Außenaufnahme auf das österreichische Parlament  © Visual Intermezzo  - Adobe Stock

Was bedeutet digitale Verwaltung?

Der Einsatz neuer Medien ermöglicht es den Behörden, Dienstleistungen über den traditionellen Weg hinaus einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Die öffentliche Verwaltung bietet bei einer steigenden Zahl von Amtsservices bereits viele Verfahrensschritte (Transaktionen) vom Antrag bis zur Erledigung eines Anbringens online an. Formulare können oftmals gleich am Bildschirm ausgefüllt, elektronisch signiert und elektronisch an die Behörde versendet werden. Insbesondere bei den Themen der elektronischen Identifikation bzw. Signaturen zeigt sich der Bereich der digitalen Verwaltung als wichtiger "Innovationsmotor" und Impulsgeber.

Digitale Verwaltung in Österreich

Die E-Government-Kooperation BLSG (Bund-Länder-Städte-Gemeinden) zählt mit dem IKT-Bund zu den wesentlichen Koordinationsgremien der digitalen Verwaltung in Österreich.

Die E-Government-Projekte Österreichs laufen hier zusammen und werden koordiniert.

Organigramm der BLSG
© Grafik BKA

Zweck 

  • Einheitliche Vorgehensweise: Allen Aktivitäten liegt das BLSG-Bekenntnis zugrunde, im Bereich von E-Government einheitlich und abgestimmt vorzugehen. Weitere Verwaltungsstellen werden einbezogen.
  • Austausch: Vom Austausch zu gemeinsamen Querschnittsthemen profitieren alle Beteiligten. Problemstellungen können geteilt und auf individuelle Erkenntnisse und Erfahrungen aufgebaut werden. Eine höhere Qualität in der Entscheidungsfindung ist möglich. 
  • Aktuelle Themen: Innovation als Antwort auf aktuelle Problemstellungen und als Leitbild für zukünftige Zielbilder ist ein Gemeinschaftsprozess. Dieser wird in den Gremien und Teams umgesetzt und mit Inhalten befüllt.  
  • Kommunikation: Alle erarbeiteten Inhalte werden übergreifend kommuniziert, je Thema mit angepasstem Empfängerkreis. In der Erarbeitung der vereinbarten Inhalte wird auf entsprechend breitgestreute Teilnehmerkreise geachtet.

Inhalte und Themen

Folgendes wird in unterschiedlichsten Gremien und Teams behandelt: 

  • übergreifende Standards, Schnittstellen, Prinzipien und Rahmenbedingungen 

  • E-Government-Komponenten und -Konzepte 

  • Kooperationsprojekte/-initiativen 

  • gemeinsame Roadmap 

  • Impulse und aktive Information über Gesetze auf nationaler und EU-Ebene (gesetzliche Rahmenbedingungen) 

  • sonstige aktuelle und prioritäre Themen 

Die BLSG ist ein Gremium, in dem vorwiegend Informationsaustausch stattfindet und Beschlüsse gefasst werden. In der Bund, Länder, Städte, Gemeinden-Verwaltung (BLSG-VW) werden verwaltungsinterne Abstimmungen sowie Beschlüsse mit Verwendungszusagen für die Verwaltung getroffen. Die Bund, Länder, Städte, Gemeinden-Erweitert (BLSG-EW) dient vorwiegend der Kommunikation und dem Informationsaustausch.

Der Informationsaustausch zwischen den Beteiligten erfolgt über eine eigene Kommunikationsplattform, den sogenannten Reference-Server E-Government. Dieser dient der zentralen Dokumentenablage, er wird kontinuierlich ergänzt und weiterentwickelt. Auf der Plattform werden die gemeinsam erarbeiteten Resultate in Form von Konventionen, Erläuterungen, Informationen, Best Practices, White Papers und Use Cases entweder als Ergebnis der Arbeitsgruppe, als Empfehlung oder als Standard publiziert.

Die Einbindung der politischen Ebene bzw. höchsten Verwaltungsebene erfolgt durch die zuständigen Vertreterinnen und Vertreter der Kooperation und umfasst Landeshauptleute bzw. Landesamtsdirektorinnen und -direktoren sowie die Bundesministerinnen und-minister bzw. oberste Beamtenebene. Diese Ebene wird über aktuelle Entwicklungen und Vorhaben informiert. Der Fokus liegt vor allem darauf, die strategische Ausrichtung und die Erwartungshaltungen in Einklang zu bringen.

Grundsätze der Zusammenarbeit

Frühzeitiges Einbinden

Die relevanten Stakeholder werden in das jeweilige Thema so früh wie möglich eingebunden und informiert.

Umgesetzte Standards

Alle teilnehmenden Organisationen sorgen für die Einhaltung der in der BLSG vereinbarten und beschlossenen Standards. Über mögliche Ausnahmen wird aktiv berichtet bzw. mittelfristig der Standard hergestellt.

Bereitgestellte Ressourcen

Die teilnehmenden Organisationen stellen entsprechende Ressourcen für die Gremien & Teams, AGs (Arbeitsgruppen) und (Key-)Projekte bereit.

Gelebte Effizienz

Der Fokus wird auf jene Themen, AGs (Arbeitsgruppen) und (Key-)Projekte gelegt, bei denen die Umsetzbarkeit und/oder die Erfolgswahrscheinlichkeit ausreichend gesichert ist.

Konzeptionierung

In der Konzeptionierung wird darauf geachtet, dass konkrete Anwendungsfälle aus den verschiedenen Verwaltungsbereichen – wo sinnvoll und möglich – als Grundlage verwendet werden.

Aktive Beteiligung

An den jeweiligen Sitzungen/Workshops nehmen jeweils jene Vertreterinnen und Vertreter der teilnehmenden Organisation teil, die inhaltlich dafür zuständig und/oder verantwortlich sind.

Proaktive Kommunikation

Informationen und Ergebnisse zu den Inhalten der Kooperation werden proaktiv verteilt und, soweit sinnvoll, für die breite Öffentlichkeit bereitgestellt. Kommunikation wird als eine Bringschuld betrachtet.


E-Government-Gesetz

Das E-Government-Gesetz in der aktuellen Fassung ist das Kernstück im österreichischen E-Government-Recht und trat mit 1. März 2004 in Kraft. Es ist ein Bundesgesetz über Regelungen zur Erleichterung des elektronischen Verkehrs mit öffentlichen Stellen (enthält insbesondere Regelungen zu: elektronischer Identitätsnachweis (E-ID), Stammzahl, bereichsspezifisches Personenkennzeichen (bPK), Amtssignatur).

Eine Novellierung erfolgte 2016 insbesondere aufgrund der Anpassungen an die Verordnung für elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt (eIDAS-VO).

Eine Novellierung erfolgte 2024 mit Novelle BGBl. I Nr. 117/2024 in Kraft getreten 20.7.2024. Damit sollen im Interesse der Bürgerinnen und Bürger die rechtlichen Grundlagen für eine weitere Digitalisierung der Verwaltung geschaffen und die digitale Transformation unterstützen werden.

Speziell:

  1. Wahlfreiheit zwischen Kommunikationsarten

  2. Verpflichtung aller Verantwortlichen des öffentlichen Bereichs, die durch Bundesgesetz eingerichtet sind, untereinander digital zu kommunizieren

  3. Einführung von „ersetzendem Scannen“

  4. Möglichkeit der Verwendung von Lichtbildern aus dem Identitätsdokumentenregister für E-ID-Registrierungsbehörden

  5. Schaffung der Rechtsgrundlage für die Beweiskraft von elektronischen Ausweisen

Das Gesetz bildet die rechtliche Basis für die eingesetzten E-Government Bausteine und Services.


  • Digitale Verwaltung ist ein Hebel, um die Transparenz staatlichen Handelns zu erhöhen und in die demokratische Beteiligung der Menschen im Land zu intensivieren.

    Digitale Verwaltung

Oberste Prinzipien des E-Government Gesetzes

Barrierefreier Zugang

Ein barrierefreier Zugang zu Informationen und Dienstleistungsangeboten der öffentlichen Verwaltung durch die Einhaltung von internationalen Standards, die die Web-Zugänglichkeit regeln.

Sicherheit & Datenschutz

Die Gewährleistung von Sicherheit und Datenschutz im elektronischen Verkehr durch die Schaffung geeigneter technischer Mittel wie die ID Austria.

Wahlfreiheit von Kommunikationsarten

Die Wahlfreiheit zwischen Kommunikationsarten für Anbringen an die öffentliche Verwaltung.

Weiterführende Informationen