No-Stop-Shop Prinzip

Gegenüber dem „One-Stop-Shop“-Prinzip geht der „No-Stop-Shop“ noch einen Schritt weiter.

Im „One-Stop-Shop“ gibt es ein zentrales Portal - das oesterreich.gv.at, über das der Großteil der eigenen Anträge mit einem einzigen Login mittels ID Austria erledigt werden kann. Der „No-Stop-Shop“ erfordert keine solche Initiative mehr.
Glühbirne

Das „No-Stop-Shop“-Prinzip besagt, dass Behörden Verwaltungsangelegenheiten proaktiv anhand von verfügbaren Daten ohne Kontakt mit Bürgerinnen oder Bürger erledigen.


Das alles bedeutet, dass für bestimmte Verwaltungsangelegenheiten kein Kontakt mit der Behörde mehr nötig ist.

Das macht die öffentliche Verwaltung effizienter und einfacher – Bürgerinnen und Bürger sparen sich Zeit, Wartezeiten und das Ausfüllen von Formularen.

Welche No-Stop-Shops gibt es?

  1. Seit 2015/2016 gibt es die antragslose Arbeitnehmerveranlagung.

  2. Die Auszahlung der antragslosen Familienbeihilfe beginnt direkt nach der Geburt des Kindes.

  3. Durch automatischen Datenaustausch mit den Universitäten wird die Familienbeihilfe nach der Matura nahtlos weiter ausbezahlt.

Mithilfe vorliegender, registerbasierter Informationen werden Bürgerinnen und Bürgern Services proaktiv und vorausschauend angeboten.