Händeschütteln von zwei Männern © djile  - Foto AdobeStock

Einheitlicher Ansprechpartner

Servicestelle, die Behördengänge bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten vereinfacht

Der einheitliche Ansprechpartner (EAP) ist eine Servicestelle, die Behördengänge bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten vereinfacht. Er stellt alle Informationen und Kontakte für Verwaltungsverfahren zur Verfügung und ermöglicht, alle nötigen Schritte online zu erledigen. Der EAP vereinfacht es, grenzüberschreitende Dienstleistungen anzubieten und ist deshalb auch in der EU-Dienstleistungsrichtlinie festgeschrieben.
Glühbirne

Den richtigen einheitlichen Ansprechpartner findet man über das Dienstleistungsportal des jeweiligen Mitgliedsstaates.


Wie funktioniert der EAP als digitaler Webservice?

Die EU-Dienstleistungsrichtlinie regelt das grenzüberschreitende Angebot von Services innerhalb der Europäischen Union. Der EAP erleichtert Dienstleistern aus anderen Mitgliedstaaten, alle Auflagen und Voraussetzungen im Zielland zu erfüllen. Sie bieten erforderliche Informationen und Kontakte sowie die Möglichkeit, alle erforderlichen Schritte elektronisch abzuwickeln.

Österreicherinnen und Österreicher, die in anderen EU-Staaten eine Dienstleistung erbringen wollen, gelangen über das Dienstleistungsportal des jeweiligen Mitgliedstaates zu den passenden einheitlichen Ansprechpartnern. Eine Übersichtsseite hilft, den richtigen EAP zu finden.

Da Dienstleistungen in verschiedenen Bundesländern unterschiedlich geregelt sein können, verweist der österreichische einheitliche Ansprechpartner auf die EAP-Portale der einzelnen Bundesländer.