
AI Act

Ziel des AI Acts
Der AI Act soll gewährleisten, dass KI-Systeme und -Modelle, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht und in der Union verwendet werden, im Sinne einer digitalen Verantwortungsgesellschaft und der europäischen Werte sicher eingesetzt werden. Er ist eine umfassende Verordnung über KI und soll die Sicherheit, Robustheit und Vertrauenswürdigkeit von KI-Systemen in Europa sicherstellen.
Dabei wird ein „risikobasierter“ Ansatz verfolgt: Je höher das Risiko, desto strenger die Vorschriften. Der europäische AI Act ist ein wegweisendes Regelwerk, das auch als Vorbild für andere Staaten dienen kann.
Österreich hat bereits mit der Umsetzung des AI Act begonnen.
KI-Umsetzungsplan
Die österreichische KI-Strategie wurde im Sommer 2021 als agile Strategie vorgestellt. Der KI-Umsetzungsplan wurde am 5. November 2024 präsentiert. Er ergänzt und konkretisiert die KI Strategie um neue Umsetzungsmaßnahmen.
Bei der Ausarbeitung waren insbesondere alle Ressorts im Rahmen des AI Policy Forums, sowie Expertinnen und Experten aus Forschung, Wissenschaft, Wirtschaft und Interessensvertretungen integriert.

Artikel 77 AI Act
Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union am 12. Juli 2024 trat der europäische AI Act am 1. August 2024 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt laufen sämtliche Fristen für die Umsetzung durch den Staat, durch Unternehmen und andere Organisationen.
Der AI Act bestärkt mit Artikel 77 AI Act bestehende Aufsichts- und Durchsetzungsbefugnisse von Behörden bzw. öffentlichen Stellen für Grundrechte. Diese waren bis 2. November 2024 zu benennen und sind mit weiteren Informationen auf einer eigenen Informationsseite zu finden.
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