Europäisches Parlament © Marco  - AdobeStock

AI Act

Mit diesem weltweit ersten Rechtsrahmen für KI-Systeme und KI-Modelle setzt die Europäische Union einen Meilenstein, um die Vorteile der künstlichen Intelligenz (Artificial Intelligence) zu nutzen und die Risiken zu minimieren. Der europäische AI Act wurde am 12. Juli 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist am 1. August 2024 in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt laufen sämtliche Fristen für die Umsetzung durch den Staat, durch Unternehmen und andere Organisationen.
Die einzelnen Arbeitsschritte von der Benennung von Behörden und öffentliche Stellen mit Zuständigkeit für Grundrechte (3 Monate) bis zu Verpflichtung für KI-Systeme, die für die öffentliche Verwaltung gedacht sind und vor 2026 in Verkehr gebracht wurden (6 Jahre) werden hier dargestellt.
© BKA - Grafik WZ/CAA

Ziel des AI Acts

Der AI Act soll gewährleisten, dass KI-Systeme und -Modelle, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht und in der Union verwendet werden, im Sinne einer digitalen Verantwortungsgesellschaft und der europäischen Werte sicher eingesetzt werden. Er ist eine umfassende Verordnung über KI und soll die Sicherheit, Robustheit und Vertrauenswürdigkeit von KI-Systemen in Europa sicherstellen.

Dabei wird ein „risikobasierter“ Ansatz verfolgt: Je höher das Risiko, desto strenger die Vorschriften. Der europäische AI Act ist ein wegweisendes Regelwerk, das auch als Vorbild für andere Staaten dienen kann.

Österreich hat bereits mit der Umsetzung des AI Act begonnen.

Risikokategorien

Das Risikopotenzial von KI-Systemen wird entsprechend in folgende Kategorien unterteilt: inakzeptabel, hoch, begrenzt und minimal/kein Risiko.

  • Inakzeptables Risiko Anwendungen und Systeme, die ein inakzeptables Risiko darstellen, wie beispielsweise staatlich betriebenes Social Scoring.
  • Hohes Risiko Anwendungen mit hohem Risiko, z. B. Ranking-Tools zum Scannen von Lebensläufen.
  • Begrenztes Risiko Anwendungen mit geringem Risiko fordern für Nutzerinnen und Nutzer Transparenz, z. B. Chatbots oder KI-generierte Inhalte.
  • Nicht verboten oder kein bis wenig Risiko Anwendungen, die weder verboten noch als risikoreich eingestuft sind und daher weitgehend unreguliert sind.

KI-Umsetzungsplan

Die österreichische KI-Strategie wurde im Sommer 2021 als agile Strategie vorgestellt. Der KI-Umsetzungsplan wurde am 5. November 2024 präsentiert. Er ergänzt und konkretisiert die KI Strategie um neue Umsetzungsmaßnahmen.

Bei der Ausarbeitung waren insbesondere alle Ressorts im Rahmen des AI Policy Forums, sowie Expertinnen und Experten aus Forschung, Wissenschaft, Wirtschaft und Interessensvertretungen integriert.

EU Gebäude mit EU Flaggen © Carl Gruner  - Unsplash

Artikel 77 AI Act

Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union am 12. Juli 2024 trat der europäische AI Act am 1. August 2024 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt laufen sämtliche Fristen für die Umsetzung durch den Staat, durch Unternehmen und andere Organisationen. 

 

Der AI Act bestärkt mit Artikel 77 AI Act bestehende Aufsichts- und Durchsetzungsbefugnisse von Behörden bzw. öffentlichen Stellen für Grundrechte. Diese waren bis 2. November 2024 zu benennen und sind mit weiteren Informationen auf einer eigenen Informationsseite zu finden.

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