Once-Only-Prinzip
Daten werden über die Once-Only-Plattform zwischen den Behörden ausgetauscht.
„Once Only“ bedeutet, dass von der Verwaltung benötigte Daten nur einmal – und nicht mehrfach – eingegeben werden müssen. Unter strenger Einhaltung des Datenschutzes werden die Daten über eine Schnittstelle zwischen den dafür befugten Stellen ausgetauscht.
Vom Once-Only-Prinzip profitieren in Österreich Einzelpersonen und Unternehmen gleichermaßen. Die nur mehr einmalige Bekanntgabe von Daten spart wertvolle Zeit und Geld.
Das Once-Only-Prinzip macht Amtswege einfacher und schneller. Benötigte Daten müssen nur ein einziges Mal bekannt gegeben werden. Anwendungsfälle von „Once Only“ reichen von Services der Sozialversicherung, bei denen zuvor bereitgestellte Informationen übernommen werden können, bis zur antragslosen Familienbeihilfe auf FinanzOnline.
Technisch realisiert wird das Once-Only-Prinzip auf nationaler Ebene durch die Once-Only-Plattform. Sie umfasst die zentralen Komponenten Digital Austria Data Exchange (dadeX) und die Informationsverpflichtungsdatenbank (IVDB). Die Plattform wurde unter der Berücksichtigung der derzeit geltenden Datenschutzregelungen der EU entwickelt.
Europäische Ebene
Auch auf europäischer Ebene bemüht man sich, die Bürokratie durch das „Once-Only-Prinzip“ zu verringern.
Durch die SDG (Single Digital Gateway) Verordnung (Artikel 14) werden in Österreich technische Systeme für den grenzüberschreitenden, automatisierten Austausch von Nachweisen aufgebaut.
