Open Government Data
Offene Verwaltungsdaten
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Organisationen

Metaportal data.gv.at
Mit „data.gv.at“ wurde ein zentraler Katalog für offene Daten in Österreich geschaffen. Gewünschte Daten sind somit über eine einzige elektronische Anlaufstelle zu finden.
Tausende Datensätze sind unter Einhaltung der Prinzipien von Open Government Data veröffentlicht.
Am 24. Februar 2020 ging bereits die 500. Anwendung „OffeneVergaben.at“ auf data.gv.at online.
Die einzige Bedingung für die Datennutzung ist, dass man bei einer Weiterverwendung die Quelle angibt.
Offene und strukturierte Datenformate wie CSV, JSON, XML oder RDF erleichtern die Weiterverwendung und können als Barrierefreiheit der Daten angesehen werden. Idealerweise werden die Daten über eine Programmierschnittstelle (API) angeboten.
Open Government Data (OGD)
wird als Sammelbegriff für unterschiedliche Konzepte und Visionen verwendet, die sich mit einer Öffnung von Staat und Verwaltung auseinandersetzen. Es sind jene nicht-personenbezogenen und nicht-infrastrukturkritischen Datenbestände, die im Interesse der Allgemeinheit ohne jedwede Einschränkung zur freien Nutzung, zur Verbreitung und zur Weiterverwendung frei zugänglich gemacht werden. Durch diese Nutzbarmachung wird die Entwicklung neuer Produkte und Dienste gefördert.
Die Prinzipien von Open Government Data
Open Government Data wird das Potenzial zugesprochen, den gesellschaftlichen, kulturellen, wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Fortschritt in vielen Bereichen nachhaltig zu fördern.
Die veröffentlichten Datensätze der Verwaltung sind so vollständig wie möglich und dokumentieren alles, was es zu einem bestimmten Thema gibt. Zusätzlich werden Metadaten, die die Rohdaten beschreiben und erklären und Formeln und Erklärungen zur Berechnung der Daten mitgeliefert. Benutzerinnen und Benutzer können die Informationen nachvollziehen und jedes Datenelement überprüfen. Bevor die Daten veröffentlicht werden müssen sie auf Datenschutz-, Sicherheit- oder Zugangsbeschränkungen geprüft werden. Personenbezogene Daten sind von der Veröffentlichung grundsätzlich ausgenommen.
Die Daten werden von der Verwaltung an ihrem Ursprung gesammelt und veröffentlicht. Das geschieht mit dem höchstmöglichen Feinheitsgrad, nicht in aggregierten oder sonst wie modifizierten Formaten.
Veröffentlichte Datensätze der Verwaltung stehen der Öffentlichkeit innerhalb eines angemessenen Zeitraums zur Verfügung. Um die Aktualität der Daten zu gewährleisten, werden sie veröffentlicht, sobald sie erhoben und zusammengestellt werden. Daten, die in Echtzeit vorliegen, sind direkt über eine Programmschnittstelle (API) abrufbar.
Die veröffentlichten Datensätze der Verwaltung sind einfach und barrierefrei zugänglich. Von der Verwaltung veröffentlichte Datensätze sind möglichst einfach und barrierefrei zugänglich. Physische Hürden, wie zum Beispiel das Aufsuchen eines bestimmten Büros, sind zu vermeiden. Auch technische Hürden sollen verhindert werden, zum Beispiel der Zugang zu Daten ausschließlich über ausgefüllte Eingabemasken oder Systeme, die browserorientierte Technologien wie etwa Flash, JavaScript, Cookies oder Java Applets erfordern.
Daten werden in gängigen Dateiformaten abgespeichert, die leicht maschinenlesbar sind. So können die Daten automatisch und strukturiert verarbeitet werden. Die Nutzung unterschiedlicher Dateiformate ist sinnvoll. Wenn aber ein Format nötig ist, das für Computer schwer lesbar ist, sollten die Daten zusätzlich auch in einem leichter lesbaren Format bereitgestellt werden. Dateien sollen von einer Dokumentation begleitet werden, die sich auf das Format bezieht und darauf, wie es in Bezug auf die Daten verwendet werden kann.
Jede Person kann jederzeit auf die Daten zugreifen, ohne sich identifizieren oder eine Rechtfertigung für ihr Handeln abgeben zu müssen.
Die Formate, in denen die Verwaltung Daten veröffentlicht, sind möglichst offene Standards, über die keine juristische Person die alleinige Kontrolle hat. Hierbei orientiert sich die Verwaltung an Standards, die durch Gremien, World Wide Web Consortium (W3C) entwickelt wurden, beziehungsweise an Konventionen der österreichischen Bundes-Länder-Städte-Gemeinden (BLSG).
Die Verwaltung veröffentlicht offene Verwaltungsdaten unter der Lizenz: Creative Commons Namensnennung 4.0 Österreich (CC BY 4.0 AT). Dazu muss die Verwaltungseinheit urheber-, patent- und markenrechtliche Fragen im Vorfeld klären.
Von der Verwaltung veröffentlichte Informationen sind umfassend mit Metadaten dokumentiert und über lange Zeit hinweg zu finden. Einmal online gestellte Informationen werden mit angemessener Versionskontrolle versehen und dauerhaft archiviert.
Durch die Festlegung der Verwendung der Lizenz: Creative Commons Namensnennung 4.0 Österreich (CC BY 4.0) ist die Erhebung von Nutzungskosten derzeit nicht vorgesehen. Und, falls es doch passiert, dass fremde Formatvorlagen in das Dokument mit übernommen werden und der Formatschnellkatalog nicht mehr dem ursprünglichen Aussehen entspricht, können Sie diesen auf die Schnellformatvorlagen aus dem Dokument bzw. der Vorlage zurücksetzen.
Was ist data.gv.at?
2012 wurde das Datenportal data.gv.at (Open Government Data) ins Leben gerufen. Als zentraler „Österreich“-Katalog für die Metadaten der dezentralen Datenkataloge der Verwaltung soll die nationale Sicherheit und Transparenz gewährleistet werden.
Eine weitere Verankerung des Single-Point-of-Data der öffentlichen Verwaltung erfolgte im Juli 2022 durch die Novellierung des Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG).
data.gv.at ist das zentrale Portal, auf dem Daten der öffentlichen Verwaltung in offener, strukturierter und maschinenlesbarer Form für alle kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
Datensätze
Viele Datensätze von vielen Organisationen werden bereitgestellt. Diese Daten sind eine interessante Informationsquelle, bieten die Grundlage für neue Geschäftsmodelle und leisten einen Beitrag zur besseren Transparenz der öffentlichen Institutionen. Sie sind sowohl für die Gesellschaft als auch für die Wirtschaft ein großer Nutzen.