One-Stop-Shop Prinzip

Unterschiedliche Behördengänge über ein einziges Portal erledigen.

Virtuelle Behördengänge sollen so unkompliziert wie möglich sein und über ein einziges Portal erledigt werden können: Das besagt das „One-Stop-Shop“-Prinzip, das in Österreich schon zu weitreichenden Neuerungen geführt hat.
Glühbirne

Das „One-Stop-Shop“-Prinzip besagt, dass unterschiedliche Behördengänge über ein einziges Portal erledigt werden können. 


Welche One-Stop-Shops gibt es? 

  1. Das Unternehmensserviceportal (USP) ist die zentrale Informations- und Serviceplattform für Wirtschaftstreibende. Es ermöglicht die Abwicklung wichtiger Rechtsgeschäfte online. Der Service reicht von der Unternehmensgründung über die elektronische Rechnungsstellung bis hin zur Nutzung von über 100 weiteren öffentlichen Dienstleistungen, mit nur einer einzigen Anmeldung.

  2. Auf dem Behördenportal oesterreich.gv.at können Bürgerinnen und Bürger ausgewählte Amtswege, beispielsweise die Änderung des Hauptwohnsitzes oder die Beantragung einer Wahlkarte, online erledigen. Hier finden sich Informationen rund um unterschiedliche Verwaltungsthemen wie beispielsweise Erbrecht oder die geltende Drohnenverordnung.

Das Behördenportal oesterreich.gv.at erleichtert Bürgerinnen und Bürger den Zugang zu behördlichen Services und hilft, Zeit und Amtswege zu sparen.

Für Unternehmen übernimmt diese Funktion das Unternehmensserviceportal usp.gv.at. 

Die angestoßenen Verfahren werden verwaltungsintern an die zuständigen Stellen verteilt bzw. weitergeleitet.