Portalverbund
Über einen Punkt sind viele Anwendungen zugänglich.
Daten & Fakten zum Portalverbund
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200+
Anwendungen
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1300+
Services
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70+
Teilnahme-Organisationen
Vorteile von Portalen
Portale haben den Vorteil, dass mehrere Applikationen über einen Punkt zugänglich sind.
Die Identität einer Benutzerin oder eines Benutzers wird im Zuge des Anmeldevorganges am Portal nur einmal überprüft. Die Person muss sich nur einmal „ausweisen“ (Single Sign-on), um - sofern dafür berechtigt - auf mehrere Ressourcen, Informationsquellen oder „digitale Abteilungen“ zugreifen zu können.
Digitale Verwaltung kann nur dann effizient funktionieren, wenn es zwischen den Behörden eine enge und verwaltungsübergreifende Zusammenarbeit gibt.
Teilnahme am Portalverbund
Dieser wird durch die Portalverbundvereinbarung geregelt. Sie enthält Rechte und Pflichten, die von den teilnehmenden Portalbetreibern einzuhalten sind.
So soll zwischen den Betreibern von Stammportalen, die die Benutzerinnen und Benutzer verwalten und den Anwendungsbetreibern eine Vertrauensbasis geschaffen werden. Technisch und organisatorisch ist die Kommunikation im Portalverbund durch das Portalverbundprotokoll (PVP) und durch die Festlegung von Sicherheitsklassen geregelt.
Der Betreiber entscheidet, welche seiner Anwendungen über welches Portal für welche Nutzerinnen und Nutzer zugänglich sind – natürlich unter Beachtung aller Datenschutzregeln. Er definiert für seine Anwendungen je nach Aufgabenstellung Rollen mit entsprechenden Zugriffsrechten.
Viele Services sind über den Portalverbund verfügbar. Es ist somit ein etablierter Standard.