
E-Government Strategie
Für Österreich. Der Mensch steht im Mittelpunkt.
Mehr als 80 Vertreterinnen und Vertreter dieser Gebietskörperschaften haben die gemeinsame E-Government-Strategie als Ausrichtung und Entwicklung für die österreichische Verwaltung erarbeitet.

Vision E-Government
- Die Menschen nutzen vertrauenswürdige Services im digital souveränen Österreich.
- Der Mensch steht im Mittelpunkt unserer digitalen Angebote.
- Wir berücksichtigen alle Bevölkerungsschichten und -gruppen gleichermaßen.
- Der persönliche Kontakt mit der Verwaltung ist uns weiterhin wichtig und auch in einer digitalen Welt möglich.
Die Digitalisierung hat sich zum entscheidenden Treiber für Wachstum und Zukunftssicherung entwickelt.
Die digitale Transformation verändert nicht nur die Art und Weise wie wir leben und arbeiten, sondern hat insgesamt positive Effekte für Wirtschaftswachstum und neue Arbeitsplätze.
Sie ermöglicht, Verwaltung vollkommen neu zu denken.
Hintergrund zum E-Government in Österreich: Eine langjährige intensive Kooperation zwischen Bund, Ländern, Städten und Gemeinden verfolgt das Ziel, eine einheitliche, vernetzte und abgestimmte Vorgehensweise im E-Government zu etablieren.
E-Government-Strategie Bestandteile
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4
Prinzipien der Vision
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4
Wirkungsfelder
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18
Initiativen
Struktur des Strategiedokuments
Vision und Prinzipien
Die Menschen nutzen vertrauenswürdige Services im digital souveränen Österreich.
- Der Mensch steht im Mittelpunkt unserer digitalen Angebote. Wir berücksichtigen alle Bevölkerungsschichten und -gruppen gleichermaßen. Der persönliche Kontakt mit der Verwaltung ist uns weiterhin wichtig und auch in einer digitalen Welt möglich. Mit Ausbildungsplänen und Bildungsmaßnahmen fördern und erweitern wir die digitalen Fähigkeiten aller Generationen.
- Wir stellen unser gesamtes digitales Serviceangebot über einen einfachen, vernetzten Zugang in einer zunehmend mobilen Gerätelandschaft und die Authentifizierung mittels der ID Austria für alle Zielgruppen bereit – Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verwaltungsmitarbeiterinnen und Verwaltungsmitarbeiter. Bei den Services halten wir anerkannte Standards ein und achten auch darauf, dass ein grenzüberschreitender Einsatz – vor allem innerhalb der Europäischen Union – ermöglicht wird.
- In Kooperation zwischen Bund, Ländern, Städten und Gemeinden setzen wir aktuelle technologische Möglichkeiten und Potenziale um. Dabei berücksichtigen wir einen hohen Anspruch an Vertrauenswürdigkeit und Sicherheit und bedenken stets die Gewährleistung der digitalen Souveränität. Der österreichische Rechtsrahmen formuliert an zentraler Stelle Grundprinzipien der digitalen Verwaltung und unterstützt bzw. ermöglicht die kontinuierliche Weiterentwicklung der Digitalisierung.
- Durch ständige Innovation erfüllen wir die Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verwaltungsmitarbeiterinnen und Verwaltungsmitarbeiter an die Digitalisierung und steigern den Nutzen und die Verwaltungseffizienz.
Wirkungsfelder
Als Ziel des Verwaltungshandelns stehen die Wirkungsfelder Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen im Fokus.
Entlang der Wirkungsfelder wurden mögliche Initiativen identifiziert, die im Sinne der Vision zur Zielerreichung beitragen und geeignet sind, das Vertrauen zu steigern.

- Digitale Services stehen Bürgerinnen und Bürger einfach, barrierefrei, leicht auffindbar, mobil, intuitiv nutzbar und mehrsprachig zur Verfügung. Dadurch ergibt sich eine Zeit- und Aufwandsersparnis für die Nutzenden. Eine analoge Nutzung der Verwaltungsangebote bleibt weiterhin möglich.
- Digitale Identitäten von Bürgerinnen und Bürger werden in höchstmöglichem Maß geschützt und unterstützen die persönliche Verwaltung von Daten (Einsicht, Nutzung und Aktualisierung) in transparenter Weise. Eine offene Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürger wird forciert. Informationen zu den Verwaltungsservices werden Bürgerinnen und Bürger proaktiv bereitgestellt. Ideen und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger werden aufgegriffen und berücksichtigt.
- Digitale Services werden Bürgerinnen und Bürger durchgängig, verwaltungs- und länderübergreifend angeboten. Damit können durch die Wiederverwendung bereits hinterlegter Daten Verwaltungswege wesentlich vereinfacht werden (Once-Only-Prinzip). Einfach und einheitlich handhabbare Vertretungen, um Verwaltungswege für andere durchführen zu können, werden dabei ebenfalls ermöglicht.
- Das gesamte digitale Angebot der öffentlichen Verwaltung ist für Bürgerinnen und Bürger technologie- und ortsunabhängig rund um die Uhr verfügbar. Der Rechtsrahmen bildet die Grundlage für den Schutz und die Sicherheit der Daten in einer zeitgemäßen Umsetzung. Digitale Kompetenz wird als Voraussetzung zur Nutzung den Bürgerinnen und Bürger zielgruppengerecht vermittelt.
- Digitale Services sind an Benutzerinnen und Benutzer orientiert und werden geräteübergreifend (smart & mobil) sowohl barriere- als auch medienbruchfrei bedarfsorientiert in mehreren Sprachen bereitgestellt. Die Hilfestellungen werden stetig durch intelligente Supportsysteme ausgebaut, um eine durchgängig unterstützende Nutzung zu gewährleisten.
- Eine gesicherte Identifikation mit Single-Sign-On ermöglicht Unternehmen den Zugang zu allen unternehmensrelevanten Daten, Informationen, Services, Portalen, Plattformen und Systemen für eine verwaltungsübergreifende Prozesssicht. Sie können darauf vertrauen, dass die sichere Nutzung ihrer Daten jederzeit von ihnen transparent und nachvollziehbar eingesehen werden kann.
- Die hinterlegten Daten werden durch ein effizientes und sicheres Datenmanagement bestmöglich wiederverwendet und nur fehlende Daten eingefordert (Once-Only-Prinzip). Unternehmerinnen und Unternehmer werden aufgrund ihrer hinterlegten Basisdaten für Verfahren frühzeitig in den Serviceablauf involviert, um passende Services proaktiv verwaltungs- und länderübergreifend vorgeschlagen zu bekommen und so optimale Suchergebnisse zu erhalten. Die Verwaltung von Unternehmensdaten sowie die Erteilung und Aufhebung digitaler Vollmachten sind intuitiv und unkompliziert möglich.
- Geeignete Rahmenbedingungen erhöhen die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts für innovative und technologieaffine Unternehmen und unterstützen damit die digitale Souveränität Österreichs im europäischen Kontext. In einer intensiven Interaktion zwischen Wirtschaft und Verwaltung wird laufend über verfügbare Verwaltungsservices informiert. Daten sind national und grenzüberschreitend sowohl für Verwaltungswege als auch für privatwirtschaftliche Angelegenheiten rund um die Uhr verfügbar. Es werden Möglichkeiten des Auf- bzw. Ausbaus von digitalen Kompetenzen sowie Ausbildungsmöglichkeiten und deren Nachweise angeboten.
- Die Arbeit der Verwaltungsmitarbeiterinnen und Verwaltungsmitarbeiter wird durch einfach zu bedienende, barrierefreie, intuitive und integrierte Services ortsunabhängig unterstützt, wobei diese durch einen standardisierten Zugang erreichbar sind. Die Verwaltung orientiert sich dabei an nationalen und internationalen (E-Government-)Standards und berücksichtigt alle Anwenderinnen und Anwender.
- Bei der Bereitstellung der Services wird ein höchstmögliches Maß an Sicherheit und Datenschutz erfüllt. Neue Technologien werden in der Verwaltung genutzt, um örtliche und zeitliche Flexibilität zu ermöglichen. Transparenz im rechtlich zulässigen Ausmaß ist innerhalb der Verwaltung ein gelebter Grundsatz.
- Die Verwaltung setzt aktuelle Technologien nutzenbringend (zB Automatisierung) ein und unterstützt dabei die Mobilität bzw. die übergreifende Nutzung vorhandener Daten im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten (Once-Only-Prinzip). Die Prozesse werden dabei so umgesetzt, dass sie sowohl Medienbrüche vermeiden als auch verwaltungsübergreifend genutzt werden können.
- Ein digitalisierungsfreundlicher Rechtsrahmen unterstützt die digitale Souveränität im europäischen Kontext. Digitale (technologieneutrale) Bildung und Wissensmanagement für alle Verwaltungsmitarbeiterinnen und Verwaltungsmitarbeiter bilden dabei die Basis.
- Nachhaltige und offene Architekturen in Übereinstimmung mit dem europäischen Interoperabilitätsrahmen stellen vernetzte und interoperable Services sicher, die eine zeitgemäße Userexperience unterstützen. Innovative Ideen werden in Reallaboren erprobt.
- Die Gesamtarchitektur der digitalen Services ist im europäischen Kontext gebietskörperschaftsübergreifend abgestimmt und wird laufend weiterentwickelt. Die vereinbarte Governance stellt sicher, dass die eingesetzten Services, Standards, Technologien und Anwendungen die Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger, Unternehmerinnen und Unternehmer und Verwaltungsmitarbeiterinnen und Verwaltungsmitarbeiter bestmöglich erfüllen sowie die Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität der Daten gewahrt sind.
- Die Serviceportale sind vernetzt und die Interoperabilität der E-Government-Services ist sichergestellt. Dabei gewährleistet ein effizientes und sicheres Datenmanagement die bestmögliche Wiederverwendung behördlich hinterlegter Daten im Einklang mit den datenschutz-rechtlichen Vorgaben (Once-Only-Prinzip). Organisationsübergreifende Digitalisierungsvorhaben werden kooperativ erarbeitet und, soweit dies zielführend ist, übergreifend bereitgestellt.
- Die Verwaltung berücksichtigt bei ihrer Weiterentwicklung die Gesamtheit der digitalen Services und deren Einsetzbarkeit in unterschiedlichsten Bereichen. Die digitalen Services sind so umgesetzt, dass sie wiederverwendbar sind und die Hoheit über die verarbeiteten Daten in der Verwaltung bleibt. Die Kompetenzen zum Umgang mit kritischen Services sowie kritischer Infrastruktur liegen innerhalb der Verwaltung, um im Zusammenspiel mit dem Markt die Nachhaltigkeit zu sichern.
Initiativen
Entlang der vier Wirkungsfelder wurden mögliche Initiativen identifiziert, die im Sinne der Vision zur Zielerreichung beitragen und geeignet sind das Vertrauen zu steigern.

Der Mensch steht im Mittelpunkt
- Proaktive, personalisierte Information: Verstärken und Fokussieren der aktiven Kommunikation und Information zu digitalen Services, insbesondere bei Neuerungen.
- Schutz der Privatsphäre und aktive Kommunikation (PrivacyByDesign): Österreichweite Kommunikationsinitiative zum geltenden Rechtsrahmen und zur Datensicherheit.
- Intensivierung des Marketings der ID Austria: Der Nutzen der ID Austria als Schlüssel für die Verwendung von digitalen Services wird den Bürgerinnen und Bürger und den Wirtschaftstreibenden aber auch den Verwaltungsmitarbeitenden als Multiplikatoren verständlich vermittelt.
- Ausweitung des Bürger-Kontakts über Videokonferenz statt Vor-Ort-Terminen: Angebot digitaler Videokonferenzen statt persönlicher Vor-Ort-Termine, sofern es das Verfahren rechtlich und organisatorisch zulässt.

Wir gestalten innovative Services für eine digitale Zukunft
- Vernetzung der Serviceportale: Die Vernetzung der Serviceportale schafft einen einfachen und sicheren Zugang zu digitalen Informationen und Dienstleistungen der Verwaltung und von Organisationen im öffentlichen Interesse.
- Ausweitung des digitales Identitätsmanagements: Ausweitung einer zentralen, digitalen Identifizierung, Authentifizierung und Autorisierung für Unternehmen gegenüber digitalen, behördlichen Anwendungen und Ausbau der ID Austria um weitere Funktionen.
- Ausbau des digitalen Vertretungsmanagements: Für Bürgerinnen und Bürger und Wirtschaftstreibende wird ein digitales Vertretungsmanagement aufgebaut, inklusive Rollen- und Rechtemanagement sowie Vertretungen und Vollmachten.
- Erhöhung der Datennutzung und -qualität: Bereits vorhandene Daten werden vermehrt für schnellere und einfachere Verfahren unter der Berücksichtigung des Rechts auf Datentransparenz genutzt. Dabei erhöht sich die Qualität der Daten.
- Aufbau eines digitalen Bürgerkontos: Umsetzung der Anforderungen eines digitalen Bürgerkontos, mit proaktiver Information, individualisierbaren Interessensgebieten und dem Überblick über die Verwendung der eigenen Daten.
- Flexibilisierung des Verwaltungsarbeitsplatzes: Identifizieren von Möglichkeiten und Formulieren von Empfehlungen zur Berücksichtigung von flexiblen, modernen Arbeitsweisen in der Verwaltung.

Wir schaffen Voraussetzungen für eine digitale Souveränität
- Digitalisierungstaugliche Gesetzgebung: Weiterentwicklung des digitalisierungsfreundlichen Rechtsrahmes, der die Optimierung des Verwaltungsvorgangs aus Anwenderinnen und Anwender Sicht berücksichtigt.
- Vereinfachung der Nutzung der bPK: Vereinfachung der vorgesehenen Bereiche der bereichsspezifischen Personenkennzeichen (bPk) für ein effizientes Verwaltungshandeln.
- Forcierung und Vereinfachung der übergreifenden Prozesse: Alle digitalen Services für eine Lebenslage sind behördenübergreifend und vernetzt anzubieten. Verwaltungsübergreifende Definition von einheitlichen Formaten, Leitlinien, Vorgehensweisen, Schnittstellen, technischen Systemen etc.
- Stärkung der digitalen Souveränität: Die digitale Souveränität wird durch Erhebung und Evaluierung der Einsatzfeldern von Open Source Produkten sowie der Identifikation von Kooperationsmöglichkeiten gestärkt. Bei Konzeption, Entwicklung und Betrieb von IT-Systemen wird die Notwendigkeit digitaler Souveränität der eingesetzten Daten mitberücksichtigt. Im Rahmen des Risikomanagements werden geeignete Daten-Migrationsszenarien einkalkuliert.
- Aufbau eines kooperativen Architektur-Managements: In der BLSG wird ein gemeinsames Verständnis für Enterprise Architecture Management (EAM) geschaffen, über die Governance verankert und das kooperative EAM als laufender Prozess in der Kooperation etabliert.
- Sicherstellung des Einsatzes von PVP: Alle Anwendungen insbesondere Registerabfragen werden über den Portalverbund verfügbar gemacht. Eine übergreifende Struktur unterstützt die Umsetzung der vereinbarten Standards.
- Standardisierung einer Betriebsstruktur für Basisdienste: Für eine effizientere Betriebsführung von Basisdiensten werden Mindestvoraussetzungen für den Betrieb, wie insb. Verfügbarkeitsmonitoring, SLA, Ticketing, Dokumentation und erreichbaren Ansprechstellen definiert.
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Ermöglichung von Reallaboren: Die Schaffung von Experimentierräumen („Regulatory Sandboxes") ermöglicht die dynamische Erprobung neuartiger technologischer Entwicklungen / Innovationen in einem kontrollierten Umfeld.
Governance österreichischen E-Governments
Die Bund-Länder-Städte-Gemeinden Kooperation (BLSG-Kooperation) gewährleistet eine organisationsübergreifende, partnerschaftliche Zusammenarbeit im E-Government-Bereich. Sie arbeitet nach gemeinsam definierten Strukturen und Abläufen.
Ziel der gemeinsamen Governance ist eine partnerschaftliche sowie inhaltliche Zusammenarbeit auf Augenhöhe über Gebietskörperschaftsgrenzen hinweg, eine einheitliche Vorgehensweise, der Austausch zu Querschnitts- und aktuellen Themen.
Schwerpunkte für die BLSG-Kooperation:
- Übergreifende Standards, Schnittstellen, Prinzipien und Rahmenbedingungen
- E-Government-Komponenten und -Konzepte
- Kooperationsprojekte und -initiativen
- Gemeinsame Roadmap
- Aktive Information über Vorhaben und Rechtsvorschriften, national und auf EU-Ebene
- Sonstige aktuelle und prioritäre Themen

Grundsätze der BLSG-Kooperation
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