Eine Bergkette mit Bäumen © Christian Cueni  - Unsplash

E-Government Strategie

Für Österreich. Der Mensch steht im Mittelpunkt.

Eine langjährige intensive Kooperation zwischen Bund, Ländern, Städten und Gemeinden verfolgt das Ziel, eine einheitliche, vernetzte und abgestimmte Vorgehensweise im E-Government zu etablieren.
Mehr als 80 Vertreterinnen und Vertreter dieser Gebietskörperschaften haben die gemeinsame E-Government-Strategie als Ausrichtung und Entwicklung für die österreichische Verwaltung erarbeitet.
Icons mit Computerbildschirm und Checkliste © Tierney  - AdobeStock

Vision E-Government

  • Die Menschen nutzen vertrauenswürdige Services im digital souveränen Österreich.
  • Der Mensch steht im Mittelpunkt unserer digitalen Angebote.
  • Wir berücksichtigen alle Bevölkerungsschichten und -gruppen gleichermaßen.
  • Der persönliche Kontakt mit der Verwaltung ist uns weiterhin wichtig und auch in einer digitalen Welt möglich.

Die Digitalisierung hat sich zum entscheidenden Treiber für Wachstum und Zukunftssicherung entwickelt.

Die digitale Transformation verändert nicht nur die Art und Weise wie wir leben und arbeiten, sondern hat insgesamt positive Effekte für Wirtschaftswachstum und neue Arbeitsplätze.

Sie ermöglicht, Verwaltung vollkommen neu zu denken. 

Glühbirne

Hintergrund zum E-Government in Österreich: Eine langjährige intensive Kooperation zwischen Bund, Ländern, Städten und Gemeinden verfolgt das Ziel, eine einheitliche, vernetzte und abgestimmte Vorgehensweise im E-Government zu etablieren.


Zukunftssicherung

durch eine moderne und digitale Verwaltung mit enger und  verwaltungsübergreifender Zusammenarbeit mittels Portalverbund.

Die Erfahrungen zeigen, dass die Online-Services der Verwaltung angenommen und genutzt werden, wenn sie leicht zugänglich, barrierefrei und intuitiv bedienbar sind.

  • Zielorientierte Digitalisierung erhöht die Effizienz und Effektivität der Verwaltung und verbessert die Interaktion zwischen Staat, Gesellschaft und Wirtschaft.
  • Amtswege online Verwaltungswege können über die Serviceportale der Gemeinden, Länder, oesterreich.gv.at und das Unternehmensserviceportal erfolgen.
  • Schnelle Prozesse und Transparenz unterstützen die Wirtschaft, die Ziele früher zu erreichen, die Produktivität zu steigern und international noch erfolgreicher zu agieren.
  • Interoperabilität zwischen horizontalen, vertikalen und sektoralen Portalen als Grundlagen für einen verwaltungsübergreifenden One-Stop-Shop.
  • Standard halten Die digitalen Services vernetzen und erweitern, um aktuelle technologische Anforderungen zu berücksichtigen.

E-Government-Strategie Bestandteile

  • 4
    Prinzipien der Vision
  • 4
    Wirkungsfelder
  • 18
    Initiativen

Struktur des Strategiedokuments

Struktur der E-Government Strategie - Bezeichnung der Wirkungsfelder Unsere Vision, unsere Prinzipien und Initiativen. Bürger/-innen: umfasst alle Initiativen, die die Bürger/-innen betreffen Unternehmen: umfasst alle Initiativen, die die Unternehmen betreffen Verwaltung: berücksichtigt die eigenen Mitarbeiter sowie die verwaltungsübergreifenden Abläufe Gesamtarchitektur u Basiskomponenten: unterstützt übergreifende Standardisierung und Bereitstellung von Basisdiensten/-komponenten
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Vision und Prinzipien

Die Menschen nutzen vertrauenswürdige Services im digital souveränen Österreich.

  • Der Mensch steht im Mittelpunkt unserer digitalen Angebote. Wir berücksichtigen alle Bevölkerungsschichten und -gruppen gleichermaßen. Der persönliche Kontakt mit der Verwaltung ist uns weiterhin wichtig und auch in einer digitalen Welt möglich. Mit Ausbildungsplänen und Bildungsmaßnahmen fördern und erweitern wir die digitalen Fähigkeiten aller Generationen.
  • Wir stellen unser gesamtes digitales Serviceangebot über einen einfachen, vernetzten Zugang in einer zunehmend mobilen Gerätelandschaft und die Authentifizierung mittels der ID Austria für alle Zielgruppen bereit – Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verwaltungsmitarbeiterinnen und Verwaltungsmitarbeiter. Bei den Services halten wir anerkannte Standards ein und achten auch darauf, dass ein grenzüberschreitender Einsatz – vor allem innerhalb der Europäischen Union – ermöglicht wird.
  • In Kooperation zwischen Bund, Ländern, Städten und Gemeinden setzen wir aktuelle technologische Möglichkeiten und Potenziale um. Dabei berücksichtigen wir einen hohen Anspruch an Vertrauenswürdigkeit und Sicherheit und bedenken stets die Gewährleistung der digitalen Souveränität. Der österreichische Rechtsrahmen formuliert an zentraler Stelle Grundprinzipien der digitalen Verwaltung und unterstützt bzw. ermöglicht die kontinuierliche Weiterentwicklung der Digitalisierung. 
  • Durch ständige Innovation erfüllen wir die Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verwaltungsmitarbeiterinnen und Verwaltungsmitarbeiter an die Digitalisierung und steigern den Nutzen und die Verwaltungseffizienz.

Wirkungsfelder

Als Ziel des Verwaltungshandelns stehen die Wirkungsfelder Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen im Fokus.

Entlang der Wirkungsfelder wurden mögliche Initiativen identifiziert, die im Sinne der Vision zur Zielerreichung beitragen und geeignet sind, das Vertrauen zu steigern.

Struktur der E-Government Strategie - Bezeichnung der Wirkungsfelder Unsere Vision, unsere Prinzipien und Initiativen. Bürger/-innen: umfasst alle Initiativen, die die Bürger/-innen betreffen Unternehmen: umfasst alle Initiativen, die die Unternehmen betreffen Verwaltung: berücksichtigt die eigenen Mitarbeiter sowie die verwaltungsübergreifenden Abläufe Gesamtarchitektur u Basiskomponenten: unterstützt übergreifende Standardisierung und Bereitstellung von Basisdiensten/-komponenten
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Initiativen

Entlang der vier Wirkungsfelder wurden mögliche Initiativen identifiziert, die im Sinne der Vision zur Zielerreichung beitragen und geeignet sind das Vertrauen zu steigern.

Der Mensch steht im Mittelpunkt. Proaktive, personalisierte Information. Schutz der Privatsphäre und aktive Kommunikation (PrivacyByDesign). Intensivierung der Vermarktung von ID Austria. Ausbau des Bürgerkontakts per Videokonferenz statt Vor-Ort-Terminen.
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Der Mensch steht im Mittelpunkt

  1. Proaktive, personalisierte Information: Verstärken und Fokussieren der aktiven Kommunikation und Information zu digitalen Services, insbesondere bei Neuerungen.
  2. Schutz der Privatsphäre und aktive Kommunikation (PrivacyByDesign): Österreichweite Kommunikationsinitiative zum geltenden Rechtsrahmen und zur Datensicherheit.
  3. Intensivierung des Marketings der ID Austria: Der Nutzen der ID Austria als Schlüssel für die Verwendung von digitalen Services wird den Bürgerinnen und Bürger und den Wirtschaftstreibenden aber auch den Verwaltungsmitarbeitenden als Multiplikatoren verständlich vermittelt.
  4. Ausweitung des Bürger-Kontakts über Videokonferenz statt Vor-Ort-Terminen: Angebot digitaler Videokonferenzen statt persönlicher Vor-Ort-Termine, sofern es das Verfahren rechtlich und organisatorisch zulässt.
Wir gestalten innovative Services für eine digitale Zukunft. Vernetzung der Serviceportale. Ausweitung des digitalen Identitätsmanagements, Ausbau des digitalen Vertretungsmanagements, Erhöhung der Datennutzung und -qualität. Aufbau eines digitalen Bürger/innen-Kontos. Flexibilisierung des Verwaltungsarbeitsplatzes
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Wir gestalten innovative Services für eine digitale Zukunft

  1. Vernetzung der Serviceportale: Die Vernetzung der Serviceportale schafft einen einfachen und sicheren Zugang zu digitalen Informationen und Dienstleistungen der Verwaltung und von Organisationen im öffentlichen Interesse.
  2. Ausweitung des digitales Identitätsmanagements: Ausweitung einer zentralen, digitalen Identifizierung, Authentifizierung und Autorisierung für Unternehmen gegenüber digitalen, behördlichen Anwendungen und Ausbau der ID Austria um weitere Funktionen.
  3. Ausbau des digitalen Vertretungsmanagements: Für Bürgerinnen und Bürger und Wirtschaftstreibende wird ein digitales Vertretungsmanagement aufgebaut, inklusive Rollen- und Rechtemanagement sowie Vertretungen und Vollmachten.
  4. Erhöhung der Datennutzung und -qualität: Bereits vorhandene Daten werden vermehrt für schnellere und einfachere Verfahren unter der Berücksichtigung des Rechts auf Datentransparenz genutzt. Dabei erhöht sich die Qualität der Daten.
  5. Aufbau eines digitalen Bürgerkontos: Umsetzung der Anforderungen eines digitalen Bürgerkontos, mit proaktiver Information, individualisierbaren Interessensgebieten und dem Überblick über die Verwendung der eigenen Daten.
  6. Flexibilisierung des Verwaltungsarbeitsplatzes: Identifizieren von Möglichkeiten und Formulieren von Empfehlungen zur Berücksichtigung von flexiblen, modernen Arbeitsweisen in der Verwaltung.
Wir schaffen Voraussetzungen für digitale Souveränität. Digitalisierungstaugliche Gesetzgebung. Vereinfachung der Nutzung der bereichsspezifischen Personenkennzeichen (bPK). Forcierung und Vereinfachung der übergreifenden Prozesse. Stärkung der digitalen Souveränität. Aufbau eines kooperativen Architektur-Managements. Sicherstellung des Einsatzes von PVP-Stammportal. Standardisierung einer Betriebsstruktur für Basisdienste. Ermöglichung von Reallaboren
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Wir schaffen Voraussetzungen für eine digitale Souveränität

  1. Digitalisierungstaugliche Gesetzgebung: Weiterentwicklung des digitalisierungsfreundlichen Rechtsrahmes, der die Optimierung des Verwaltungsvorgangs aus Anwenderinnen und Anwender Sicht berücksichtigt.
  2. Vereinfachung der Nutzung der bPK: Vereinfachung der vorgesehenen Bereiche der bereichsspezifischen Personenkennzeichen (bPk) für ein effizientes Verwaltungshandeln.
  3. Forcierung und Vereinfachung der übergreifenden Prozesse: Alle digitalen Services für eine Lebenslage sind behördenübergreifend und vernetzt anzubieten. Verwaltungsübergreifende Definition von einheitlichen Formaten, Leitlinien, Vorgehensweisen, Schnittstellen, technischen Systemen etc.
  4. Stärkung der digitalen Souveränität: Die digitale Souveränität wird durch Erhebung und Evaluierung der Einsatzfeldern von Open Source Produkten sowie der Identifikation von Kooperationsmöglichkeiten gestärkt. Bei Konzeption, Entwicklung und Betrieb von IT-Systemen wird die Notwendigkeit digitaler Souveränität der eingesetzten Daten mitberücksichtigt. Im Rahmen des Risikomanagements werden geeignete Daten-Migrationsszenarien einkalkuliert.
  5. Aufbau eines kooperativen Architektur-Managements: In der BLSG wird ein gemeinsames Verständnis für Enterprise Architecture Management (EAM) geschaffen, über die Governance verankert und das kooperative EAM als laufender Prozess in der Kooperation etabliert.
  6. Sicherstellung des Einsatzes von PVP: Alle Anwendungen insbesondere Registerabfragen werden über den Portalverbund verfügbar gemacht. Eine übergreifende Struktur unterstützt die Umsetzung der vereinbarten Standards.
  7. Standardisierung einer Betriebsstruktur für Basisdienste: Für eine effizientere Betriebsführung von Basisdiensten werden Mindestvoraussetzungen für den Betrieb, wie insb. Verfügbarkeitsmonitoring, SLA, Ticketing, Dokumentation und erreichbaren Ansprechstellen definiert.
  8. Ermöglichung von Reallaboren: Die Schaffung von Experimentierräumen („Regulatory Sandboxes") ermöglicht die dynamische Erprobung neuartiger technologischer Entwicklungen / Innovationen in einem kontrollierten Umfeld.

Governance österreich­ischen E-Governments

Die Bund-Länder-Städte-Gemeinden Kooperation (BLSG-Kooperation) gewährleistet eine organisationsübergreifende, partnerschaftliche Zusammenarbeit im E-Government-Bereich. Sie arbeitet nach gemeinsam definierten Strukturen und Abläufen.

Ziel der gemeinsamen Governance ist eine partnerschaftliche sowie inhaltliche Zusammenarbeit auf Augenhöhe über Gebietskörperschaftsgrenzen hinweg, eine einheitliche Vorgehensweise, der Austausch zu Querschnitts- und aktuellen Themen.

Schwerpunkte für die BLSG-Kooperation:

  • Übergreifende Standards, Schnittstellen, Prinzipien und Rahmenbedingungen 
  • E-Government-Komponenten und -Konzepte 
  • Kooperationsprojekte und -initiativen 
  • Gemeinsame Roadmap 
  • Aktive Information über Vorhaben und Rechtsvorschriften, national und  auf EU-Ebene 
  • Sonstige aktuelle und prioritäre Themen 
Logo zeigt Bundesadler und daneben die Wappen aller Bundesländer Österreichs, darunter Schriftzug "E-Government Bund-Länder-Städte-Gemeinden" und die URL des Reference Servers, der die Plattform der Zusammenarbeit untereinander ist.
© Logo BLSG

Grundsätze der BLSG-Kooperation

  • Die relevanten Stakeholder werden in das jeweilige Thema so früh wie möglich eingebunden und informiert.

    Frühzeitiges Einbinden

  • Alle teilnehmenden Organisationen sorgen für die Einhaltung der in der BLSG vereinbarten und beschlossenen Standards. Über mögliche Ausnahmen wird aktiv berichtet bzw. mittelfristig der Standard hergestellt.

    Umgesetzte Standards

  • Die teilnehmenden Organisationen stellen entsprechende Ressourcen für die Gremien & Teams, AGs und (Key-)Projekte bereit.

    Bereitgestellte Ressourcen

  • Der Fokus wird auf jene Themen, AGs und (Key-)Projekte gelegt, bei denen die Umsetzbarkeit und/oder die Erfolgswahrscheinlichkeit ausreichend gesichert ist.

    Gelebte Effizienz

  • In der Konzeptionierung wird darauf geachtet, dass konkrete Anwendungsfälle aus den verschiedenen Verwaltungsbereichen – wo sinnvoll und möglich – als Grundlage verwendet werden.

    Gelebte Effizienz

  • An den jeweiligen Sitzungen/Workshops nehmen jeweils jene Vertreterinnen und Vertreter der teilnehmenden Organisation teil, die inhaltlich dafür zuständig und/oder verantwortlich sind.

    Aktive Beteiligung

  • Es wird auf eine möglichst breite Involvierung der IT-Experten auf fachlicher Ebene Wert gelegt.

    Aktive Beteiligung

  • Informationen und Ergebnisse zu den Inhalten der Kooperation werden proaktiv verteilt und, soweit sinnvoll, einer breiten Öffentlichkeit bereitgestellt. Kommunikation wird als eine Bringschuld betrachtet.

    Proaktive Kommunikation