Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Bundeskanzleramt ist bemüht, seine Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2. Dezember 2016, Seite 1barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.digitalaustria.gv.at.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1 und mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) vereinbar.


Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

In einigen Seiten sind die Überschriften in ihrer Gliederung missverständlich, Überschriften sind als solche teilweise nicht ausgezeichnet. Breadcrumb (Positionsanzeige) und verschiedener Inhalt (Text, Links, Image-Video ohne Ton, Bild) sind vor der Seitenüberschrift im Inhaltsbereich (main) enthalten. Damit sind die WCAG-Erfolgskriterien 1.3.1 (Info and Relationship), 1.3.2 (Meaningful Sequence) und 2.4.6 (Headings and Labels) nicht erfüllt.

Einige englischsprachige Textpassagen sind nicht mit der natürlichen Sprache ausgezeichnet. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 3.1.2 (Language of Parts) nicht erfüllt.

Einige Links sind hinsichtlich ihres Linkziels nicht klar betitelt, teilweise fehlen Angaben zum Linkverhalten (z. B. öffnet in neuem Fenster).  Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 2.4.4 (Link Purpose (In Context)) nicht erfüllt.

Einige Buttons sind missverständlich beschrieben.  Der Suche-Button in mobiler Ansicht ist nicht beschriftet. Einige Bilder enthalten missverständlichen bzw. zu langen Alternativtext. Zu einigen Informationsgrafiken fehlt die textliche Beschreibung bzw. sind lange Beschreibungen im Alternativtext zum Bild enthalten.  Einige Dekorationen sind als solche nicht gekennzeichnet. Damit ist das WCAG Kriterium 1.1.1 (Non-text Content) nicht erfüllt.

Einige WAI-ARIA-Elemente und Attribute sind nicht spezifikationsgemäß eingesetzt. Damit sind die WCAG Erfolgskriterien 4.1.1 (Parsing) und 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt.

Link zur Sprungmarke "Inhalt" ist nicht der erste Link. Link zur Sprungmarke Hauptmenü in mobiler Ansicht führt zum Sitelogo (Anmerkung: der Button zum Öffnen des Burger-Menüs ist mit dem nächsten Tab direkt erreichbar.)  Damit ist das WCAG Kriterium 2.4.1 (Bypass Blocks) nicht erfüllt.

In Slidern sind Buttons zum Blättern zur vorherigen Folie bzw. zur nächsten Folie nach der Liste positioniert, sie führen nicht zu den erwarteten Einträgen. (Anmerkung: Die Einträge des Sliders können aber mit Tab durch navigiert werden, die Buttons darunter können ignoriert werden.) Beim Nachladen von Filter-/Suchergebnissen über den Button "Mehr laden" verbleibt der Tastaturfokus auf den Button, die geladenen Suchergebnisse sind davor eingefügt. (Anmerkung: Es werden jeweils 3 weitere hinzugefügt.) Links aus dem Inhaltsblock einer Seite mit Tastatur nicht nutzbar, der Tastaturfokus ist nach Aktivierung eines Eintrags nicht beim entsprechenden Inhaltsbeginn der Seite, sondern wieder oben beim nächsten Link im Inhaltsblock. (Anmerkung Doppelte Einträge in Listen: Inhaltsblöcke in einigen Seiten enthalten in mobiler Ansicht mehr Links zu Seitenbereichen als in der Desktop-Ansicht.). Damit ist das WCAG Kriterium 2.4.1 (Bypass Blocks) nicht erfüllt.

In einigen farblich hinterlegten Boxen ist die Farbkontrastvorgabe für Text auf Hintergrund nicht erfüllt. In einigen Grafiken ist die Farbkontrastvorgabe nicht erfüllt. Damit sind die  WCAG Kriterien 1.4.3 (Contrast Minimum) und 1.4.11 (Non-text Contrast) nicht erfüllt.

Viele PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei, sind teilweise getaggt, aber enthalten nicht den vollen Inhalt oder diesen in falscher Reihenfolge, Überschriften, Alternativtexte fehlen, etc. Einige PDF-Dokumente nicht getaggt. Damit können die Inhalte in den PDF-Dokumenten von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden. Die  WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert), 1.3.1 (Info and Relationship) und weitere sind nicht erfüllt.

In der Seite "KI-Monitor" im Abschnitt "Dashboard" sind Statistiken gelistet mit "Mehr Infos"-Buttons zum Öffnen eines modalen Dialogs, worin Microsoft Power BI eingebunden ist. Der Button zum Schließen des modalen Dialogs ist zu Beginn fokussiert, in Folge nicht mehr einfach direkt mit Tab erreichbar, der Dialog ist mit ESC in einigen Browsern nicht schließbar. Zur Bedienung der Power BI Anwendung (starten mit STRG+RETURN) verweisen wir auf die entsprechenden Microsoft Anleitungen. 

b. Unverhältnismäßige Belastung

Unsere Videos sind gehostet und veröffentlicht in der Video-Plattform Youtube. Es ist nicht möglich, für einige dieser Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Als Alternative ist vorgesehen, die Szenenbeschreibungen in Form eines Textdokuments zum Video bereitzustellen.

c. Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

Für Inhalte von Dritten, beispielsweise Publikationen/Präsentationsfolien von externen Autorinnen und Autoren, die nicht im Einflussbereich des Bundeskanzleramts liegen, kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.


Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 15. Juni 2025 aufgrund eines ersten stichprobenartigen vom Bundeskanzleramt durchgeführten Selbsttests - mit Ausnahme der mit Microsoft Power BI präsentierten Statistiken - erstellt. Eine tiefergehende Überprüfung ist geplant. Die Ergebnisse fließen nach Abschluss der Überprüfung in die Barrierefreiheitserklärung ein.

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen.

Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an online@bka.gv.at mit dem Betreff „Meldung einer Barriere in der Website www.digitalaustria.gv.at“. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Website oder des Dokuments an.

Kontakt:

Bundeskanzleramt
Referat I/12/b – Websites des Bundeskanzleramtes
E-Mail: online@bka.gv.at

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren