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Single Digital Gateway – das digitale Tor zu Europa
Berglandschaft mit Bäumen © Jean Giroux  - Unsplash
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Single Digital Gateway – das digitale Tor zu Europa

Projekt Single Digital Gateway (SDG)

Die Single-Digital-Gateway-Verordnung (SDG-VO) ist eine zentrale Initiative der EU, um öffentliche Online-Dienste europaweit besser zugänglich zu machen. Nationale E-Government-Services müssen dazu ineinandergreifen können, um einen sicheren und schnellen Datenaustausch zu gewährleisten. Nur so können digitale Werkzeuge reibungslos genutzt werden. Mit der Single-Digital-Gateway-Verordnung wurde die rechtliche Grundlage dafür im europäischen Binnenmarkt geschaffen.
Illustration einer Frau mit einer EU Fahne in der Hand ©  Digital Austria
Vorgängerprojekt

Digitales Europa für alle

Digital Europe for All (D4A)“ war ein neues Forschungs- und Pilotprojekt und Teil des EU-Förderprogramms Horizon 2020. Es zielte auf die Einhaltung des einheitlichen digitalen Zugangs zu Daten ab. Das Projekt konzentrierte sich dabei auf qualitativ hochwertige Verfahren, die komplett online abgewickelt werden. Das Projekt ist abgeschlossen.

Mehr zum Projekt Digital4All
Glühbirne

Ziel ist die Förderung des Binnenmarkts für Unternehmen und die Erleichterung des Personenverkehrs für alle Bürgerinnen und Bürger innerhalb der EU.


Das Webportal „Your Europe“

Über das Webportal „Your Europe“ bietet das SDG eine zentrale Anlaufstelle, die zuverlässige und aktuelle Informationen zu Vorschriften und Verfahren im Binnenmarkt bereitstellt, direkten Zugang zu Hilfsdiensten ermöglicht und vollständig digitalisierte Verwaltungsverfahren anbietet.

Mit dem Once-Only Technical System (OOTS) ermöglicht das SDG den sicheren und automatisierten Austausch von Dokumenten zwischen Behörden in der gesamten EU, was bürokratische Hürden abbaut und Prozesse deutlich beschleunigt.

Logo EU

Das Webportal fungiert als zentrale Plattform, um

  1. aktuelle Informationen zu Rechten, Vorschriften und Verfahren in der gesamten Europäischen Union zu finden.

  2. gezielt auf Unterstützungs- und Problemlösungsdienste zugreifen zu können.

  3. digitale Verwaltungsverfahren nutzen zu können – inklusive sicherem Nachweisaustausch über das Once-Only Technical System (OOTS).

  4. über Feedback-Tools die Qualität der Services bewerten und Hindernisse im Binnenmarkt melden zu können.

 

Erprobte Technologien nutzen

Für die technische Umsetzung dieser Projekte greift man auf die europäischen Basiskomponenten zurück, die bereits im Rahmen von früherer Initiativen wie „Pan-European Public Procurement OnLine“ oder aktuell dem „Once-Only Principle Project“ entwickelt wurden.

Das österreichische Bundesrechenzentrum war an vielen dieser Initiativen beteiligt und hat dabei wichtiges Knowhow für künftige Services generiert.

 

Mehr Vorteile für Unter­nehmen und Bürger­innen und Bürger

Besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) schafft das SDG bessere Rahmenbedingungen. Sie profitieren von einem leichteren Zugang zu Informationen, vereinfachten Abläufen und geringeren Kosten – insbesondere im grenzüberschreitenden Fall. So hilft das SDG, die Chancen des Binnenmarkts besser zu nutzen und Zeit bei Verwaltungsverfahren zu sparen.

Auch Bürgerinnen und Bürger profitieren im Alltag. Ob bei Reisen, Arbeit, Ruhestand, Bildung, Familienfragen oder Gesundheitsversorgung – das SDG erleichtert den Zugang zu wichtigen Dienstleistungen und unterstützt die Ausübung der Freizügigkeitsrechte in Europa.

Insgesamt trägt das SDG zur Verwirklichung der Ziele der Digitalen Dekade 2030 der EU bei und hilft, das Potenzial des Binnenmarkts auszuschöpfen – mit einem klaren Fokus auf Praxistauglichkeit und Nutzerfreundlichkeit.

Zentraler Bestandteil: Once-Only-Technical-System (OOTS)

Ein zentraler Bestandteil dieser Weiterentwicklung ist das OOTS, das einen sicheren und automatisierten Austausch von Nachweisen zwischen Behörden in ganz Europa ermöglicht. Damit werden bürokratische Hürden abgebaut, Prozesse beschleunigt und die Datensicherheit auf höchstem Niveau gewährleistet – für eine effiziente, europaweit vernetzte digitale Verwaltung.

Alle Inhalte werden kontinuierlich aktualisiert und an die sich ändernden rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst, um das volle Potenzial des EU-Binnenmarkts zu entfalten.

 

Österreich aktiv beteiligt

Seit Dezember 2020 stellt Österreich über das EU-Portal „Your Europe“ alle wichtigen Informationen, Verfahrensbeschreibungen und Unterstützungsangebote in deutscher und englischer Sprache bereit – stets transparent, aktuell und zuverlässig.

Im Jahr 2023 wurde ein weiterer entscheidender Schritt getan: Die vollständige Digitalisierung von Verwaltungsverfahren in 21 zentralen Bereichen des Binnenmarkts ermöglicht nun einen benutzerfreundlichen, grenzüberschreitenden Zugang für alle.