Mann sitzt am Laptop.
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Technischer Rahmen der digitalen Verwaltung demonstrativ

Module für Online-Applikationen (MOA)

Eine Reihe von E-Government-Funktionalitäten wird als frei verfügbare Software-Bausteine, den sogenannten MOAs (Module für Online Applikationen) zur Nutzung angeboten.

Zu den Funktionen gehören etwa Prüfen und Aufbringen von elektronischen Signaturen beziehungsweise Siegeln, Auslesen der Identitätsdaten oder Zustellen von behördlichen Schriftstücken.

Viele E-Government-Applikationen setzen inzwischen die MOA-Bausteine ein. Darum werden sie in einem geregelten gemeinschaftlichen Prozess laufend gewartet und an neue Anforderungen angepasst.

Register/Registerkern

Die österreichische Verwaltung benötigt für die ordnungsgemäße Wahrnehmung der ihm von Gesetzeswegen auferlegten Pflichten eine Fülle verschiedener Informationen zB Namen und Wohnort, dokumentierte Vertretungsbefugnisse etc. Ein wesentlicher Teil der geführten Daten sind wiederum in elektronischen Verwaltungsregistern (Datenbanken und Verzeichnissysteme) organisiert.

Zuständigkeiten und die genaue Methodik der Gewinnung jener Informationen, die in Folge in diversen Registern für die weitere Verarbeitung durch Behörden hinterlegt werden, sind durch entsprechende Materiengesetze geregelt.

Register bilden eine wesentliche Basis für viele E-Government-Anwendungen. Sie bieten die für die jeweiligen Verwaltungszwecke handlungsrelevanten Informationen und erzeugen im Verwaltungsbereich valide Daten. Dadurch wird rasches und verlässliches Verwaltungshandeln möglich. 

Ziel ist die Optimierung von Registeranwendungen, vor allem zur Vereinfachung der Urkundenvorlage für die Bürgerinnen und Bürger und dient zur Vereinfachung von Verwaltungsverfahren - intern und extern. Die Verbesserung der Qualität von Registern ist eine zentrale Maßnahme, da nur durch valide Daten eine Nutzung in den elektronischen Verfahrensabläufen forciert werden kann.

Verzeichnisdienste

Die E-Government-Strategie der Österreichischen Bundesregierung strebt eine vollständige Darstellung der Verfahren der öffentlichen Verwaltung in elektronischer Form an.

Diese Verfahren umfassen sowohl die Abläufe zwischen Behörde und Bürgerinnen und Bürger (Government to Customer, G2C) als auch die internen Abläufe zwischen Behörden (Government to Government, G2G). In diesen Verfahren sind die Zuständigkeiten und Rechte von Personen und Organisationseinheiten wichtige Parameter. Der Verzeichnisdienst bildet diese Informationen in einer standardisierten Form ab und ermöglicht es Applikationen, über definierte Schnittstellen auf die Informationen zuzugreifen.

Domänenverwaltung "gv.at"

Die Errichtung eines gemeinsamen Netzwerkes für die öffentliche Verwaltung bedingt neben den erforderlichen technischen Aspekten auch eine Strukturierung des symbolischen Namensraumes. Die Richtlinien dienen dem Zweck, Autorität und Verantwortlichkeit für die Namensgebung in der Internet-Domäne „gv.at“ zu dezentralisieren. 

Als Bürgerin oder Bürger können Sie sich darauf verlassen, dass durch das Namensschema die gesuchten Informationen der öffentlichen Verwaltung und angeschlossener Organisationen im Internet gefunden werden. Durch vereinheitlichte Schreibweise ist es möglich, ein einheitliches Erscheinungsbild zu erzeugen.

Exkurs: EU-Domänen

Auf Initiative der EU steht seit 2006 die Top-Level-Domain „.eu“ zur Verfügung. Eine Registrierung nach dem „First Come First Serve” Prinzip ist allgemein möglich.

Drei Männer und eine Frau sitzen bei einem Meeting mit Laptops und diskutieren miteinander  © Rido  - AdobeStock

Open Source Bundes-Client

Das Projekt „Bundesclientarchitektur Open Source“ – kurz BCA-OS – hat sich in Österreich zum Ziel gesetzt, PC Nutzerinnen und Nutzern in der öffentlichen Verwaltung Alternativen zu vorwiegend proprietären und mit hohen Lizenzkosten verbundenen Softwarelösungen zu bieten.

Open Source Software

Referenz-Server E-Government

Im Zuge der Umstellung auf elektronische Amtswege und öffentliche Dienste wurden Empfehlungen entwickelt, sowie Standards angepasst und eingesetzt. 

Der Informationsaustausch zwischen den Beteiligten erfolgt über eine eigene Kommunikationsplattform, dem „Referenz-Server E-Government“.

Diese Plattform wird kontinuierlich ergänzt und weiter entwickelt und ist eine der wichtigen Informationsquellen für Bund, Länder, Städte und Gemeinden sowie auch für die Wirtschaft und die unterschiedlichen Projektpartner.

Mit Ende 2023 löste die ID Austria die Handy-Signatur ab

Nutzerinnen und Nutzer, deren Handy-Signatur von einer Behörde registriert wurde, können diese auf die ID Austria mit Vollfunktion aufwerten.

Für jene Nutzerinnen und Nutzer, die ihre Handy-Signatur nicht behördlich registriert haben, ist der Umstieg auf die Basisfunktion der ID Austria möglich. Um die Vollfunktion der ID Austria mit ihren neuen Funktionen – wie etwa Ausweise am Smartphone vorzuweisen – zu erhalten, ist jedoch ein Behördengang zur Registrierung notwendig.