E-Government Bausteine und Services

Eine Fülle an Online-Angeboten der öffentlichen Verwaltung können sicher mit der elektronischen Identität genutzt werden. Die digitalen Services der öffentlichen Verwaltung werden vermehrt über Webseiten und/oder mobile Anwendungen wie oesterreich.gv.at, usp.gv.at, FinanzOnline oder die Transparenzdatenbank angeboten.
Frau bedient ein Tablet. Im Vordergrund sieht man ein Hologramm mit dem Schriftzug Service.
© WrightStudio - AdobeStock

Datenschutzgerechtes Identitätsmanagement („bPK-Konzept“)

  • Zur Wahrung des Datenschutzes darf die Stammzahl natürlicher Personen von Behörden nicht gespeichert werden.

  • Natürliche Personen dürfen von Behörden im Rahmen des Bürgerkarten-Konzepts nur über bereichsspezifische Personenkennzeichen (bPK) identifiziert werden.

  • Diese werden aus der Stammzahl der betroffenen Person abgeleitet.

  • Die Ableitung darf nicht rückführbar und nicht umkehrbar sein.

  • Ein bereichsspezifisches Personenkennzeichen gilt nur für den Tätigkeitsbereich der betroffenen Behörde, in den das angestoßene Verfahren fällt.

  • Ein bereichsspezifisches Personenkennzeichen aus einem anderen Bereich darf nur in verschlüsselter Form verwendet werden.

  • Die Stammzahl darf für die Berechnung des bPK nur mit Mitwirkung von Betroffenen – durch Einsatz der Bürgerkarte – verwendet werden. 

Stammzahl

Jeder natürlichen Person, die in Österreich gemeldet ist, wird zur eindeutigen Identifizierung eine Stammzahl zugeordnet, stark verschlüsselt aus der ZMR-Zahl abgeleitet. Für alle anderen natürlichen Personen wird die Ordnungsnummer in einem Ergänzungsregister verwendet. Die Stammzahl natürlicher Personen darf nur auf der Bürgerkarte gespeichert werden. Bei juristischen Personen wird Firmenbuch-, Vereinsregister- oder Ordnungsnummer im Ergänzungsregister herangezogen.

Stammzahlenregister

Über das Stammzahlenregister können die Stammzahlen errechnet werden, die zur eindeutigen Identifizierung von Personen verwendet werden. Das Stammzahlenregister ist ein virtuelles Register. Die Stammzahl wird nur im Anlassfall ermittelt und danach wieder gelöscht.

Ergänzungsregister

Alle natürlichen Personen, die nicht in Österreich gemeldet sind bzw. juristische Personen, die nicht im Firmenbuch oder im Zentralen Vereinsregister eingetragen sind, können sich im Ergänzungsregister registrieren lassen, um auch an Verfahren der digitalen Verwaltung teilnehmen zu können; auch Gebietskörperschaften und andere Behörden.

Digitale Services der Verwaltung

Policies

Das Internet ist nicht mehr wegzudenken. Informationen können bequem aus der ganzen Welt heruntergeladen werden.

Für den Kontakt mit Behörden bedeutet das Internet ebenfalls eine immense Erleichterung. Um die Sicherheit im Netz zu wahren, sind Policies zu E-Mail, Barrierefreiheit und IKT-Sicherheit wichtig.

Government-CERT 

GovCERT bzw. Government Computer Emergency Response Team – das CERT der öffentlichen Verwaltung unterstützt als zentrale, operative Einrichtung für Cyber-Sicherheit die Zielgruppen Öffentliche Verwaltung und Kritische Infrastrukturen durch operativ-technisches Know-how und die Zurverfügungstellung eines nationalen und internationalen Netzwerkes zum Erfahrungs- und Informationsaustausch. 

Weiters ist es als strategischer, nationaler Point-of-Contact (POC) für internationale CERT-Kooperationen etabliert. Das GovCERT fördert außerdem die Entwicklung von branchenspezifischen CERTs.

Der Bereich Kritische Infrastrukturen gehört zur Zielgruppe des GovCERTs nur dann, wenn letztere über kein eigenes Branchen-CERT verfügt. Ein explizites Ziel des GovCERTs ist es, die Etablierung von CERTs in allen Sektoren aktiv zu fördern.

Digitale vernetzte Services

Solche Online-Verfahren ermöglichen Bürgern und der Wirtschaft, bestimmte Amtswege teilweise oder zur Gänze elektronisch durchzuführen.

Geschäftsmann verwendet elektronischen Stift, um auf einem Tablet eine Checkliste anzukreuzen. © Dilok  - AdobeStock
Gemeinsame Entwicklung & Nutzung
Standards
Standards sind gemeinsame Entwicklungen, die über die Gebietskörperschaften hinweg einheitlich genutzt werden oder als Basis dienen. Entwicklungen zu diesem Thema folgend der aktuellen E-Government Strategie Österreichs und dazugehörige Informationen sind zu finden unter
E-Government Standards

Elektronische Signaturen

Elektronische Signatur

Die elektronische Signatur bietet Informations- und Datensicherheit auf höchstem Niveau und erleichtert die Abwicklung von elektronischen Behördenverfahren. Signator kann nur eine natürliche Person sein, sodass auch qualifizierte Signaturen nur von natürlichen Personen erstellt werden können. Qualifizierte Signaturen sind grundsätzlich der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt. Für juristische Personen ist in der eIDAS-VO die Verwendung von elektronischen Siegeln vorgesehen.

Elektronische Signatur - Datenschutz und -sicherheit

Der Vorteil personenbezogen identifiziert an die Behörde heranzutreten, liegt in der einfacheren und bequemeren Durchführung des Anbringens. Die elektronische Signatur gibt Gewissheit, dass Personen ohne Berechtigung der Zugriff nicht erlaubt ist.

Amtssignatur, elektronisches Siegel

Die Amtssignatur ist eine fortgeschrittene elektronische Signatur oder Siegel, welches von einer Behörde auf einen Bescheid oder ein Dokument elektronisch aufgebracht wird. Zusätzlich wird dies durch die Bildmarke, den Amtssignatur- und Prüfhinweis visualisiert. Durch die Amtssignatur kann die Echtheit und Unversehrtheit des elektronischen Dokuments überprüft werden. Zusätzlich hat der Ausdruck des Dokuments einer Behörde die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.

  • Das E-Government-Gesetz bildet die rechtliche Basis für die E-Government-Instrumente und -Bausteine. Zur Wahrung des Datenschutzes darf die Stammzahl natürlicher Personen von Behörden nicht gespeichert werden.

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