Wer mit KI interagiert, soll das auf den ersten Blick erkennen
Ab 2. August 2026 kommen die Transparenzpflichten des europäischen AI Act für bestimmte KI-Systeme zur Anwendung. Anbieter und Betreiber müssen klar informieren, wenn Menschen mit Künstlicher Intelligenz interagieren. Das Bundeskanzleramt setzt im Rahmen der Public AI Initiative ein einheitliches KI-Kennzeichnungsmodell für die Bundesverwaltung um — erstmals angewendet beim neuen Chatbot „ida". Damit werden die europäischen Transparenzvorgaben verständlich in die Praxis gebracht.
Europäische Leitlinien unterstützen die Umsetzung
Die Europäische Kommission hat im Juli Leitlinien veröffentlicht, die den Anwendungsbereich und die praktische Umsetzung der Transparenzpflichten konkretisieren. Ergänzend steht ein freiwilliger europäischer Praxisleitfaden für die technische Markierung und Offenlegung KI-generierter Inhalte zur Verfügung.
Über die KI-Servicestelle der RTR-GmbH können Informationen und Grafiken zu den Transparenzpflichten auf Deutsch genutzt werden.
Das KI-Kennzeichnungsmodell des Bundeskanzleramts
Das Bundeskanzleramt hat im Rahmen der Public AI Initiative ein eigenes Kennzeichnungsmodell für KI-Services der Bundesverwaltung entwickelt. Es geht über den bloßen Hinweis „Hier kommt KI zum Einsatz" hinaus und zeigt auf einen Blick, wann und wie KI in einem digitalen Verwaltungsservice eingesetzt wird.
So funktioniert die Kennzeichnung
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Ein Info-Button zeigt die Kennzeichnung und eine von vier Kategorien an.
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Die Kategorie ergibt sich aus zwei Fragen: Wie eigenständig handelt das System und welche Auswirkungen können seine Ergebnisse für betroffene Menschen haben?
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Die Kennzeichnung ist kein Güte- oder Qualitätssiegel, sondern ein Transparenzinstrument.
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Bei wesentlichen Änderungen eines Systems wird die Kennzeichnung neu geprüft.