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Wer mit KI interagiert, soll das auf den ersten Blick erkennen

Ab 2. August 2026 kommen die Transparenzpflichten des europäischen AI Act für bestimmte KI-Systeme zur Anwendung. Anbieter und Betreiber müssen klar informieren, wenn Menschen mit Künstlicher Intelligenz interagieren. Das Bundeskanzleramt setzt im Rahmen der Public AI Initiative ein einheitliches KI-Kennzeichnungsmodell für die Bundesverwaltung um — erstmals angewendet beim neuen Chatbot „ida". Damit werden die europäischen Transparenzvorgaben verständlich in die Praxis gebracht.

Künstliche Intelligenz (KI) | Verwaltung

Europäische Unions Gebäude mit drei Europa Fahnen © Alexander van Steenberge  - Unsplash

Europäische Leitlinien unterstützen die Umsetzung

Die Europäische Kommission hat im Juli Leitlinien veröffentlicht, die den Anwendungsbereich und die praktische Umsetzung der Transparenzpflichten konkretisieren. Ergänzend steht ein freiwilliger europäischer Praxisleitfaden für die technische Markierung und Offenlegung KI-generierter Inhalte zur Verfügung.

 

Über die KI-Servicestelle der RTR-GmbH können Informationen und Grafiken zu den Transparenzpflichten auf Deutsch genutzt werden.

  • „Wer mit KI spricht, soll das auch wissen. KI soll den Menschen unterstützen, aber nicht im Verborgenen arbeiten. Mit der KI-Kennzeichnung schaffen wir Vertrauen, indem wir sie sichtbar machen — auf den ersten Blick klar, wo KI eingesetzt wird."
    Staatssekretär Alexander Pröll/ÖVP im Bundeskanzleramt

    Alexander Pröll, LL.M.

    Staatssekretär für Digitalisierung, Verfassung, öffentlichen Dienst, Koordinierung und Kampf gegen Antisemitismus

Vier zentrale Transparenzpflichten des AI Act

Artikel 50 des AI Act umfasst vier zentrale Anwendungsfälle. Die Vorgaben bedeuten keine pauschale Kennzeichnung jeder KI-Unterstützung — entscheidend sind die konkrete Funktion des Systems, die Art der erzeugten Inhalte und die Frage, ob Menschen unmittelbar mit der KI konfrontiert sind.

  • Chatbots KI-Interaktion muss klar offengelegt werden, wenn Systeme direkt mit Menschen kommunizieren.
  • Technische Markierung von Inhalten KI-erzeugte Audio-, Bild-, Video- und Textinhalte müssen maschinenlesbar markiert werden — etwa durch Metadaten oder Wasserzeichen.
  • Emotionserkennung & Biometrie Beim Einsatz von Emotionserkennung oder biometrischer Kategorisierung sind betroffene Personen zu informieren.
  • Deepfakes & öffentliches Interesse KI-generierte oder manipulierte Inhalte zu Themen von öffentlichem Interesse müssen als solche offengelegt werden.

Das KI-Kennzeichnungsmodell des Bundeskanzleramts

Das Bundeskanzleramt hat im Rahmen der Public AI Initiative ein eigenes Kennzeichnungsmodell für KI-Services der Bundesverwaltung entwickelt. Es geht über den bloßen Hinweis „Hier kommt KI zum Einsatz" hinaus und zeigt auf einen Blick, wann und wie KI in einem digitalen Verwaltungsservice eingesetzt wird.

So funktioniert die Kennzeichnung

  1. Ein Info-Button zeigt die Kennzeichnung und eine von vier Kategorien an.

  2. Die Kategorie ergibt sich aus zwei Fragen: Wie eigenständig handelt das System und welche Auswirkungen können seine Ergebnisse für betroffene Menschen haben?

  3. Die Kennzeichnung ist kein Güte- oder Qualitätssiegel, sondern ein Transparenzinstrument.

  4. Bei wesentlichen Änderungen eines Systems wird die Kennzeichnung neu geprüft.

Matrix zu Eigenständigkeit und Wirkung

Weitere Informationen: