Förderung Umsetzung.KI
Der Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds (KWF) unterstützt Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen bei der Umsetzung von Digitalisierungsprojekten mit Betriebsstandort in Kärnten, die Mitglied der Wirtschaftskammer Kärnten oder der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Steiermark und Kärnten sind.
Schwerpunkte der Förderung
Gefördert wird die konkrete Ausarbeitung, Erprobung und erste Umsetzung mindestens eines zentralen KI-Anwendungsfalls im Unternehmen. Voraussetzung ist, dass mögliche Einsatzbereiche für KI bereits vor der Antragstellung festgelegt wurden. Die Umsetzung erfolgt gemeinsam mit externen Expertinnen und Experten.
Förderfähige Inhalte sind insbesondere:
- Konkretisierung eines KI-Anwendungsfalls, einschließlich Datenbedarf, Qualifizierungsbedarf sowie organisatorischer, technischer und rechtlicher Voraussetzungen
- Auswahl geeigneter bestehender oder maßgeschneiderter KI-Lösungen
- Testung der Lösung und Bewertung ihres messbaren Nutzens und ihrer Grenzen
- Nutzung von Mietlizenzen während des Projektzeitraums
- erste Entwicklungs- und Umsetzungsarbeiten durch externe Unternehmen oder Forschungseinrichtungen
Ziel ist es, die Voraussetzungen und notwendigen Schritte für einen dauerhaften Einsatz der KI-Lösung im Unternehmen zu klären.
Förderhöhe
Die Höhe des nicht rückzahlbaren Zuschusses beläuft sich auf max. 30 % der förderbaren Kosten, jedoch max. EUR 10.000,-. Die förderbaren Projektkosten müssen mindestens EUR 10.000,- betragen.
Die Förderung kann von 01. Juli bis 31. Dezember 2026 eingereicht werden, vorbehaltlich der verfügbaren Mittel.