Europäische Datenstrategie
EU will Binnenmarkt für Daten schaffen
Ziele
Diese Rechtsakte heben
- ungenutzte Datenpotenziale in Europa und
- stärken die europäische Datenwirtschaft.
Prinzipien
Ein Grundprinzip ist
- die Förderung einer dezentralen Datenökonomie - als Gegenprinzip zu einer zentralisierten Plattformökonomie dominierender Marktakteure.

Datenstrategie
Mit der 2020 veröffentlichten Datenstrategie, möchte die Europäische Kommission Europa zum Vorreiter einer datengesteuerten Gesellschaft machen und einen Daten-Binnenmarkt etablieren.
Datennutzung und Datenzugang verbessern
Die Europäischen Kommission hat zur Stärkung des Vertrauens in die gemeinsame Datennutzung sowie zur Verbesserung des Datenzugangs folgende elementare Rechtsakte vorgelegt:
Der DGA - Verordnung (EU) 2022/868: Der öffentliche Sektor ermöglicht in einer kontrollierten sicheren Verarbeitungsumgebung die Nutzung von geschützten Daten. Dafür werden Strukturen geschaffen, die die Auffindbarkeit von geschützten Daten sicherstellen und öffentliche Stellen bei der Verfügbarmachung geschützter Datenbestände unterstützen.
In wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Hinsicht soll die Registrierung von Datenvermittlungsdiensten (Intermediären) und anerkannten datenaltruistischen Organisationen die europäische Datenwirtschaft weiter stärken.
Der DA – Verordnung (EU) 2023/2854: Ziel der Verordnung ist es, die Weitergabe und den Zugang zu Daten für Nutzende vernetzter Produkte zu ermöglichen.
Die Regelung sieht vor, dass Nutzerinnen und Nutzer diese Daten mit Dritten teilen können. Besonders relevant ist das bei Reparaturen oder Wartungen von vernetzten Produkten, wie zum Beispiel Autos, da Nutzende so mehr Kontrolle über ihre Daten erhalten.
Darüber hinaus enthält der DA Regelungen, die den Wechsel von Datenverarbeitungsdiensten (Cloud-Anbieter) vereinfachen und Grundbedingungen für den Einsatz von intelligenten Verträgen (Smart Contracts) festlegen.
Die Open Data Richtlinie der Europäischen Union (EU) 2019/1024 basiert auf den Grundsätzen der Transparenz und Nicht-Diskriminierung und legt die grundlegenden Voraussetzungen für eine optimale Weiterverwendung von Daten des öffentlichen Sektors fest.
Ein Kernelement ist, die kommerzielle Nutzbarkeit von veröffentlichten Daten zu verankern.
Die Richtlinie gilt in allen EU-Mitgliedstaaten und definiert Grundbedingungen für Gebühren, Formate, Lizenzen und die Interoperabilität von Daten. Es werden hochwertige Datensätze in bestimmten Kategorien festgelegt, die in jedem Fall innerhalb der EU kostenlos, maschinenlesbar und über Schnittstellen abrufbar sein müssen.
Governance im Rahmen des DGA und DA
Für die Umsetzung des Data Governance Acts (DGA) und des Data Acts (DA) in Österreich ist die Einrichtung einer Governance- und Aufsichtsstruktur erforderlich.
Im Rahmen des DGA sind unter anderem eine zentrale Informationsstelle und zuständige Stellen zu benennen. Der DA verlangt die Einrichtung einer oder mehrerer zuständiger Behörden, um die Umsetzung der Vorgaben sicherzustellen.
Im Rahmen des DA sind eine zentrale Informationsstelle und zuständige Behörden zu benennen.
Derzeit wird intensiv an den Vorbereitungen zur Umsetzung des DGA und des DA in Österreich gearbeitet.