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EU-Datenstrategie für verantwortungsvolle Datennutzung
Europäische Unions Gebäude mit drei Europa Fahnen © Alexander van Steenberge  - Unsplash
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EU-Datenstrategie für verantwortungsvolle Datennutzung

Europäische Datenstrategie

EU will Binnenmarkt für Daten schaffen

Zentrales Element der Strategie ist, dass der Mensch im Mittelpunkt dieser Entwicklung steht. Die Nutzung von Daten soll wirtschaftlichem Wohlstand und sozialem Fortschritt dienen. Dieses Ziel und Potenzial soll durch einen besseren Datenzugang und eine verantwortungsvolle Datennutzung ermöglicht werden. Gemeinsame Datenräume, die in zahlreichen Domänen entwickelt werden, sind ein wesentlicher Bestandteil der Datenstrategie.

Ziele

Diese Rechtsakte heben

  • ungenutzte Datenpotenziale in Europa und
  • stärken die europäische Datenwirtschaft.

Prinzipien

Ein Grundprinzip ist

  • die Förderung einer dezentralen Datenökonomie - als Gegenprinzip zu einer zentralisierten Plattformökonomie dominierender Marktakteure.
Frau und Mann mit Tablet in der Hand stehen in einem Serverraum © Vasyl  - AdobeStock

Datenstrategie 

Mit der 2020 veröffentlichten Datenstrategie, möchte die Europäische Kommission Europa zum Vorreiter einer datengesteuerten Gesellschaft machen und einen Daten-Binnenmarkt etablieren.

Datenstrategie

Datennutzung und Datenzugang verbessern

Die Europäischen Kommission hat zur Stärkung des Vertrauens in die gemeinsame Datennutzung sowie zur Verbesserung des Datenzugangs folgende elementare Rechtsakte vorgelegt:

Governance im Rahmen des DGA und DA

Für die Umsetzung des Data Governance Acts (DGA) und des Data Acts (DA) in Österreich ist die Einrichtung einer Governance- und Aufsichtsstruktur erforderlich.

Im Rahmen des DGA sind unter anderem eine zentrale Informationsstelle und zuständige Stellen zu benennen. Der DA verlangt die Einrichtung einer oder mehrerer zuständiger Behörden, um die Umsetzung der Vorgaben sicherzustellen.

Im Rahmen des DA sind eine zentrale Informationsstelle und zuständige Behörden zu benennen.

data governance act (DGA) Fahrplan: Juni 2022 trat der DGA in Kraft. Im September 2023 gilt der DGA nach Abluaf einer Nachfrist von 15 Monaten. Aktuell wird die nationale Umsetzung und das Begleitgesetz vorbereitet.  Governance: Auf einer Linie befinden sich die Stelle für geschützte öffentliche Daten sowie die zuständigen Behörden. Stellen für geschützte öffentliche Daten sind: die zentrale Informationsstelle nach §8 DGA und die zuständige Stellen nach §7 DGA. Zu den zuständigen Behörden zählen Datenvermittlungsdienste nach §13 DGA sowie Datenaltruistische Oraganistationen nach §23 DGA.  Data Act (DA) Fahrplan: Im Januar 2024 tritt der DA in Kraft. Aktuell wird die nationale Umsetzung und das Begleitgesetz vorbereitet. Im September 2025 und nach Ablauf einer Nachfrist von 20 Monaten gilt der DA.  Governance: Zuständige Behörden sind: die zuständigen Behörden nach §37 DA und die Datenkoordinatoren nach §37 DA. Ziel der europäischen Datenstrategie ist es, einen Binnenmarkt für Daten zu schaffen.
© BKA - BKA/CAA

Derzeit wird intensiv an den Vorbereitungen zur Umsetzung des DGA und des DA in Österreich gearbeitet.