Stammzahlen-Register-Behörde
jedes Unternehmen, jeder Verein und
jede sonstige Einheit eine Nummer.
Die Stammzahl dient als eindeutige Nummer.
Sie ist notwendig,
damit man Personen, Unternehmen, Vereine und sonstige Betroffene
im elektronischen Verkehr mit den Behörden
eindeutig identifizieren kann.
Es gibt unterschiedliche Register mit Stammzahlen:
- Das Zentrale Melderegister für Personen, die Abkürzung ist ZMR
- das Firmenbuch für Unternehmen
- das Vereinsregister für Vereine
oder die Ergänzungsregister für alle anderen:
- Ergänzungsregister für natürliche Personen, abgekürzt ERnP
- und Ergänzungsregister für sonstige Betroffene, abgekürzt ERsB
Die beiden Ergänzungsregister gehören zum
Bundeskanzleramt.
Für bestimmte Bereiche der staatlichen Verwaltung
werden dann aus der Stammzahl weitere Nummern abgeleitet.
Diese Nummern heißen: bereichs-spezifische Personenkennzeichen.
Die Abkürzung dafür ist bPK.
Eine solche Nummer steht für eine bestimmte Person,
kann aber nur für diesen einen Verwaltungsbereich verwendet werden.
Zum Beispiel für die Abfrage des Steuerkontos,
das eine Person am Finanzamt hat.
All das ist deshalb recht kompliziert aufgebaut,
damit die Daten der Personen und Unternehmen gut geschützt bleiben.
Es gibt noch
weitere Register,
in denen zum Beispiel festgelegt ist,
ob eine Person eine andere Person
vertreten darf oder nicht.
Was sind die Aufgaben der Behörde?
Die Behörde vergibt die Stammzahlen in den Ergänzungsregistern.
Sie vergibt die bPK, die bereichs-spezifischen Personenkennzeichen.
Sie führt die Ergänzungsregister,
durch die Personen und sonstige Einheiten identifiziert werden.
Sie führt ein Register,
in dem festgelegt ist,
wer wen vertreten darf:
Das Vollmachten-Service.
Wenn eine Person eine andere Person vertreten darf,
trägt die Behörde das auf ihrem digitalen Ausweis ein.
Zum Beispiel auf der ID Austria.
Die Behörde legt fest,
wie Stammzahlen und die bereichs-spezifischen Personenkennzeichen bpK
gebildet werden.
Was sind die Aufgaben der Behörde?
-
Die Behörde vergibt die Stammzahlen in den Ergänzungsregistern.
-
Sie vergibt die bPK, die bereichs-spezifischen Personenkennzeichen.
-
Sie führt die Ergänzungsregister, durch die Personen und sonstige Einheiten identifiziert werden.
-
Sie führt ein Register, in dem festgelegt ist, wer wen vertreten darf:
Das Vollmachten-Service.
-
Wenn eine Person eine andere Person vertreten darf,
trägt die Behörde das auf ihrem digitalen Ausweis ein.
Zum Beispiel auf der ID Austria.
-
Die Behörde legt fest,
wie Stammzahlen und die bereichs-spezifischen Personenkennzeichen bpK
gebildet werden.
Formulare und Services
Mit diesen Links gelangen Sie zu den Service-Bereichen:
Formulare zur Antragstellung bei der Stammzahlen-Register-Behörde
In diesem Bereich können Personen festlegen,
wer sie in welchem Bereich vertreten darf.
Das nennt man Vollmacht.
Diese Vollmacht wird auf dem elektronischen Ausweis eingetragen,
zum Beispiel auf der Bürgerkarte oder in der ID Austria.
Kontakt
Sie haben Fragen zur Stammzahlen-Register-Behörde?
Wenden Sie sich bitte an unsere Abteilung Legistik und Stammzahlenregisterbehörde, E-Government Strategie sowie EU und Internationales.
Schreiben Sie uns bitte ein E-Mail.
E-Mail: post.szrb@bka.gv.at