Österreich wird fit für die Datenzukunft Europas.
Österreich beschließt das Datenzugangsgesetz (DZG) und schafft einen verbindlichen Rechtsrahmen für den sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit Daten.
Pröll: „Mit dem Datenzugangsgesetz machen wir Österreich fit für die Datenzukunft Europas“.
Ziel ist es, die Weiterverwendung von Daten des öffentlichen Sektors zu fördern, neue datenbasierte Innovationen zu ermöglichen und die Grundlage für europäische Datenräume zu schaffen.
Das Gesetz setzt die EU-Verordnung über Daten-Governance (EU 2022/868) um und leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur Europäischen Datenstrategie.
Praktische Umsetzung für Verwaltung, Forschung und Wirtschaft
Das Datenschutzgesetz etabliert zentrale Strukturen für den Datenzugang:
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Zuständige Behörde: Das Bundeskanzleramt übernimmt die Aufsicht über neue Akteure der Datenökonomie wie Datenvermittlungsdienste und datenaltruistische Organisationen.
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Zentrale Informationsstelle: Gemeinsam mit Statistik Austria und dem Bundesrechenzentrum wird data.gv.at zu einem One-Stop-Shop für geschützte öffentliche Daten ausgebaut – mit Schnittstelle zum EU-Portal data.europa.eu.
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Zuständige Stellen: Einrichtungen wie Statistik Austria stellen geschützte Daten unter klar definierten Bedingungen in sicheren Verarbeitungsumgebungen für Forschung und Innovation bereit.
Bessere Nutzung geschützter Daten mit klarem Schutzrahmen
Viele relevante Daten öffentlicher Stellen – etwa mit Personenbezug, Geschäftsgeheimnissen oder geistigem Eigentum – dürfen nicht offen publiziert werden.
Das DZG schafft einen geregelten Zugang zu solchen „geschützten Daten“ unter strikter Einhaltung rechtlicher Vorgaben und technischer Sicherheitsstandards. Forschungseinrichtungen und Unternehmen erhalten so neue Möglichkeiten für datenbasierte Entwicklungen – von der Gesundheitsforschung bis zur nachhaltigen Mobilität.
Vertrauenswürdige neue Akteure der Datenökonomie
Mit dem Gesetz werden Datenvermittlungsdienste – also neutrale Datenintermediäre – erstmals gesetzlich verankert und unter Aufsicht gestellt.
Gleichzeitig wird ein rechtlicher Rahmen für sogenanntes „Datenaltruismus“ geschaffen: Einzelpersonen oder Organisationen können Daten freiwillig und unentgeltlich für gemeinnützige Zwecke zur Verfügung stellen – etwa für wissenschaftliche Studien oder zur Bekämpfung des Klimawandels.
Wichtiger Schritt zur Umsetzung des Regierungsprogramms
Mit dem DZG erfüllt die Bundesregierung eine zentrale Maßnahme aus dem Regierungsprogramm 2025–2029.
Es ist gleichzeitig ein Meilenstein der österreichischen Datenstrategie.