
Digital Austria Act 2.0: Gemeinsamer Rahmen der Bundesregierung für nutzerorientierte, innovative und souveräne Digitalisierung
Mit dem Digital Austria Act 2.0 setzt die österreichische Bundesregierung einen strategischen Rahmen zur koordinierten Weiterentwicklung der digitalen Verwaltung.

Strategische Richtschnur für digitale Souveränität und Resilienz
Der Digital Austria Act 2.0 legt den Grundstein für eine bundesweit abgestimmte, interoperable und rechtssichere Digitalisierungsstrategie. Kritische digitale Dienste sollen künftig verstärkt auf europäischen Technologien und offenen Standards basieren.
Damit verfolgt die Bundesregierung ein klares Ziel: bestehende Instrumente modernisieren, neue Technologien verantwortungsvoll einzusetzen, Abhängigkeiten reduzieren, Sicherheit erhöhen und die digitale Souveränität Österreichs nachhaltig zu stärken.

KI in der Verwaltung: Europäisch, offen und nachvollziehbar
Ein Schwerpunkt liegt auf dem verantwortungsvollen Einsatz Künstlicher Intelligenz in der Verwaltung. Der Aufbau einer eigenen verwaltungsspezifischen KI-Plattform für die Nutzung von Sprachmodellen sowie die Umsetzung transparenter, offener KI-Anwendungen sind zentrale Vorhaben. Der Fokus liegt auf europäischen Open-Source-Komponenten, flexiblen Architekturen und der Verankerung im europäischen Rechtsrahmen.
Zugleich hilft KI, auf die demografische Entwicklung zu reagieren: Ein Drittel der Bundesbediensteten ist über 50, bis 2030 steht eine Pensionierungswelle bevor. KI-gestützte Lösungen sichern die Leistungsfähigkeit der Verwaltung, entlasten organisatorisch und schaffen Raum für Innovation – bei gleichzeitig gezieltem Ressourceneinsatz und nachhaltiger Personalplanung.

Fortschritt mit Verantwortung
Der Digital Austria Act 2.0 setzt gezielt auf zukunftsweisende Maßnahmen im Bereich KI. Jedes Ressort ist aufgerufen dazu ein Leuchtturmprojekt einzubringen, flankiert von einem gesamtstaatlichen KI-Rahmen mit klarer Governance und Kennzeichnungspflicht für KI-Systeme in der Verwaltung. Eine neue „KI-Landkarte der Verwaltung“ schafft Transparenz über laufende und geplante Projekte. Geprüft wird die Entwicklung eines verwaltungsspezifischen, rechtssicheren und digital souveränen Bundessprachmodells (LLM) als offener Shared Service – in enger Abstimmung mit Wissenschaft und Wirtschaft und unter sorgfältiger Abwägung von Potenzialen, Risiken und Kosten.
Verbindliche ethische Leitlinien, der AI Act und der Schutz der Rechte der Bürgerinnen und Bürger bilden den Rahmen für Innovationen. Digitale Verfahren sollen rechtlich abgesichert, Verwaltungsprozesse durchgängig digitalisiert werden. Gezielte Kompetenzförderung im Rahmen der Digitalen Kompetenzoffensive – von Basisschulungen bis zu Expertenwissen – stellt sicher, dass die Verwaltung fit für die Zukunft ist.

Digi-Ready-Check
Mit dem „Digi-Ready-Check“ wird im Zuge der Wirkungsorientierten Folgenabschätzung (WFA) analysiert, ob neue gesetzliche Regelungen für eine vollständig digitale Umsetzung geeignet sind. Dabei erfolgt auch die Interoperabilitätsprüfung nach Maßgabe des EU-Interoperable-Europe-Act – ein wesentlicher Beitrag zur rechtskonformen und bürgerfreundlichen Digitalisierung von Verwaltungsverfahren.

Governance und Umsetzung
Verschiedene Stakeholdergruppen aus den Verwaltungsebenen sowie Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft werden in den Prozess eingebunden. Die ressortübergreifende Umsetzung wird durch die CDO-Taskforce unter der CDO-Leitung koordiniert.
Das bewährte Gremium der Präsidialleiterinnen und -leiter sowie Generalsekretärinnen und -sekretäre wird regelmäßig eingebunden, informiert und kann gezielt Impulse setzen. Mit Bezug auf das Regierungsprogramm werden konkrete Maßnahmen in den jeweiligen Ressorts umgesetzt – abgestimmt und im Sinne des Digital Austria Acts 2.0.