KI Verordnung
Mit In-Kraft treten des Omnibus VII (KI) am 24. Juli 2026 wurden mehrere Neuerungen betreffend die KI-Verordnung eingeführt. Außerdem wurden Fristen für die Umsetzung von Verpflichtungen für KI-Systeme mit hohem Risiko verschoben.
Ziel der KI-Verordnung
Die KI-Verordnung soll gewährleisten, dass KI-Systeme und -Modelle, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht und in der Union verwendet werden, im Sinne einer digitalen Verantwortungsgesellschaft und der europäischen Werte sicher eingesetzt werden. Die Verordnung soll durch konkrete Anforderungen an Sicherheit, Robustheit und Transparenz von KI-Systemen in Europa sicherstellen, dass Sicherheit, Gesundheit und Grundrechte geschützt werden, und vertrauenswürdige Innovation fördern.
Dabei wird ein „risikobasierter“ Ansatz verfolgt: Je höher das Risiko, desto strenger die Vorschriften. Die europäische KI-Verordnung ist ein wegweisendes Regelwerk, das auch als Vorbild für andere Staaten dienen kann.
Österreich hat bereits mit der Umsetzung der KI-Verordnung begonnen.
Artikel 77 AI Act
Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union am 12. Juli 2024 trat der europäische AI Act am 1. August 2024 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt laufen sämtliche Fristen für die Umsetzung durch den Staat, durch Unternehmen und andere Organisationen.
Der AI Act bestärkt mit Artikel 77 AI Act bestehende Aufsichts- und Durchsetzungsbefugnisse von Behörden bzw. öffentlichen Stellen für Grundrechte. Diese waren bis 2. November 2024 zu benennen und sind mit weiteren Informationen auf einer eigenen Informationsseite zu finden.
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Ein verantwortungsvoller und ethisch korrekter Einsatz digitaler Werkzeuge steigert Effizienz und Effektivität der Verwaltung.