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Europäisches Parlament © Marco  - AdobeStock

KI Verordnung

Mit dem weltweit ersten Rechtsrahmen für KI-Systeme und KI-Modelle setzt die Europäische Union einen Meilenstein, um die Chancen der künstlichen Intelligenz (Artificial Intelligence) zu ergreifen und die Risiken zu minimieren. Die europäische KI-Verordnung wurde am 12. Juli 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist am 1. August 2024 in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt laufen sämtliche Fristen für die Umsetzung durch den Staat, durch Unternehmen und andere Organisationen.

Mit In-Kraft treten des Omnibus VII (KI) am 24. Juli 2026 wurden mehrere Neuerungen betreffend die KI-Verordnung eingeführt. Außerdem wurden Fristen für die Umsetzung von Verpflichtungen für KI-Systeme mit hohem Risiko verschoben.

AI Act Zeitplan nach Omnibus
© BKA

Ziel der KI-Verordnung

Die KI-Verordnung soll gewährleisten, dass KI-Systeme und -Modelle, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht und in der Union verwendet werden, im Sinne einer digitalen Verantwortungsgesellschaft und der europäischen Werte sicher eingesetzt werden. Die Verordnung soll durch konkrete Anforderungen an Sicherheit, Robustheit und Transparenz von KI-Systemen in Europa sicherstellen, dass Sicherheit, Gesundheit und Grundrechte geschützt werden, und vertrauenswürdige Innovation fördern.

Dabei wird ein „risikobasierter“ Ansatz verfolgt: Je höher das Risiko, desto strenger die Vorschriften. Die europäische KI-Verordnung ist ein wegweisendes Regelwerk, das auch als Vorbild für andere Staaten dienen kann.

Österreich hat bereits mit der Umsetzung der KI-Verordnung begonnen.

Risikokategorien

Das Risikopotenzial von KI-Systemen wird entsprechend in folgende Kategorien unterteilt: inakzeptabel, hoch, begrenzt und minimal/kein Risiko.

  • Inakzeptables Risiko Anwendungen und Systeme, die ein inakzeptables Risiko darstellen, wie beispielsweise staatlich betriebenes Social Scoring.
  • Hohes Risiko Anwendungen mit hohem Risiko, z. B. Ranking-Tools zum Scannen von Lebensläufen.
  • Begrenztes Risiko Anwendungen mit geringem Risiko fordern für Nutzerinnen und Nutzer Transparenz, z. B. Chatbots oder KI-generierte Inhalte.
  • Nicht verboten oder kein bis wenig Risiko Anwendungen, die weder verboten noch als risikoreich eingestuft sind und daher weitgehend unreguliert sind.
EU Gebäude mit EU Flaggen © Carl Gruner  - Unsplash

Artikel 77 AI Act

Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union am 12. Juli 2024 trat der europäische AI Act am 1. August 2024 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt laufen sämtliche Fristen für die Umsetzung durch den Staat, durch Unternehmen und andere Organisationen. 

 

Der AI Act bestärkt mit Artikel 77 AI Act bestehende Aufsichts- und Durchsetzungsbefugnisse von Behörden bzw. öffentlichen Stellen für Grundrechte. Diese waren bis 2. November 2024 zu benennen und sind mit weiteren Informationen auf einer eigenen Informationsseite zu finden.

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