KI-Beiratsmitglieder als Gruppenbild © BKA/Valentin Brauneis  - BKA

KI-Beirat

Künstliche Intelligenz. Menschlich betrachtet.

Um die Chancen der künstlichen Intelligenz als Staat aktiv zu nutzen, wurde in Österreich der Beirat für Künstliche Intelligenz, oder kurz KI-Beirat, als Beratungsgremium eingerichtet. Dieser befasst sich mit den Potenzialen, Herausforderungen, Risiken und Auswirkungen des Einsatzes von künstlicher Intelligenz.

Durch den AI Act soll gewährleistet werden, dass KI-Systeme und KI-Modelle, die auf den EU-Markt gebracht und in der Union verwendet werden, sicher sind und die Grundrechte und Werte der EU wahren. Dabei wird ein „risikobasierter" Ansatz verfolgt: Je höher das Risiko, desto strenger die Vorschriften. Der europäische AI Act ist ein wegweisendes Regelwerk, das auch als Vorbild für andere Staaten dienen kann.

Österreich hat bereits mit der Umsetzung des AI Act begonnen. Unter anderem wurde zur Beratung der Regierung in Sachen künstlicher Intelligenz der KI-Beirat eingerichtet.

Aufgaben

  • Beratung zu KI-Themen Austausch mit Bundesregierung und RTR-GmbH zu technischen, ethischen und gesellschaftlichen Entwicklungen im Bereich KI.
  • Technologische KI-Entwicklung Analyse globaler KI-Trends und Bewertung ihrer Chancen und Risiken für Österreich – innerhalb und außerhalb der EU.
  • Fokussierung auf zentrale KI-Themen Unterstützung der Bundesregierung und RTR-GmbH bei der Priorisierung relevanter KI-Aspekte und Konzentration auf zentrale Handlungsfelder.
  • Strategieentwicklung KI Beratung der Bundesregierung zur KI-Strategie: Entwicklung, Umsetzung sowie Festlegung von Zielen, Prioritäten und konkreten Maßnahmen.

Mitglieder

Der KI-Beirat setzt sich aus elf Mitgliedern zusammen, die über herausragende Kenntnisse in den Bereichen Ethik, Forschung, Wirtschaft, Recht oder Technik verfügen. Die operative Unterstützung des KI-Beirats erfolgt durch die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) als Geschäftsstelle, bei der auch die KI-Servicestelle angesiedelt ist.