VERWALTUNG

Die Verwaltung ist ein wesentlicher Treiber der Digitalisierung. Es gilt, alle Akteure in den Prozess einzubinden, Know-how Transfer zwischen den Gebietskörperschaften sicherzustellen und eine gemeinsame Strategie auf allen Ebenen der öffentlichen Verwaltung zu leben.

Die digitale Weiterentwicklung ist ein Querschnittsthema über alle Ressorts. Um die Innovations- und Digitalisierungsthemen zwischen den Ministerien zu koordinieren, wurde in jedem Ressort ein Chief Digital Officer (CDO) ernannt. Sie sollen als das Gremium "CDO Taskforce" die Abstimmung der Digitalisierungsmaßnahmen zwischen den verschiedenen Ministerien optimieren.

Von E-Government zum M-Government
Die Digitalisierung dringt in alle Lebensbereiche und die Markt-durchdringung von Smartphones in Österreich ist beträchtlich. Es ist daher eine logische Konsequenz, die E-Government-Angebote möglichst flächendeckend für mobile Endgeräte anzubieten. Mit der App "Digitales Amt" ist die Mehrzahl der digitalen Amtsservices mit der elektronischen Identität (ID-Austria) nutzbar.

Digitale Verwaltung

Digitale Verwaltung oder E-Government beinhaltet das Vereinfachen von Arbeitsabläufen und Prozessen im Bereich der Information, Kommunikation und Transaktion innerhalb und zwischen staatlichen Institutionen sowie zwischen der Verwaltung und den Bürgerinnen und Bürgern bzw. Unternehmen durch den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien.


Mehr unter Was bedeutet digitale Verwaltung?

Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) mit dem Ziel, die Qualität und Effizienz der öffentlichen Verwaltung zu stärken und zu verbessern, wird allgemein unter dem Begriff E-Government zusammengefasst.


Digitales Amt

Das Amt der Zukunft: oesterreich.gv.at/App Digitales Amt

Mockup eines Laptops und eines Smartphones auf deren Bildschirmen die Online-Plattform oesterreich.gv.at zu sehen ist.

Mit der zentralen Online-Plattform "oesterreich.gv.at" können Bürgerinnen und Bürger zeit- und ortsunabhängig auf Desktops oder mobilen Geräten Informationen abrufen und Amtswege erledigen – 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche, 365 Tage im Jahr. Mehr Informationen unter Digitales Amt.

Open Government

Open Government Data (OGD)

Wird als Sammelbegriff für unterschiedliche Konzepte und Visionen verwendet, die sich mit einer Öffnung von Staat und Verwaltung auseinandersetzen. 
Open Government Data (OGD) sind jene nicht-personenbezogenen und nicht-infrastrukturkritischen Datenbestände, die im Interesse der Allgemeinheit ohne jedwede Einschränkung zur freien Nutzung, zur Verbreitung und zur Weiterverwendung frei zugänglich gemacht werden. Durch diese Nutzbarmachung wird die Entwicklung neuer Produkte und Dienste gefördert. 


Der Start des österreichischen One-Stop-Open-Government-Data-Metaportals data.gv.at 2012 war ein wichtiger Schritt am Weg zu einer erfolgreichen Umsetzung von Open Government Data in Österreich. Mit data.gv.at wurde ein zentraler Katalog für offene Daten in Österreich geschaffen, um gewünschte Daten über eine einzige elektronische Anlaufstelle zu finden. Tausende Datensätze sind unter Einhaltung der Prinzipien von Open Government Data veröffentlicht. Am 24. Februar 2020 ging die Anwendung "OffeneVergaben.at" als 500. Anwendung auf data.gv.at online.
Rund 1.200 Menschen greifen täglich auf die Webseite zu.


Die Prinzipien von Open Government Data

Open Government Data wird das Potenzial zugesprochen, den gesellschaftlichen, kulturellen, wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Fortschritt in vielen Bereichen nachhaltig zu fördern.


1. Vollständigkeit

Von der Verwaltung veröffentlichte Datensätze sind so vollständig wie möglich. Sie bilden den ganzen Umfang dessen ab, was zu einem bestimmten Thema dokumentiert ist. Metadaten, die die Rohdaten beschreiben und erklären, werden zusammen mit Formeln und Erklärungen zur Berechnung der Daten ebenfalls mitgeliefert. Dies erlaubt den Benutzerinnen und Benutzern, die Ausrichtung der verfügbaren Informationen zu verstehen und jedes Datenelement mit dem größtmöglichen Detailreichtum zu untersuchen. Vor Veröffentlichung sind Datenschutz-, Sicherheit- oder Zugangsbeschränkungen zu prüfen. Personenbezogene Daten sind von der Veröffentlichung grundsätzlich ausgenommen.

2. Primärquelle

Die Daten werden von der Verwaltung an ihrem Ursprung gesammelt und veröffentlicht. Dies geschieht mit dem höchstmöglichen Feinheitsgrad, nicht in aggregierten oder sonst wie modifizierten Formaten.

3. Zeitnahe Zurverfügungstellung

Von der Verwaltung veröffentlichte Datensätze stehen der Öffentlichkeit innerhalb eines angemessenen Zeitraumes möglichst aktuell zur Verfügung. Sie werden veröffentlicht, sobald sie erhoben und zusammengestellt wurden. Daten, die in Echtzeit vorliegen, sind direkt über eine Programmschnittstelle (API) abrufbar.

4. Leichter Zugang

Von der Verwaltung veröffentlichten Datensätze sind möglichst einfach und barrierefrei zugänglich. Physische Hürden (zum Beispiel die Notwendigkeit, persönlich ein bestimmtes Büro aufzusuchen oder die Anforderung, bestimmte Abläufe zu erfüllen) sind ebenso zu vermeiden wie technische Hürden (zum Beispiel Zugang zu Daten nur über ausgefüllte Eingabemasken oder Systeme, die browserorientierte Technologien wie etwa Flash, JavaScript, Cookies oder Java Applets erfordern).

5. Maschinenlesbar

Daten werden in etablierten Dateiformaten abgespeichert, die leicht maschinenlesbar sind, sodass eine automatisierte, strukturierte Verarbeitung möglich ist. Die Nutzung unterschiedlicher Dateiformate ist empfehlenswert. Wenn andere Faktoren den Einsatz schwer maschinenlesbarer Formate erfordern, sollten die Daten zusätzlich in maschinenfreundlichen Formaten angeboten werden. Dateien sollen von einer Dokumentation begleitet werden, die sich auf das Format bezieht und darauf, wie es in Bezug auf die Daten verwendet werden kann.

6. Diskriminierungsfreiheit

Jede Person kann zu jederzeit auf die Daten zugreifen, ohne sich identifizieren oder eine Rechtfertigung für ihr Handeln abgeben zu müssen.

7. Verwendung offener Standards

Die Formate, in denen die Verwaltung Daten veröffentlicht, sind möglichst offene Standards, über die keine juristische Person die alleinige Kontrolle hat. Hierbei orientiert sich die Verwaltung an Standards, die durch Gremien, World Wide Web Consortium (W3C) entwickelt wurden, beziehungsweise an Konventionen der österreichischen Bundes-Länder-Städte-Gemeinden (BLSG).

8. Lizenzierung

Die Verwaltung veröffentlicht offene Verwaltungsdaten unter der Lizenz: Creative Commons Namensnennung 3.0 Österreich (CC BY 3.0 AT). Dazu muss die Verwaltungseinheit urheber-, patent- und markenrechtliche Fragen im Vorfeld klären.

9. Dokumentation (Dauerhaftigkeit)

Von der Verwaltung veröffentlichte Informationen sind umfassend mit Metadaten dokumentiert und über lange Zeit hinweg zu finden. Einmal online gestellte Informationen werden mit angemessener Versionskontrolle versehen und dauerhaft archiviert.

10. Nutzungskosten

Durch die Festlegung der Verwendung der Lizenz: Creative Commons Namensnennung 3.0 Österreich (CC BY 3.0) ist die Erhebung von Nutzungskosten derzeit nicht vorgesehen. Und, falls es doch passiert, dass fremde Formatvorlagen in das Dokument mit übernommen werden und der Formatschnellkatalog nicht mehr dem ursprünglichen Aussehen entspricht, können Sie diesen auf die Schnellformatvorlagen aus dem Dokument bzw. der Vorlage zurücksetzen.