One-Stop-Shop-Prinzip

Virtuelle Behördengänge sollen so unkompliziert wie möglich sein und über ein einziges Portal erledigt werden können: Das besagt das "One-Stop-Shop"-Prinzip, das in Österreich schon zu weitreichenden Neuerungen geführt hat.

Das Behördenportal oesterreich.gv.at hilft Bürgerinnen und Bürgern, das Unternehmensserviceportal usp.gv.at Unternehmen, sich Zeit und Amtswege zu ersparen. Die angestoßenen Verfahren werden verwaltungsintern an die zuständigen Stellen verteilt bzw. weitergeleitet.


Welche One-Stop-Shops gibt es?

  • Das Unternehmensserviceportal (USP) ist die zentrale Informations- und Serviceplattform für Wirtschaftstreibende. Sie ermöglicht es, wichtige Rechtshandlungen online vorzunehmen, von der Gründung eines Unternehmens über das Einbringen von elektronischen Rechnungen an die öffentliche Hand bis zur Nutzung von über 100 weiteren öffentlichen Services, mit nur einer einzigen Anmeldung.
 
  • Auf dem Behördenportal oesterreich.gv.at können Österreicherinnen und Österreicher ausgewählte Amtswege – beispielsweise die Änderung des Hauptwohnsitzes oder die Beantragung einer Wahlkarte – online erledigen. Hier finden sich Informationen rund um unterschiedliche Verwaltungsthemen wie beispielsweise Erbrecht oder die geltende Drohnenverordnung

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Das "One-Stop-Shop"-Prinzip besagt, dass unterschiedliche Behördengänge über ein einziges Portal erledigt werden können.