Once-Only-Prinzip

"Once Only" steht für die einmalige Bereitstellung und Erfassung von Daten. Einzelpersonen und Unternehmen müssen Behörden also Daten nicht mehrmals vorlegen, einmal reicht. Dabei werden die Daten nicht zentral gespeichert, sondern über eine Schnittstelle – unter Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen – zwischen befugten Stellen ausgetauscht.

Anwendungsfälle reichen von Sozialversicherungsservices, bei denen Informationen übernommen werden, bis zur antragslosen Familienbeilhilfe nach Geburt eines Kindes auf FinanzOnline.
Das "Once Only"-Prinzip dient der Entbürokratisierung der Amtswege.

Die Verwaltung setzt aktuelle Technologien nutzenbringend ein wie zB die Automatisierung und unterstützt dabei die Mobilität bzw. die übergreifende Nutzung vorhandener Daten im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten (Once-Only-Prinzip).
Die Prozesse werden dabei so umgesetzt, dass sie sowohl Medienbrüche vermeiden als auch verwaltungsübergreifend genutzt werden können.

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Das "Once Only"-Prinzip besagt, dass Einzelpersonen und Unternehmen bei Amtswegen nicht zweimal dieselben Daten vorlegen müssen.