Elektronische Zustellung (eZustellung)

Zu einem erfolgreichen digitalen Behördengang gehört neben der Antragstellung eine digitale Rückmeldung über die Erledigung durch die Verwaltung.
Dies geschieht über die sogenannte elektronische Zustellung in "Mein Postkorb".

Die elektronische Zustellung erfüllt – verglichen mit E-Mail-Verkehr – höhere Sicherheitsstandards: Auf zugestellte Dokumente können nur berechtigte Empfängerinnen und Empfänger mittels ID Austria zugreifen.

Die Abholung löst bei nachweislich zugestellten Nachrichten (RS-Schreiben) eine Empfangsbestätigung aus, die an die Behörde übermittelt wird.

Die elektronische Zustellung in "Mein Postkorb" ist für die Empfängerinnen und Empfänger kostenlos.


Registrierung für Bürgerinnen und Bürger

Bürgerinnen und Bürger können sich auf der Webseite oesterreich.gv.at oder über die Smartphone-App "Digitales Amt" mit ihrer ID Austria anmelden und "Mein Postkorb" in der Serviceübersicht öffnen. Für die Registrierung zur elektronischen Zustellung in "Mein Postkorb" muss eine E-Mail-Adresse für Benachrichtigungen eingegeben und über den Button "Jetzt registrieren" aktiviert werden.

Registrierung für Unternehmen

Unternehmen benötigen ein Konto beim Unternehmensserviceportal (USP), um "Mein Postkorb" nutzen zu können. Nach der Anmeldung mit der
ID Austria beim USP können die Postbevollmächtigten eines Unternehmens "Mein Postkorb" öffnen. Für die Registrierung zur elektronischen Zustellung in "Mein Postkorb" muss eine E-Mail-Adresse für Benachrichtigungen eingegeben und aktiviert werden.


Behördenbriefe elektronisch empfangen

Rückscheinbriefe (RSb) und eigenhändige Rückscheinbriefe (RSa) auch elektronisch abrufen zu können, wird für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen immer wichtiger.
Der entscheidende Vorteil von "Mein Postkorb" ist, dass man weder zum Zeitpunkt der Zustellung an der Postanschrift anwesend sein noch ein physisches Schriftstück in einer Postfiliale abholen muss.

Eine elektronisch zugestellte Einschreibsendung wird zumindest 14 Tage in "Mein Postkorb" bereitgehalten und weitere acht Wochen im elektronischen Postfach zur Verfügung gestellt. Vorübergehende Abwesenheiten, wie etwa Urlaub oder Krankenstand, können gemeldet werden. Während solcher Zeiten werden keine Sendungen elektronisch zugestellt. In diesem Fall erfolgt die Zustellung per Post.

In Unternehmen können Berechtigte nach erfolgreicher Anmeldung in "Mein Postkorb" am Unternehmensserviceportal behördliche Schriftstücke – auch solche, die nachweislich (RSa, RSb) zuzustellen sind – online abrufen.


Vorteile der eZustellung

  • Briefe von Behörden werden sicher zugestellt und vertraulich behandelt.
  • "Mein Postkorb" ist Spam-frei.
  • "Mein Postkorb" ist weltweit zugänglich und kann jederzeit geöffnet werden.
  • Es kommt zu keinen "gelben Zetteln", wenn man beim Zustellversuch nicht zu Hause war.
  • Verfahrenszeiten werden verkürzt, weil das System für alle Beteiligten zugänglich ist.
  • Die öffentliche Verwaltung spart Kosten.
  • Es ist möglich, eine Weiterleitung für den elektronischen Rechtsverkehr (ERV) einzurichten.
  • "Mein Postkorb" lässt sich mit Unternehmens- bzw. Verfahrenssoftware in das eigene System integrieren; so können Nachrichten automatisch entgegengenommen werden.

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Elektronische Zustellung in "Mein Postkorb": Behördenschreiben digital, schnell und sicher erhalten.
Für Privatpersonen auf oesterreich.gv.at oder mobil über die App "Digitales Amt" (für Android und iOS verfügbar).
Für Unternehmen auf usp.gv.at.
 

Neuigkeiten

Push-Benachrichtigungen am Sperrbildschirm und in der App mit einer Benachrichtigung, wenn neue Post im "Mein Postkorb" angekommen ist.
Im angemeldeten Bereich der App Digitales Amt braucht es keine weitere Identifizierung, Mein Postkorb ist über das Symbol des Kuverts im rechten oberen Bereich des elektronischen Devices zu erreichen.

Smartphone mit der Pushnachricht Post in Mein Postkorb Quelle: BKA

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