E-Gründung: Unternehmensgründung einfach gemacht

eGründung – einfach und sicher selbstständig werden

Für mehr wirtschaftliche Dynamik und Arbeitsplätze braucht Österreich mehr Gründungen. Damit Gründerinnen und Gründer von Anfang an Unternehmer sein können und nicht unter Bürokratie, Kosten und Zeitverzögerungen leiden müssen, setzt das BMDW die E-Gründung um. Sie macht Gründungen einfach und sicher. Durch das „Once Only Prinzip“ müssen Daten nur mehr einmal angegeben werden, und können so unterschiedlichen Verwaltungseinrichtungen zur Verfügung gestellt werden.

Das Unternehmensserviceportal (usp.gv.at) ist die digitale Serviceplattform für Unternehmen in Österreich. Die elektronische Gründung ist dort bereits möglich. Ein Einzelunternehmen (EPU) oder eine Einpersonen-GmbH kann hier komplett digital gegründet werden. Ebenso kann über den digitalen Datenraum der österreichischen Notariatskammer mit dem USP jede GmbH vollständig digital gegründet werden.

Die Plattform USP dient für die über 315.000 registrierten Unternehmen (80% der österreichischen Unternehmen) vorrangig dazu, diverse Meldungen wie z.B. zur Sozialversicherung oder Umweltthemen schnell durchzuführen. Das USP wird als Transaktionsplattform laufend ausgebaut und um Services wie die elektronische Gründung und die Standortverlegung nach dem Once Only Prinzip erweitert. __PRESENT

Projektziele 2020 und Nutzen

Das Service der eGründung wird nach dem Once Only Prinzip weiterentwickelt. Informationen oder Daten, die bereits in der öffentlichen Verwaltung vorhanden sind, müssen dadurch nicht nochmals abgefragt werden. Stammdaten des Unternehmens werden z.B. bei Anträgen automatisch ausgefüllt. Auch die verpflichtende Vorlage des Firmenbuchauszuges an die Finanz kann verwaltungsintern über den sogenannten „Register- und Systemverbund“ erledigt werden. Ende 2020 soll eine weitere Erleichterung für Unternehmer bei der Gründung einer Ein-Personen-GmbH helfen, die den Upload eines kostenpflichtigen Anhangs erspart und zu  einer verkürzten Verfahrensdauer führt.

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Das Once Only Prinzip
„Once Only“ steht für die einmalige Bereitstellung und Erfassung von Daten. Die öffentliche Verwaltung kann dadurch – unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und des Datenschutzes – Daten wiederverwenden und untereinander austauschen.
 

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