Rechtlicher Rahmen der digitalen Verwaltung
Auf jeder Ebene, national oder EU-weit, braucht man bestimmte rechtliche Rahmenbedingungen, die zu jeder Zeit und ohne Zweifel die jeweilige Rechtslage definieren und zugleich für alle Menschen erreichbar und einsehbar sind.
Gerade der weite und sich stetig weiterentwickelnde digitale Lebensraum braucht einen ebenso klar definierten Rechtsraum, damit Grenzen und Regelungen nicht nur festgelegt, sondern auch durchgesetzt werden können.
Die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen bestehen hierbei aus Gesetzen, Verordnungen, europäischen Rechtsakten, Durchführungsrechtsakten und Kundmachungen.
Der rechtliche Rahmen der digitalen Verwaltung demonstrativ
Gesetze
Ein Gesetz ist eine Sammlung von allgemein verbindlichen Rechtsnormen, die von dem dazu ermächtigten staatlichen Organ in einem bestimmten Verfahren erlassen worden sind.
E-Government-Gesetz
Bundesgesetz über Regelungen zur Erleichterung des elektronischen Verkehrs mit öffentlichen Stellen (Bürgerkarte, Stammzahl, bereichsspezifisches Personenkennzeichen, Amtssignatur)
Signatur- und Vertrauensdienstegesetz
Bundesgesetz über elektronische Signaturen und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen
Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991
Bundesgesetz über elektronische Anbringen, Genehmigung, Erledigung, Ausfertigung
Zustellgesetz
Bundesgesetz über die Zustellung behördlicher Dokumente (elektronische Zustellung, Anzeigemodul, Teilnehmerverzeichnis)
Unternehmensserviceportalgesetz
Bundesgesetz über die Einrichtung und den Betrieb eines Unternehmensserviceportals
Datenschutzgesetz
Bundesgesetz zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten
Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz
Bundesgesetz zur Gewährleistung eines hohen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen
IKT-Konsolidierungsgesetz
Bundesgesetz, mit dem IKT-Lösungen und IT-Verfahren bundesweit konsolidiert werden
Informationsweiterverwendungsgesetz
Bundesgesetz über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen
Dienstleistungsgesetz
Bundesgesetz über die Erbringung von Dienstleistungen
E-Government-Gesetz
Bundesgesetz über Regelungen zur Erleichterung des elektronischen Verkehrs mit öffentlichen Stellen (Bürgerkarte, Stammzahl, bereichsspezifisches Personenkennzeichen, Amtssignatur)
Signatur- und Vertrauensdienstegesetz
Bundesgesetz über elektronische Signaturen und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen
Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991
Bundesgesetz über elektronische Anbringen, Genehmigung, Erledigung, Ausfertigung
Zustellgesetz
Bundesgesetz über die Zustellung behördlicher Dokumente (elektronische Zustellung, Anzeigemodul, Teilnehmerverzeichnis)
Unternehmensserviceportalgesetz
Bundesgesetz über die Einrichtung und den Betrieb eines Unternehmensserviceportals
Datenschutzgesetz
Bundesgesetz zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten
Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz
Bundesgesetz zur Gewährleistung eines hohen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen
IKT-Konsolidierungsgesetz
Bundesgesetz, mit dem IKT-Lösungen und IT-Verfahren bundesweit konsolidiert werden
Informationsweiterverwendungsgesetz
Bundesgesetz über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen
Dienstleistungsgesetz
Bundesgesetz über die Erbringung von Dienstleistungen
Verordnungen
Eine Verordnung ist eine von einer Verwaltungsbehörde, an oberster Stelle von der Bundesregierung oder einer Bundesministerin / einem Bundesminister erlassene, generelle (d.h. sie richtet sich an eine Vielzahl von Personen) und abstrakte (d.h. sie erfasst eine Vielzahl von Sachverhalten) Rechtsnorm. Eine Verordnung wirkt daher inhaltlich gleich wie ein Gesetz ("Gesetz im materiellen Sinn"). Sie darf jedoch nur im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeit und nur aufgrund der Gesetze erlassen werden.
Stammzahlenregisterbehörden-Verordnung 2009
Verordnung des Bundeskanzlers über die Stammzahlenregisterbehörde (Eintragung Personenbindung, Errechnung bereichsspezifisches Personenkennzeichen)
E-Government-Bereichsabgrenzungsverordnung
Verordnung des Bundeskanzlers, mit der staatliche Tätigkeitsbereiche für Zwecke der Identifikation in E-Government-Kommunikationen abgegrenzt werden
Ergänzungsregisterverordnung 2009
Verordnung des Bundeskanzlers über das Ergänzungsregister (Ergänzungsregister für natürliche Personen, Ergänzungsregister für sonstige Betroffene)
Signatur- und Vertrauensdiensteverordnung
Verordnung über elektronische Signaturen und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen
Zustelldiensteverordnung
Verordnung über die Zulassung als elektronischer Zustelldienst
Zustellformularverordnung
Verordnung der Bundesregierung über die Formulare für Zustellvorgänge
Stammzahlenregisterbehörden-Verordnung 2009
Verordnung des Bundeskanzlers über die Stammzahlenregisterbehörde (Eintragung Personenbindung, Errechnung bereichsspezifisches Personenkennzeichen)
E-Government-Bereichsabgrenzungsverordnung
Verordnung des Bundeskanzlers, mit der staatliche Tätigkeitsbereiche für Zwecke der Identifikation in E-Government-Kommunikationen abgegrenzt werden
Ergänzungsregisterverordnung 2009
Verordnung des Bundeskanzlers über das Ergänzungsregister (Ergänzungsregister für natürliche Personen, Ergänzungsregister für sonstige Betroffene)
Signatur- und Vertrauensdiensteverordnung
Verordnung über elektronische Signaturen und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen
Zustelldiensteverordnung
Verordnung über die Zulassung als elektronischer Zustelldienst
Zustellformularverordnung
Verordnung der Bundesregierung über die Formulare für Zustellvorgänge
Europäische Rechtsakte
Für die meisten Politikbereiche der EU ist das ordentliche Gesetzgebungsverfahren das gängige Entscheidungsverfahren, um einen Rechtsakt (meist eine Verordnung oder eine Richtlinie) zu erlassen. Ein Rechtsakt kann nur mit Zustimmung beider Organe, das heißt Rat und Europäisches Parlament, verabschiedet werden.
eIDAS-Verordnung
Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt (elektronische Signaturen, elektronische Identifizierungssysteme)
VO über die Einrichtung eines einheitlichen digitalen Zugangstors zu Informationen, Verfahren, Hilfs- und Problemlösungsdiensten
Datenschutz-Grundverordnung
Verordnung zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr
Free-Flow of Data Verordnung
Verordnung über einen Rahmen für den freien Verkehr nicht-personenbezogener Daten in der Europäischen Union
Web-Accessibility-Richtlinie
Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu den Webseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen
Dienstleistungsrichtlinie
Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt
Public-Sector-Information-Richtlinie
Richtlinie über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors
E-Invoicing Richtlinie
Richtlinie über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen
EU-Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit
Richtlinie über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Union
eIDAS-Verordnung
Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt (elektronische Signaturen, elektronische Identifizierungssysteme)
VO über die Einrichtung eines einheitlichen digitalen Zugangstors zu Informationen, Verfahren, Hilfs- und Problemlösungsdiensten
Datenschutz-Grundverordnung
Verordnung zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr
Free-Flow of Data Verordnung
Verordnung über einen Rahmen für den freien Verkehr nicht-personenbezogener Daten in der Europäischen Union
Web-Accessibility-Richtlinie
Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu den Webseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen
Dienstleistungsrichtlinie
Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt
Public-Sector-Information-Richtlinie
Richtlinie über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors
E-Invoicing Richtlinie
Richtlinie über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen
EU-Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit
Richtlinie über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Union
Durchführungsrechtsakte - eIDAS-VO / eID
Ein Durchführungsrechtsakt ist ein Rechtsakt ohne Gesetzescharakter, in dem detaillierte Vorschriften für die einheitliche Durchführung verbindlicher Rechtsakte der Union festgelegt werden.
Kooperationsmechanismus eID
Durchführungsbeschluss (EU) 2015/296, ABl. Nr. L 53 vom 25.2.2015
Interoperabilität
Durchführungsverordnung (EU) 2015/1501, Abl. Nr. L 235 vom 9.9.2015
Sicherheitsniveaus
Durchführungsverordnung (EU) 2015/1502, Abl. Nr. L 235 vom 9.9.2015
Notifikation
Durchführungsbeschluss (EU) 2015/1984, ABl. Nr. L 289 vom 5.11.2015
Kooperationsmechanismus eID
Durchführungsbeschluss (EU) 2015/296, ABl. Nr. L 53 vom 25.2.2015
Interoperabilität
Durchführungsverordnung (EU) 2015/1501, Abl. Nr. L 235 vom 9.9.2015
Sicherheitsniveaus
Durchführungsverordnung (EU) 2015/1502, Abl. Nr. L 235 vom 9.9.2015
Notifikation
Durchführungsbeschluss (EU) 2015/1984, ABl. Nr. L 289 vom 5.11.2015
Durchführungsrechtsakte – eIDAS-VO / Vertrauensdienste
Ein Durchführungsrechtsakt ist ein Rechtsakt ohne Gesetzescharakter, in dem detaillierte Vorschriften für die einheitliche Durchführung verbindlicher Rechtsakte der Union festgelegt werden.
EU-Vertrauenssiegel für qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter
Durchführungsverordnung (EU) 2015/806, ABl. Nr. L 128 vom 23.5.2015
Vertrauensliste
Durchführungsbeschluss (EU) 2015/1505, Abl. Nr. L 235 vom 8.9.2015
Signaturformate
Durchführungsbeschluss (EU) 2015/1506, Abl. Nr. L 235 vom 9.9.2015
EU-Vertrauenssiegel für qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter
Durchführungsverordnung (EU) 2015/806, ABl. Nr. L 128 vom 23.5.2015
Vertrauensliste
Durchführungsbeschluss (EU) 2015/1505, Abl. Nr. L 235 vom 8.9.2015
Signaturformate
Durchführungsbeschluss (EU) 2015/1506, Abl. Nr. L 235 vom 9.9.2015
Durchführungsrechtsakte - Web-Accessibility-Richtlinie
Ein Durchführungsrechtsakt ist ein Rechtsakt ohne Gesetzescharakter, in dem detaillierte Vorschriften für die einheitliche Durchführung verbindlicher Rechtsakte der Union festgelegt werden.
Überwachungsmethodik und Modalitäten für die Berichterstattung
Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1524, Abl. Nr. L 256 vom 12.10.2018
Mustererklärung zur Barrierefreiheit
Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523, Abl. Nr. L 256 vom 12.10.2018
Überwachungsmethodik und Modalitäten für die Berichterstattung
Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1524, Abl. Nr. L 256 vom 12.10.2018
Mustererklärung zur Barrierefreiheit
Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523, Abl. Nr. L 256 vom 12.10.2018
Kundmachungen
Bundesgesetze, Staatsverträge und Verordnungen müssen im Bundesgesetzblatt kundgemacht werden, um verbindliche Geltung zu erlangen. Diese Veröffentlichung ist Voraussetzung für die Gültigkeit einer Rechtsvorschrift. Aus rechtlicher Sicht existieren Gesetze und Verordnungen erst mit ihrer Kundmachung und noch nicht, wenn sie lediglich beschlossen sind.
Kundmachung über die Verfügbarkeit des Anzeigemoduls
Kundmachung über die Verfügbarkeit des Teilnehmerverzeichnisses
Kundmachung über die Verfügbarkeit des Anzeigemoduls
Kundmachung über die Verfügbarkeit des Teilnehmerverzeichnisses