Rechtlicher Rahmen der digitalen Verwaltung

Auf jeder Ebene, national oder EU-weit, braucht man bestimmte rechtliche Rahmenbedingungen, die zu jeder Zeit und ohne Zweifel die jeweilige Rechtslage definieren und zugleich für alle Menschen erreichbar und einsehbar sind. 

Gerade der weite und sich stetig weiterentwickelnde digitale Lebensraum braucht einen ebenso klar definierten Rechtsraum, damit Grenzen und Regelungen nicht nur festgelegt, sondern auch durchgesetzt werden können.

Die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen bestehen hierbei aus Gesetzen, Verordnungen, europäischen Rechtsakten, Durchführungsrechtsakten und Kundmachungen.

Ein Mann tippt auf einem Laptop, davor schweben mehrere Symbole zum Thema Kundenservice, ein Smartphone, ein digitales Netzwerk sowie ein Online-Formular.

Der rechtliche Rahmen der digitalen Verwaltung demonstrativ


Gesetze

Ein Gesetz ist eine Sammlung von allgemein verbindlichen Rechtsnormen, die von dem dazu ermächtigten staatlichen Organ in einem bestimmten Verfahren erlassen worden sind.

E-Government-Gesetz
Bundesgesetz über Regelungen zur Erleichterung des elektronischen Verkehrs mit öffentlichen Stellen (Bürgerkarte, Stammzahl, bereichsspezifisches Personenkennzeichen, Amtssignatur)

Signatur- und Vertrauensdienstegesetz
Bundesgesetz über elektronische Signaturen und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen

Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991
Bundesgesetz über elektronische Anbringen, Genehmigung, Erledigung, Ausfertigung

Zustellgesetz
Bundesgesetz über die Zustellung behördlicher Dokumente (elektronische Zustellung, Anzeigemodul, Teilnehmerverzeichnis)

Unternehmensserviceportalgesetz
Bundesgesetz über die Einrichtung und den Betrieb eines Unternehmensserviceportals

Datenschutzgesetz
Bundesgesetz zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten

Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz
Bundesgesetz zur Gewährleistung eines hohen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen

IKT-Konsolidierungsgesetz 
Bundesgesetz, mit dem IKT-Lösungen und IT-Verfahren bundesweit konsolidiert werden

Informationsweiterverwendungsgesetz
Bundesgesetz über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen

Dienstleistungsgesetz
Bundesgesetz über die Erbringung von Dienstleistungen

Verordnungen

Eine Verordnung ist eine von einer Verwaltungsbehörde, an oberster Stelle von der Bundesregierung oder einer Bundesministerin / einem Bundesminister erlassene, generelle (d.h. sie richtet sich an eine Vielzahl von Personen) und abstrakte (d.h. sie erfasst eine Vielzahl von Sachverhalten) Rechtsnorm. Eine Verordnung wirkt daher inhaltlich gleich wie ein Gesetz ("Gesetz im materiellen Sinn"). Sie darf jedoch nur im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeit und nur aufgrund der Gesetze erlassen werden.

Stammzahlenregisterbehörden-Verordnung 2009
Verordnung des Bundeskanzlers über die Stammzahlenregisterbehörde (Eintragung Personenbindung, Errechnung bereichsspezifisches Personenkennzeichen)

E-Government-Bereichsabgrenzungsverordnung
Verordnung des Bundeskanzlers, mit der staatliche Tätigkeitsbereiche für Zwecke der Identifikation in E-Government-Kommunikationen abgegrenzt werden

Ergänzungsregisterverordnung 2009
Verordnung des Bundeskanzlers über das Ergänzungsregister (Ergänzungsregister für natürliche Personen, Ergänzungsregister für sonstige Betroffene)

Signatur- und Vertrauensdiensteverordnung
Verordnung über elektronische Signaturen und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen

Zustelldiensteverordnung
Verordnung über die Zulassung als elektronischer Zustelldienst

Zustellformularverordnung
Verordnung der Bundesregierung über die Formulare für Zustellvorgänge

Europäische Rechtsakte

Für die meisten Politikbereiche der EU ist das ordentliche Gesetzgebungsverfahren das gängige Entscheidungsverfahren, um einen Rechtsakt (meist eine Verordnung oder eine Richtlinie) zu erlassen. Ein Rechtsakt kann nur mit Zustimmung beider Organe, das heißt Rat und Europäisches Parlament, verabschiedet werden.

eIDAS-Verordnung
Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt (elektronische Signaturen, elektronische Identifizierungssysteme)

VO über die Einrichtung eines einheitlichen digitalen Zugangstors zu Informationen, Verfahren, Hilfs- und Problemlösungsdiensten

Datenschutz-Grundverordnung 
Verordnung zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr

Free-Flow of Data Verordnung 
Verordnung über einen Rahmen für den freien Verkehr nicht-personenbezogener Daten in der Europäischen Union

Web-Accessibility-Richtlinie
Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu den Webseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen

Dienstleistungsrichtlinie
Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt

Public-Sector-Information-Richtlinie
Richtlinie über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors

E-Invoicing Richtlinie
Richtlinie über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen

EU-Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit
Richtlinie über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Union

Durchführungsrechtsakte - eIDAS-VO / eID

Ein Durchführungsrechtsakt ist ein Rechtsakt ohne Gesetzescharakter, in dem detaillierte Vorschriften für die einheitliche Durchführung verbindlicher Rechtsakte der Union festgelegt werden.

Kooperationsmechanismus eID
Durchführungsbeschluss (EU) 2015/296, ABl. Nr. L 53 vom 25.2.2015

Interoperabilität
Durchführungsverordnung (EU) 2015/1501, Abl. Nr. L 235 vom 9.9.2015

Sicherheitsniveaus
Durchführungsverordnung (EU) 2015/1502, Abl. Nr. L 235 vom 9.9.2015

Notifikation
Durchführungsbeschluss (EU) 2015/1984, ABl. Nr. L 289 vom 5.11.2015

Durchführungsrechtsakte – eIDAS-VO / Vertrauensdienste

Ein Durchführungsrechtsakt ist ein Rechtsakt ohne Gesetzescharakter, in dem detaillierte Vorschriften für die einheitliche Durchführung verbindlicher Rechtsakte der Union festgelegt werden.

EU-Vertrauenssiegel für qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter
Durchführungsverordnung (EU) 2015/806, ABl. Nr. L 128 vom 23.5.2015

Vertrauensliste
Durchführungsbeschluss (EU) 2015/1505, Abl. Nr. L 235 vom 8.9.2015

Signaturformate
Durchführungsbeschluss (EU) 2015/1506, Abl. Nr. L 235 vom 9.9.2015
 

Durchführungsrechtsakte - Web-Accessibility-Richtlinie

Ein Durchführungsrechtsakt ist ein Rechtsakt ohne Gesetzescharakter, in dem detaillierte Vorschriften für die einheitliche Durchführung verbindlicher Rechtsakte der Union festgelegt werden.

Überwachungsmethodik und Modalitäten für die Berichterstattung
Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1524, Abl. Nr. L 256 vom 12.10.2018

Mustererklärung zur Barrierefreiheit
Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523, Abl. Nr. L 256 vom 12.10.2018

Kundmachungen

Bundesgesetze, Staatsverträge und Verordnungen müssen im Bundesgesetzblatt kundgemacht werden, um verbindliche Geltung zu erlangen. Diese Veröffentlichung ist Voraussetzung für die Gültigkeit einer Rechtsvorschrift. Aus rechtlicher Sicht existieren Gesetze und Verordnungen erst mit ihrer Kundmachung und noch nicht, wenn sie lediglich beschlossen sind.

Kundmachung über die Verfügbarkeit des Anzeigemoduls

Kundmachung über die Verfügbarkeit des Teilnehmerverzeichnisses