Register/Registerkern

Damit Bürgerinnen und Bürger Verwaltungsdienste optimal nutzen können, werden (personenbezogene) Daten benötigt. Das sind bei natürlichen Personen etwa Name und Wohnort, bei Unternehmen kann es sich auch um die jeweiligen Vertretungsbefugnisse handeln. Diese Daten werden in elektronischen Verwaltungsregistern (also Datenbanken) festgehalten. Bei einer Abfrage werden die Daten in einem sicheren verschlüsselten Verfahren elektronisch ermittelt und der anfragenden Person beziehungsweise E-Government-Applikation zur Verfügung gestellt. Derselbe Prozess findet auch bei der Befüllung durch Behörden statt. Die im Register gespeicherten Informationen werden aus Datenschutzgründen nicht von den Behörden gespeichert, die mit ihnen arbeiten. Innerhalb der Register gibt es auch Prozesse zur Aktualisierung von Daten. Diese hängen unter anderem von gesetzlichen Meldepflichten ab. Zudem werden die Daten regelmäßig bereinigt, zusammengeführt und harmonisiert. In der Datenbank sind automatisierte Abfragemöglichkeiten eingerichtet. Dazu werden standardisierte Schnittstellen mit anderen Registersystemen der Verwaltung benötigt.

Der Registerkern

Damit Verwaltungsabläufe effizient erledigt und erforderliche Daten verlässlich abgerufen werden können, werden qualitativ hochwertige Datenbanken benötigt. Relevante Attribute natürlicher und juristischer Personen werden im Registerkern gespeichert. Dieser ist aufgrund der gespeicherten personenbezogenen Daten außerdem ein wichtiges Mittel zur Umsetzung des "One-Stop-Shop"-Prinzips. Es sind genaue Prozesse festgelegt, wie der Kern befüllt und wann er aktualisiert werden muss, um einen logisch und inhaltlich stimmigen Datensatz zu erhalten.


zentrales Personenstandsregister und Staatsbürgerschaftsregister

Im zentralen Personenstandsregister und im Staatsbürgerschaftsregister sind Informationen zu Familienstand und Nationalität natürlicher Personen hinterlegt. Da die Register von einigen Webservices der Republik Österreich für Abfragen genutzt werden können, müssen Bürgerinnen und Bürger Dokumente wie Geburtsurkunden oder Staatsbürgerschaftsnachweise bei Behörden kaum mehr vorweisen. Die Informationen können auf sicherem Weg über standardisierte Schnittstellen abgefragt werden. Das zentrale Personenstandsregister und das Staatsbürgerschaftsregister enthalten zudem den Registerkern zu natürlichen Personen. Darin sind etwa Daten zu Geburt, Eheschließung (bzw. Verpartnerung) oder Scheidung hinterlegt.

Unternehmensregister

Hier sind die Daten juristischer Personen gespeichert, wobei Angaben aus dem Firmenbuch, dem zentralen Vereinsregister und weiteren Datenbanken entnommen werden.

zentrales Gewerberegister (GISA)

Im Gewerberegister (GISA – Gewerbeinformationssystem Austria) werden beispielsweise Firmenadressen und -gebäude festgehalten. Es unterstützt bei gewerbebezogenen Verwaltungsverfahren und stellt dazu den Registerkern zur Verfügung, der Abfragen zu Gewerben sowie die Anmeldung eines Gewerbes ermöglicht.
 

Das Stammzahlenregister

Bei elektronischen Verfahren der öffentlichen Verwaltung wird die Stammzahl als Basis zur Identifikation von natürlichen Personen und zur Erzeugung der bereichsspezifischen Personenkennzeichen (bPK) herangezogen. Die Stammzahl von natürlichen Personen leitet sich von der Zahl, die einer Person im Zentralen Melderegister (ZMR) eindeutig zugeordnet wurde (ZMR-Zahl) ab oder wird durch den Eintrag in ein Ersatzregister, dem Ergänzungsregister für natürliche Personen, erzeugt.

Für nicht natürliche Personen dient als Berechnungsbasis für die Stammzahl die Firmenbuchnummer, die Nummer im Zentralen Vereinsregister, die bei der Eintragung in das Unternehmensregister vergebene Global Location Number (GLN) oder die Ordnungsnummer des Ergänzungsregisters für sonstige Betroffene (ERsB).

Stammzahlenregister für natürliche Personen sind somit das Zentrale Melderegister (ZMR) und das Ergänzungsregister für natürliche Personen (ERnP). Stammzahlenregister für juristische Personen sind das Firmenbuch, das Zentrale Vereinsregister (ZVR),  das Ergänzungsregister für sonstige Betroffene (ERsB) und das Unternehmensregister.

Das Ergänzungsregister

Um auch nicht-meldepflichtigen Personen (zB. Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreichern) den Zugang zur elektronischen Verwaltung mittels ID Austria zu öffnen, wurde das Ergänzungsregister für natürliche Personen eingerichtet.
Weiters gibt es nicht-natürliche Personen, zB. Kirchen, Gemeinden und Arbeitsgemeinschaften (ARGE), die weder im Firmenbuch, im Zentralen Vereinsregister noch im Unternehmensregister eingetragen sind. Hier bietet das Ergänzungsregister für sonstige Betroffene die Möglichkeit, mit einem eindeutigen Ordnungsbegriff am E-Government teilzunehmen.


Die Stammzahlenregisterbehörde führt die Stammzahlen und bereichsspezifischen Personenkennzeichen sowie entsprechende Register zur eindeutigen Identifikation von Personen und deren Vertretungsbefugnissen.

Einen Überblick wird im Bundesregister Österreich geboten.

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Es gibt vier große Registersysteme, die sämtliche personen- und unternehmensbezogene Daten beinhalten, die für die öffentliche Verwaltung in Österreich relevant sind: das zentrale Personenstandsregister und das Staatsbürgerschaftsregister für personenbezogene Daten;
das Unternehmensregister, welches Informationen zu juristischen Personen enthält, sowie das zentrale Gewerberegister (GISA), worin etwa Firmengebäude erfasst sind.
Das Stammzahlen- und das Ergänzungsregister helfen beim Zugriff auf Daten innerhalb der genannten Datenbanken.