Rechtsinformations-system des Bundes

Das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), das im Internet unter der Adresse ris.bka.gv.at seit Juni 1997 kostenlos zur Verfügung gestellt wird, ist eines der ältesten Projekte der öffentlichen Verwaltung im Internet. Nicht nur Juristinnen und Juristen, sondern auch jede Bürgerin und jeder Bürger kann über diese Datenbank aktuelle und historische Gesetzesfassungen einsehen oder in Gerichtsentscheidungen suchen.

Als "Rechtsportal" der Republik Österreich findet man im RIS beispielsweise die rechtlich verbindliche Kundmachung der Bundes- und Landesgesetzblätter, das konsolidierte Bundes- und Landesrecht, aber auch die Judikatur der Höchstgerichte (VfGH, VwGH und OGH).

Was bietet das RIS?

Seit 2004 werden die Bundesgesetzblätter und seit 2015 die Landesgesetzblätter aller Bundesländer rechtlich verbindlich ausschließlich im Rechtsinformationssystem RIS kundgemacht. In den Folgejahren kamen weitere Anwendungen hinzu, deren Dokumente im RIS rechtlich verbindlich sind.

Aufgrund der bundes- oder landesgesetzlichen Vorschriften sind derzeit (Sommer 2023) die amtssignierten PDF-Dokumente folgender RIS-Anwendungen rechtlich verbindlich:
 

  • Bundesgesetzblatt authentisch ab 2004
  • Landesgesetzblätter authentisch
  • Verordnungsblätter authentisch (derzeit nur Tirol)
  • Kundmachungen der Bezirksverwaltungsbehörden
  • Gemeinderecht authentisch (derzeit nur Vorarlberger Gemeinden/Gemeindeverbände)
  • Prüfungsordnungen gemäß Gewerbeordnung
  • Amtliche Verlautbarungen der Sozialversicherung authentisch ab 2002
  • Strukturpläne Gesundheit (ÖSG, RSG)
  • Amtliche Veterinärnachrichten (AVN) ab 15.09.2004
  • Kundmachungen der Gerichte

Neben der rechtlich verbindlichen Kundmachung von Rechtstexten stehen auch das konsolidierte Bundes- und Landesrecht, die Begutachtungsentwürfe sowie die Regierungsvorlagen zur Verfügung.

Das Angebot im RIS wird durch die Veröffentlichung ausgewählter Judikatur der drei Höchstgerichte (Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof, Oberster Gerichtshof) sowie der Verwaltungsgerichte (alle neun Landesverwaltungsgerichte und das Bundesverwaltungsgericht) abgerundet. Daneben sind auch ausgewählte Erlässe der Bundesministerien, Entscheidungen des unabhängigen Parteien-Transparenz-Senats und Beschlussprotokolle der Ministerratssitzungen im RIS enthalten.
Für jede RIS-Anwendung ist eine barrierefreie sowie einfach zu bedienende Suchmaske verfügbar, die in Sekundenschnelle zu einem bestimmten Stichwort die jeweiligen Rechtsvorschriften oder Gerichtsentscheidungen liefert.

Die RIS-Daten werden seit Mai 2012 im Rahmen von Open Government Data (www.data.gv.at) zur Verfügung gestellt. Im RIS sind bereits über zwei Millionen Dokumente gespeichert, pro Monat gibt es etwa 500 Millionen Zugriffe auf einzelne Dokumente.

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Das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) dient unter anderem für die rechtlich verbindliche Kundmachung der Bundesgesetzblätter (seit 2004), der Landesgesetzblätter (seit 2014/2015), der Verordnungen der Bezirksverwaltungs-behörden (teilweise) und seit Juli 2023 der Verordnungen der Vorarlberger Gemeinden.
Abgerundet wird das Angebot beispielsweise durch das konsolidierte Bundes- und Landesrecht und durch die Judikatur der Höchstgerichte und Verwaltungsgerichte (ohne Bundesfinanzgericht).