Einheitliche Ansprechpartner (EAP)

Ein einheitlicher Ansprechpartner (EAP) ist eine zentrale Anlaufstelle für Verwaltungsangelegenheiten, wenn eine grenzüberschreitende Tätigkeit bzw. Dienstleistung aufgenommen werden will. Als digitaler Webservice bietet ein EAP nicht nur sämtliche Informationen zum Verfahrensablauf und zu den Anforderungen des jeweiligen Anliegens, sondern auch die Möglichkeit, alle Schritte zur Erledigung elektronisch abzuwickeln. Ein EAP dient Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen als gebündelter Kontakt zu allen Stellen, die in die betreffende Angelegenheit involviert sind. Daher sieht die EU-Dienstleistungsrichtlinie in jedem Mitgliedstaat EAP vor.

Wie funktioniert der EAP als digitaler Webservice?

Die EU-Dienstleistungsrichtlinie regelt das grenzüberschreitende Angebot von Services innerhalb der Europäischen Union. EAP erleichtern es Dienstleistern aus anderen Mitgliedstaaten, alle Auflagen und Voraussetzungen im Zielland zu erfüllen. Als digitaler Webservice bieten EAP sämtliche erforderlichen Informationen und Kontakte sowie die Möglichkeit, alle nötigen Schritte elektronisch abzuwickeln – gebündelt auf einer Website.
Österreicherinnen und Österreicher, die in anderen EU-Staaten eine Dienstleistung erbringen wollen, gelangen über das Dienstleistungsportal des jeweiligen Mitgliedstaates zu den passenden einheitlichen Ansprechpartnern. Eine entsprechende Übersichtsseite hilft dabei, rasch den richtigen EAP zu finden.
Das österreichische Dienstleistungsportal ist unter eap.gv.at erreichbar. Da Dienstleistungen in verschiedenen Bundesländern unterschiedlich geregelt sein können, verweist der österreichische einheitliche Ansprechpartner auf die EAP-Portale der einzelnen Bundesländer.

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Der einheitliche Ansprechpartner (EAP) ist eine Servicestelle zur Erleichterung von Behördengängen bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten. Er stellt alle Informationen und Kontakte für eine Verwaltungsformalität zur Verfügung und ermöglicht eine elektronische Erledigung aller nötigen Schritte. Der EAP vereinfacht es vor allem, grenzüberschreitende Dienstleistungen anzubieten, und ist daher in der EU-Dienstleistungsrichtlinie festgeschrieben. Der richtige einheitliche Ansprechpartner ist über das Dienstleistungs-Portal des betreffenden Mitgliedstaates leicht zu finden.