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Das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) umfasst das aktuelle und zum Teil auch das historische konsolidierte Bundes- und Landesrecht sowie die Judikatur der Höchstgerichte (Oberster Gerichtshof, Verwaltungsgerichtshof, Verfassungsgerichtshof), anderer Gerichte (z.B. Verwaltungsgerichte) und Spruchkörper (z.B. Datenschutzbehörde). Neben dem rechtlich unverbindlichen konsolidierten Bundes- und Landesrecht ist das RIS auch die Plattform für die rechtlich verbindliche Kundmachung folgender Rechtsvorschriften bzw. Dokumente:
Bundesgesetzblatt authentisch ab 2004
Landesgesetzblätter authentisch
Verordnungsblätter authentisch (nur Tirol)
Kundmachungen der Bezirksverwaltungsbehörden (teilweise)
Prüfungsordnungen gemäß Gewerbeordnung
Amtliche Verlautbarungen der Sozialversicherung - authentisch ab 2002
Strukturpläne Gesundheit (ÖSG, RSG)
Amtliche Veterinärnachrichten (AVN) ab 15.09.2004
Kundmachungen der Gerichte (teilweise)
Es erfolgt eine tägliche Aktualisierung und alle Inhalte sind mit Hilfe von Abfragemasken durchsuchbar. Dieses umfassende digitale Angebot vereinfacht und beschleunigt rechtliche Recherchen ganz beträchtlich.