RIS - das österreichische Rechtsportal

Das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) umfasst das aktuelle und zum Teil auch das historische konsolidierte Bundes- und Landesrecht sowie die Judikatur der Höchstgerichte (Oberster Gerichtshof, Verwaltungsgerichtshof, Verfassungsgerichtshof), anderer Gerichte (z.B. Verwaltungsgerichte) und Spruchkörper (z.B. Datenschutzbehörde). Neben dem rechtlich unverbindlichen konsolidierten Bundes- und Landesrecht ist das RIS auch die Plattform für die rechtlich verbindliche Kundmachung folgender Rechtsvorschriften bzw. Dokumente:
  • Bundesgesetzblatt authentisch ab 2004
  • Landesgesetzblätter authentisch
  • Verordnungsblätter authentisch (nur Tirol)
  • Kundmachungen der Bezirksverwaltungsbehörden (teilweise)
  • Prüfungsordnungen gemäß Gewerbeordnung
  • Amtliche Verlautbarungen der Sozialversicherung - authentisch ab 2002
  • Strukturpläne Gesundheit (ÖSG, RSG)
  • Amtliche Veterinärnachrichten (AVN) ab 15.09.2004
  • Kundmachungen der Gerichte (teilweise)
Es erfolgt eine tägliche Aktualisierung und alle Inhalte sind mit Hilfe von Abfragemasken durchsuchbar.  Dieses umfassende digitale Angebot vereinfacht und beschleunigt rechtliche Recherchen ganz beträchtlich.