2.1. Gaia-X

Ziel des Projektes Gaia-X ist es, dass Organisationen, Unternehmen sowie Nutzerinnen und Nutzer Daten effizient und ökonomisch verarbeiten und untereinander teilen können, aber dennoch weiterhin die Kontrolle über diese Daten behalten. Damit wird ein Rahmen geschaffen, der fundamentalen europäischen Werten gerecht wird und der weltweit eine faire Chance auf Teilnahme am digitalen Markt ermöglicht.

In Österreich wurde mit dem Gaia-X Hub Austria ein nationaler Hub aufgebaut, der Einrichtungen der Privatwirtschaft, öffentlichen Verwaltung, Forschung, Wissenschaft, sowie der Zivilgesellschaft die Möglichkeit einer aktiven Teilnahme am gesamteuropäischen Vorhaben eröffnet. Das BMF hat gemeinsam mit dem BMK die Hub-Leitung dem Austrian Institut of Technology (AIT) übergeben.

2.2. Open Source Software im Bund

Wie bereits im Regierungsprogramm festgehalten, bekennt sich die Bundesregierung zu einer umfassenden Open-Source-Nutzung innerhalb des Bundes. Zudem ist die Erstellung eines Masterplans inklusive Machbarkeitsstudie angesprochen.

Open Source Software (OSS) soll ähnlich wie im privatwirtschaftlichen Bereich auch stark in der IT-Architektur der Bundesverwaltung eingesetzt werden.

Im Rahmen der Kooperation Bund-Länder-Städte-Gemeinden (BLSG)- wurde im Februar 2022 ein Grundsatzpapier mit Mitwirkung der Open Source Software Business Innovation Group (OSSBIG) erarbeitet.

Im Rahmen der Chief Digital Officer (CDO) - Task Force wurde eine ressortübergreifende CDO Arbeitsgruppe "Open Source" eingerichtet. Im Rahmen einer Umfrage von Juli-November 2022 wurde der Status des Einsatzes von OSS in den Ressorts erhoben und Maßnahmenvorschläge erarbeitet.

Folgende Maßnahmen werden vorgeschlagen:

  • Erstellung eines Konzepts für ein zentrales OSS-Repository für die Bundesverwaltung
  • Nominierung von OSS-Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den Ressorts
  • Definition von OSS-Software-Stacks (Laufzeitkomponenten wie Frameworks, Webserver, Datenbanken, Messaging, Workflow-Management udgl.) für Individualentwicklung.
  • Verstärkter Einsatz von OSS und Ausbildung für die Nutzung im schulischen und universitären Bereich und während der Berufsausbildung, sowie verstärkte Berücksichtigung von Open Source Ansätzen im Rahmen von wissenschaftlichen Studien und Analysen.
  • Bereitstellung von Vertragsmustern für den Einsatz von Open Source Produkten.
  • Bereitstellen einer White List von unbedenklichen Open Source Lizenzen.

2.3. Anwendungen im Bund

Alle Anwendungen und Dienste des Bundes sollen so gestaltet werden, dass die Benutzerfreundlichkeit und das "nutzerzentrierte Design" im Fokus stehen und Priorität haben.
 


2.3.1. Mobile First

Alle Anwendungen und Dienste sollen so gestaltet sein bzw. werden, dass diese die zeitgemäßen Nutzungsgewohnheiten der Benutzerinnen und Benutzer entsprechend berücksichtigen – allen voran die Verwendung auf mobilen Endgeräten wie zum Beispiel Smartphones.

Mit der mobilen App "Digitales Amt" und der Identity Austria (ID Austria) wurden bereits wesentliche Schritte hin zu einem "mobile" Government (M-Government) gesetzt. Es soll das Prinzip "mobile first" dazu führen, dass die spezifischen Bedürfnisse einer mobilen Nutzung bei der (Weiter-) Entwicklung von Lösungen möglichst früh berücksichtigt werden. Das betrifft etwa den angebotenen Funktionsumfang oder auch spezifische Anforderungen an Sicherheit und Usability.

Mittelfristig sollen alle Applikationen und Services der Verwaltung – soweit sinnvoll und technisch möglich – so gestaltet sein, dass sie optimal für die Nutzung auf mobilen Endgeräten geeignet sind und dass sie an die "Digitales Amt"-App mittels "single sign on" angebunden werden.
 


2.3.2. Amt as a Service

Zukünftig sollen Services – wo immer sinnvoll umsetzbar - für Bürgerinnen und Bürger proaktiv angeboten werden. Die Amtsservices werden daher vielfach von einer Holschuld zu einer Bringschuld.

Die Bürgerinnen und Bürger sollen im Kontakt mit Behörden serviciert werden und diese als Dienstleistungseinrichtung zu ihrem Nutzen wahrnehmen.
 


2.3.3. Abfrage persönlicher Nachweise

Zukünftig soll es möglich sein, dass Bürgerinnen und Bürger über das Digitale Amt ihre persönlichen Dokumente und Nachweise (exkl. Firmen- und Grundbuch) kostenfrei abfragen können. Ein mögliches Abo-Modell für Abfragen von Unternehmerinnen und Unternehmer wird geprüft.
 


2.3.4. App-Strategie

Die steigende Nutzung der E-Government Services und die E-Government Informationsangebote, die ID Austria Funktionalität, aber auch die eAusweise erfordern eine Neubetrachtung der App-Strategie. Es soll eine zukunftstaugliche gesamtheitliche App-Strategie entstehen.

Die Digitale Amt App soll einen stufenweisen Relaunch durchlaufen. Dabei soll auch auf Wunsch die Integration der länder- und gemeindespezifischen Bereiche mit bedacht werden.
 


2.3.5. Once Only

"Once Only" steht für die einmalige Bereitstellung und Erfassung von Daten. Die öffentliche Verwaltung kann dadurch – unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Datenschutzes – Daten wiederverwenden und untereinander austauschen.

Der dadeX (Digital Austria Data Exchange) bildet als Register- und Systemverbund (geregelt im Unternehmensserviceportalgesetz) die technische Basisinfrastruktur, sowohl für den nationalen als auch für den EU-weiten behördeninternen Datenaustausch. Dabei werden Daten von Registern bzw. Datenhaltern zu anderen Datenempfängern auf Basis von Gesetzen übermittelt.

Ziel ist es bis Ende 2024 alle für die Umsetzung der SDG-Verordnung erforderlichen Register der jeweiligen Behörden an den dadeX anzubinden, um ein ganzheitliches Once-Only-Prinzip für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen anbieten zu können.

Die Single Digital Gateway (SDG) - Ziele auf europäischer Ebene sollen stringent weiterverfolgt werden.
 


2.3.6. One Digital Identity

Das Ziel ist ein umfassender Einsatz von der Identity Austria (ID Austria):

Alle IT-Verfahren, Portalzugänge und (mobile) Applikationen der Verwaltung, die eine Identitätsfeststellung von Bürgerinnen, Bürgern oder Unternehmen erfordern, werden zukünftig mit Identity Austria zugänglich gemacht, wodurch ein einheitlicher Zugang zu allen E-Government-Verfahren unter Nutzung des in Österreich etablierten Systems des bereichsspezifischen Personenkennzeichens (bPK) ermöglicht wird.

Neu einzurichtende elektronische Verfahren, die eine solche elektronische Identitätsfeststellung erfordern, sollen zudem von vornherein ausschließlich auf die Identifikation mittels ID Austria aufbauen.

Mit der steigenden Nutzung und Nutzenden der ID Austria, sollen künftig mehr behördliche ID Austria Registrierungsstellen angeboten werden.

 

2.4. eZustellung – behördliche Schriftstücke schneller digital erhalten

Die elektronische Zustellung (eZustellung) bietet allen Österreicherinnen und Österreichern sowie Unternehmen die Möglichkeit, behördliche Schriftstücke elektronisch abzurufen. Wer sich für die elektronische Zustellung (eZustellung) registriert, ist für die Versender elektronisch adressierbar und eine postalische Zusendung in Papierform entfällt. Auf diese Art sparen alle Beteiligten nicht nur Zeit, sondern schonen durch den Wegfall von Papier, Druck und Transport auch die Umwelt.

Durch den Login mit ID Austria können sogar nachweisliche Zustellungen, die bisher postalisch per RSa oder RSb als Einschreiben verschickt wurden, einfach und sicher abgeholt werden.

2.5. Bund-Länder-Städte-Gemeinden

Die Kooperation von Bund, Ländern, Städten und Gemeinden ist der Schlüssel für ein effizientes eGovernment. Der Austausch zwischen Bund, Ländern, Städten und Gemeinden erfolgt über die etablierte BLSG-Plattform. Dieser Austausch soll intensiviert werden und eine gebietskörperschaftsübergreifende gemeinsame eGovernment-Strategie umgesetzt werden.

2.6. Digitalisierung der Amtswege

Die Bundesregierung hat den Anspruch, bis 2024 die wesentlichsten Amtswege, deren online Abwicklung rechtlich und zweckmäßig möglich ist, zu digitalisieren.

2.7. Digitaler Zugang Zivildienst

Im Bereich des Zivildienstes ist eine Portallösung geplant, bei der Zivildiensteinrichtungen, Ämter der Landesregierung und Bezirksverwaltungsbehörden miteinander kommunizieren sowie in weiterer Folge auch die Zivildienstleistenden Abfragen und persönliche Nachweise (Bescheide und Bestätigungen) einbringen und abrufen können. Mit diesem System kann ein DSGVO-konformer Datenaustausch zwischen Behörde, Einrichtungen, Zivildienstleistenden sowie den im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung im Bereich Zivildienst tätigen Behörden ermöglicht werden. Für dieses Vorhaben sind einerseits Anwendungen und Dokumente so umzugestalten, dass diese auch für digitale und mobile Lösungen geeignet sind (Amt as as Service).

Ebenfalls geprüft werden soll, ob zusätzlich zu den bereits bestehenden Schnittstellen wie ZMR, SZR, IAP, TDP, Elda, Post, dem Heerespersonalamt bzw. den Bezirksverwaltungsbehörden noch weitere Schnittstellen zu schaffen sind.

2.8. Parteienregister

Nach Novelle des PartG mit BGBl I Nr. 125/2022 sollen neben Name und Datum der Ersthinterlegung im online verfügbaren Parteienregister im Sinne der Transparenz auch folgende Informationen hinterlegt werden:

  • Vertretungsbefugte Personen
  • Aktuelle Satzungen
  • Vermerk über freiwillige Auflösung

2.9. eAusweise

Österreich hat mit der Einführung der eAusweise und dem damit verbundenen ersten digitalen Ausweis, dem Digitalen Führerschein, wichtige Pionierarbeit auch im Hinblick auf die Einführung digitaler Ausweise in Europa geleistet (EU-Wallet).

Bis Ende 2024 sollen weitere physische Ausweise in die eAusweis-Wallet gebracht werden. Hierzu zählen insbesondere:

  • Zulassungsschein,
  • Schülerinnen- und Schülerausweis,
  • Studierendenausweis,
  • Alters- & Identitätsnachweis
  • eCard
  • Klimaticket


Eine tatsächlich umfassende praktische Verwendbarkeit setzt die Akzeptanz dieser digitalen Aus- und Nachweise nicht nur auf Seite der Nutzerinnen und Nutzer, sondern auch auf Empfängerseite (auch auf Behördenseite) voraus, weshalb begleitend zusätzliche Kommunikationsmaßnahmen vorzusehen sind.

Zusätzlich soll die Möglichkeit geschaffen werden, regionale und lokale Ausweise zu integrieren.
 


2.9.1. Elektronischer Führerschein für Inhabende eines Papierführerscheins ermöglichen

Unter Verwendung des Zentralen Identitätsdokumentenregister (IDR) ist es möglich, auch Führerscheinbesitzerinnen und –besitzer ohne Scheckkartenführerschein mit einem elektronischen Führerschein auszustatten. Dazu ist eine legistische Anpassung im Führerscheingesetz nötig, um die Beschränkung auf Scheckkartenführerscheine aufzuheben (FSG § 15a. (1) "Der Inhaber eines E-ID (§§ 4 ff E-GovG), der über einen Scheckkartenführerschein verfügt…")

Die zur Kontrolle notwendigen technischen Anpassungen in der MPK-App (Kontroll-App der Exekutivorgane) werden auf Seiten des BMI durchgeführt, die programmatischen Änderungen in der e-Ausweise-App durch das BMF.

 


2.9.2. Digitaler Identitätsnachweis

Im Rahmen der ID Austria sowie der App "e-Ausweise" soll die Möglichkeit geschaffen werden, neben der Anwendung im Straßenverkehr, sich auch mit Hilfe eines, noch zu schaffenden, "digitalen Identitätsnachweises" digital ausweisen zu können. Die dazu nötigen rechtlichen und technischen Voraussetzungen, auch zur Identitätsfeststellung durch Organe der öffentlichen Sicherheit, werden von den beteiligten Ministerien geschaffen.

Durch die eAusweise-Kontroll-App haben auch Private bzw. andere Behörden die Möglichkeit, die Identität einer Person, z.B. zur Durchführung von Geschäftsvorgängen, eindeutig festzustellen.
 


2.9.3. Ausrollung & Einbringung des digitalen Schülerinnen- und Schülerausweises in die eAusweis-App

Nach Pilotierung und Evaluierung des digitalen Schülerinnen- und Schülerausweises 2023 soll dieser künftig in der eAusweis-App integriert werden. Voraussetzung dafür ist die ID Austria Full. Entsprechende Prozesse und Abläufe zur raschen und unbürokratischen Ausstellung von ID Austria Full sind von den zuständigen Behörden vorzubereiten. Durch die Integration in die eAusweis-App werden zahlreiche Schülerinnen und Schüler zeitnah mit e- und m-Government konfrontiert und können anschließend schnell und einfach weitere Behördenwege sicher digital und mobil abwickeln sowie sämtliche Ausweise der eAusweis-App hinzufügen.

 


2.9.4. eAusweise zur Abholung behördlicher Dokumente

Durch das Vorweisen eines digitalen Ausweises über die e-Ausweise App, sollen zukünftig behördliche Dokumente (RSa-/RSb-Briefe) sowie weitere Sendungen (z.B. Einschreiben, Pakete, etc.) abgeholt werden.

2.10. Justiz 3.0 – digitale Verfahrensführung an den Gerichten und Staatsanwaltschaften

Im Rahmen der strategischen Initiative Justiz 3.0 wird eine digitale Akten- und Verfahrensführung an den Gerichten und Staatsanwaltschaften etabliert. Damit wird es ermöglicht, jahrzehntelang gewachsene Abläufe und Strukturen zu evaluieren und interne Prozesse neu zu gestalten.

Die durchgängige und standardisierte Digitalisierung der Verfahren schafft dabei neue Optimierungspotentiale. Die orts- und zeitunabhängige Verfügbarkeit des Aktes schafft nicht nur die Möglichkeit, auf relevante Inhalte jederzeit und von überall zugreifen zu können, sondern erhöht auch die Resilienz der Leistungserbringung. Ebenso sind Beschäftigte nun in der Lage, bisher untrennbar mit der Anwesenheit an der Dienststelle verbundene Arbeiten auch ortsunabhängig zu erledigen – was vor allem bei Journaldiensten zu Nachtzeiten sowie am Wochenende einen großen Vorteil für alle Beteiligten darstellt.

Nach der bereits erfolgreichen Digitalisierung des Zivil- und Strafverfahrens sollen die Umstellung der verbleibenden Verfahrensarten (insbesondere in Insolvenz-, Exekutions- und Außerstreitverfahren) konsequent fortgeführt und die dabei erforderlichen Eingabe- und Zugriffsmöglichkeiten im Wege von JustizOnline eröffnet werden.

2.11. IT-Applikation Integrierte Fremdenadministration (IFA) als elektronischer Akt

Ziel dieses Projektes ist die Durchführung von Asylverfahren ohne physische Aktenteile.

Die Verfahrensführung selbst bleibt unverändert. In Zukunft wird es jedoch möglich sein, sämtliche für das Verfahren notwendige Unterlagen jederzeit im elektronischen Akt einzusehen.

Physische Handakte sind nicht mehr notwendig, eine Versendung von physischen Aktenteilen und der damit verbundene und personalintensive Verwaltungsaufwand entfällt nahezu zur Gänze.

Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden über einen Posteinlauf in den elektronischen Akt durch das System informiert und können diesen jederzeit einsehen sowie notwendige Maßnahmen veranlassen. Zudem werden sie durch ein elektronisches Verfahrensleitsystem unterstützt.

Mit der Einführung des elektronischen Aktes wird zum einen ein Schwerpunkt im Bereich der Digitalisierung gesetzt und zum anderen werden die rechtlichen Vorgaben an eine moderne Verwaltung umgesetzt. Dadurch kann die Aktenführung rascher und direkter ablaufen und der gesamte Verwaltungsprozess beschleunigt werden.

Insbesondere sollen durch die elektronische Vorlage Verfahren in zweiter Instanz schneller durchgeführt werden können. Im Speziellen erfolgt die Umsetzung gemäß dem Bundesgesetz über Regelungen zur Erleichterung des elektronischen Verkehrs mit öffentlichen Stellen (E-Government-Gesetz – E-GovG).

2.12. Elektronischer Rechtsverkehr

Im Sicherheitspolizeigesetz (SPG) gibt es derzeit keine Regelung, die nähere Bestimmungen für die Kommunikation auf elektronischem Weg, etwa für die Akteneinsicht nach der StPO, enthält.

Nach Vorbild des Gerichtsorganisationsgesetzes soll für die elektronische Kommunikation im Bereich der Strafrechtspflege eine Regelung für die Sicherheitsbehörden als Kriminalpolizei implementiert werden (§ 13b SPG).

Ziel ist eine Verwaltungsvereinfachung und Ermöglichung einer sicheren elektronischen Kommunikation zwischen den Sicherheitsbehörden und den Gerichten, Staatsanwaltschaften, Vollzugsbehörden sowie bestimmten sonstigen Teilnehmern am Strafverfahren, insbesondere Anwälten, für den Bereich der Akteneinsicht.

 

2.13. PASS - Portal für Auslandsservice und Sicherheit

Dieses umfasst eine moderne Anwendung mit einer neuen Datenbank zur Speicherung und Pflege von Kontakt- und Krisendaten für Reisende, Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher sowie ein tagesaktuelles Reporting-Dashboard für Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger.

Nutzerinnen und Nutzer können in wenigen Schritten Reisen und längere Auslandsaufenthalte anlegen und ihre Daten jederzeit selbst verwalten. App-Nutzerinnen und Nutzer können zudem einstellen, ob Sie Push-Benachrichtigungen erhalten möchten. Als zusätzlicher Kommunikationskanal zu E-Mail- und SMS-Aussendungen können mit PASS auch Push-Benachrichtigungen im Krisenfall an Nutzerinnen und Nutzer der App ausgeschickt werden, um zum Beispiel eine akute Reisewarnung auszusenden. Auf diese Push-Benachrichtigung können App-Nutzerinnen und Nutzer direkt antworten und dem BMEIA mitteilen, ob es ihnen in der Krisensituation gut geht oder sie Unterstützung benötigen sowie auch ihren aktuellen Standort übermitteln. Dies gewährleistet eine bessere und gezielte Erreichbarkeit.

2.14. Dokumenten-Online-Tool für Vertretungsbehörden im Ausland

Analog zu der im Inland vorgesehenen direkten Beschaffung von Personenstandsurkunden aus dem Zentralen Personenstandsregister (ZPR) bzw. von Staatsbürgerschaftsnachweisen aus dem Zentralen Staatsbürgerschaftsregister (ZSR) soll unter Verwendung der ID Austria eine Online-Beantragung von derartigen Dokumenten für Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz im Ausland im Wege der Vertretungsbehörden ermöglicht werden.

2.15. Digitalisiertes Visumsystem (VIS) ist benutzerfreundlicher

Das Visasystem des BMEIA ist an bestimmte gesetzliche Vorgaben gebunden, die den Automatisierungsgrad bestimmen. Im Projekt VIS 2.0 wurden folgende rechtlich zulässige Online-Prozesse umgesetzt:

  • elektronische Antragsbearbeitung mit digitalen Belegen (Anträge werden nicht mehrhandschriftlich ausgefüllt, sondern online, mit intelligenter Menüführung),
  • Verfahrensdokumente (z. B. Entscheidungen) werden direkt im Programm erstellt werden,
  • Antragsverfolgung (Schaffung einer Möglichkeit, den Status eines Antrags jederzeit online zu überprüfen) ein elektronisches Feedback-Formular zur Beurteilung der Kundenzufriedenheit. Dies hat zum einen den Zugang und die Nutzung des Systems für die Bürgerinnen und Bürger erleichtert und zum anderen wurden die Prozesse gestrafft.

2.16. Krisenmanagement goes Digitales Amt

Die Krisenmanagementapplikation des BMEIA ist das zentrale Tool um Bürgerinnen und Bürgern im Krisenfall (z.B. zuletzt Repatriierungen während der Corona-Krise) Hilfe und Unterstützung im Ausland zukommen zu lassen. Essentiell für ein erfolgreiches Krisenmanagement sind eine möglichst breite Verfügbarkeit der Auslandsservice - App und die Möglichkeit der Kontaktaufnahme mit und Informationsverteilung an in Not geratene, Reisende und Auslandsösterreicherinnen und Österreicher. Im Projekt werden die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme und Kommunikationskanäle erweitert und verbessert. Es wird mit oe.gv.at eine Basisfunktionalität zur Übermittlung von Push-Nachrichten direkt in die APP errichtet. Ein APP2APP -SSO wird umgesetzt und die BMEIA-Krisendatenbank parallel dazu optimiert.

2.17. Digitalisierung der Frauen- und Familienberatungsstellen, Frauenserviceportal und Familienport

Die in Österreich flächendeckend und regional verfügbaren Frauen- und Mädchenberatungsstellen sowie Familienberatungsstellen bieten wichtige Unterstützungsleistungen und sind Eckpfeiler der psychosozialen Versorgung der österreichischen Bevölkerung. 2022 gingen die Online-Plattformen "familienberatung.gv.at" sowie "frauenberatung.gv.at" online: Mittels einfacher Suchfunktion können Frauen und Mädchen sowie Familien rasch eine für ihre spezifischen Bedürfnisse geeignete Beratungsstelle finden.

Das Frauenserviceportal sowie das Familienportal des Bundeskanzleramtes bieten einen weiteren hilfreichen Überblick über österreichweite Angebote. Neben Kontaktdaten zu Hilfseinrichtungen und Unterstützungsangeboten, finden sich am Übersichtsportal praktische Online-Rechner (z. B. Gehalts- und Pensionskontorechner) sowie Informationen zu Familienleistungen. Diese Leistungen werden laufend evaluiert und bei Bedarf erweitert.

2.18. Schaffung einer gesamtheitlichen Datenbank über Integrationsmaßnahmen

Gesamtheitliche Datenbank über Integrationsmaßnahmen von Drittstaatsangehörigen und Flüchtlingen zur Verbesserung der Transparenz und institutionenübergreifenden Zusammenarbeit der Behörden im Fremden-, Sozial-, und Integrationswesen unter vollständiger Wahrung des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte auf Basis bestehender Schnittstellen und gesetzlicher Grundlagen.

2.19. Digitalisierung der Förderungsabwicklung im BKA und BMKÖS

Ziel ist die Schaffung der Voraussetzungen für die durchgängige Digitalisierung der Förderungsabwicklung im BKA und im BMKÖS.

2.20. Digitalisierung der Arbeitsmarktverwaltung & datenunterstütztes Matching

Kernaufgabe des AMS ist die effiziente Vermittlung von Arbeitskräften. Bereits jetzt erfolgt die weitgehende Nutzung der eAMS-Services um administrative Dienstleistungen elektronisch abzuwickeln. Ein Beispiel hierfür ist die Plattform “alleJobs“: Eine neue Internet-Suche für Jobangebote in ganz Österreich. Diese Anwendung enthält neben den beim AMS gemeldeten offene Stellen auch Angebote anderer Jobanbieter. Damit werden, in Österreich einzigartig, über eine Suchmaschine nahezu alle gegenwärtig vakanten Stellen in einem Portal dargestellt und entsprechend der Quelle gekennzeichnet.

Nach der erfolgreichen Transition erfolgt eine Modernisierungs- und Digitalisierungsinitiative der AMS IT 2022-2025 mit dem Schwerpunkt auf kundenorientierte Services.

Darüber hinaus ist die stufenweise Implementierung eines Kompetenzmatchings geplant, mit welchem ein automatischer Abgleich von Arbeitskräfteangebot und – nachfrage auf Basis von Kompetenz- und Qualifikationsindikatoren durchgeführt werden kann. Ziel ist es. Jobchancen arbeitsuchender Personen zu erhöhen, offene Stellen treffsicherer zu besetzen und raschere Arbeitsaufnahmen zu ermöglichen. Seit Oktober steht die Anwendung den AMS-Beraterinnen und -Beratern als alternative Suchstrategie zur Verfügung.

Für die Modernisierungs- und Digitalisierungsstrategie des AMS sind 2023 rd.
72 Mio. Euro vorgesehen. Darin sind die Kosten, die nach wie vor bei IBM anfallen als auch Kosten für das BRZ, insbesondere für Rechenzentrum, Data-Warehouse, Steuerung und Koordination aller Dienstleistungen, Vertragsmanagement, Weiterentwicklungen, Wartung und Anwendungen etc. enthalten.

2.21. Digital Austria Terminal

Unter Beiziehung der BBG und des BRZ werden Digital Austria Terminals pilotiert. Sie sollen zukünftig in Ämtern, aber auch anderen hochfrequenten öffentlichen Orten zur Anwendung kommen.

An den selbstbedienbaren Automaten sollen künftig alle bereits digitalisierten Amtswege einfach und barrierefrei ermöglicht werden. Insbesondere soll dort auch die Ausstellung der "ID Austria" durch übliche eindeutige Identifikationsverfahren (zB. Passautomaten bei Schengen Ein- bzw. Ausreise) ermöglicht werden.

Die Benutzerinnen und Benutzer sollen die Amtswege Vorort einfach durch Identifikation mit der ID Austria oder ihres Reisepasses tätigen, bzw. die Nachweise auch ausdrucken bzw. versenden können.

2.22. Digital Austria Summit

Die Bundesregierung wird einmal im Jahr einen "Digital Austria Summit" im Sinne eines Digitalisierungsgipfels der Bundesregierung ausrichten, um die Wirkungen der Maßnahmen zu bewerten und Schlüsse für die Fokussierung ihrer Arbeit zu ziehen.