1.1. Nutzung moderner Technologien

Für die digitalen Anwendungen und Dienste der öffentlichen Verwaltung sollen aktuelle und zukünftige moderne Technologien genutzt werden. Moderne Technologien beinhalten unter anderem:

  • Blockchain-Anwendungen
  • KI-Lösungen und maschinelles Lernen
  • Digital Twin
  • Internet der Dinge (IoT)
  • Augmented Reality (AR) und Virtual Reality (VR)
  • 5G und 6G-Technologien


Die oben genannten modernen Technologien dienen als Beispiele. Weitere moderne Technologien, abseits der oben genannten, können und sollen zum Einsatz kommen. Bei allen angewandten Technologien soll darauf geachtet werden, dass sie technisch sicher und zuverlässig gestaltet sind, in einen vertrauenswürdigen ethischen und rechtlichen Rahmen eingebettet sind und sich am Wohl der Bürgerinnen und Bürger orientieren.

 

1.2. Digitale Technologien als Schlüsseltechnologien zur Erreichung der Klimaziele

Während des digitalen Jahrzehnts steht Europa vor zwei wichtigen Herausforderungen: dem grünen und dem digitalen Wandel - die Twin-Transition. Keine Entwicklung kann ohne die andere gelingen, beide sind für die Zukunft Europas gleichermaßen bedeutsam.

Wenngleich ihr verstärkter Einsatz allein sicher nicht ausreichen wird, können digitale Techniktransformationen wichtige und in Einzelbereichen bahnbrechende Beiträge zur Erreichung der Klimaziele leisten. Das Spektrum reicht hier von virtuellen Präsenztools, die dank der Pandemie breiten Einsatz gefunden haben und zu einer massiven Änderung unseres Mobilitätsverhaltens und damit zur starken Reduktion von berufsbedingten Verkehrsströmungen geführt haben, bis hin zur intelligent vernetzen Umwelt-Sensorik, die wesentlich dazu beitragen kann, den Wasserverbrauch zu überwachen und zu optimieren und damit Verschwendung oder Verbrauch von Wasser zu reduzieren.

Weitere Beispiele sind die verbesserte und effizientere Steuerung von Solar- und Windkraftanlagen, die auf diversen Daten basierte Vorhersagemodellen zur Simulation- und zum Monitoring des Mobilitätsverhaltens von Agglomerationen (Reduzierung von Staus und Emissionen), Energieeffizienz-Tools zur Optimierung der Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen oder zur Senkung des Energieverbrauchs in Haushalten und Gebäuden bis hin zum Einsatz von KI-gestützten Bilderfassungssystemen für die Optimierung von Recyclingprozessen.

1.3. Bequemer

Es ist von großer Bedeutung, dass digitale Anwendungen und Dienste des Bundes für die Nutzerinnen und Nutzer möglichst bequem zu verwenden sind. Die beste technologische Neuerung ist wertlos, wenn sie von der Bevölkerung nicht genutzt werden kann oder nicht akzeptiert wird. Eine benutzerfreundliche Gestaltung der digitalen Anwendungen und Dienste trägt dazu bei, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die öffentliche Verwaltung und den digitalen Fortschritt zu stärken.

1.4. Einfacher

Alle Anwendungen und Dienste des Bundes sollen so gestaltet werden, dass die Benutzerfreundlichkeit und das "nutzerzentrierte Design" im Fokus steht. Alle Anwendungen und Dienste der öffentlichen Verwaltung sollen intuitiv bedienbar sein. Dies beinhaltet eine klare Benutzeroberfläche, leicht verständliche Anweisungen und eine intuitive Navigation durch die Dienste. Nur wenn die Anwendungen und Dienste des Bundes für jede Nutzerin und jeden Nutzer einfach und verständlich sind, können diese effektiv und effizient genutzt werden.

1.5. Sicherer

Moderne digitale Anwendungen und Dienste in der öffentlichen Verwaltung sollen für die Bürgerinnen und Bürger immer verfügbar sein. Somit können die Nutzerinnen und Nutzer jederzeit mit ihrer Behörde kommunizieren und das gewünschte Service ausführen. Die Anwendungen und Dienste sollen sicher und transparent gestaltet sein, sodass die Nutzerinnen und Nutzer stets wissen, welche Daten zu welchem Zweck verwendet werden.

1.6. Grundrechte und Datenschutz

Grundrechte und Datenschutz sind auch im digitalen Raum konsequent zu achten und zu schützen. Die Anwendungen und Dienste in der öffentlichen Verwaltung sind stets unter Wahrung der Grundrechte, des Diskriminierungsschutzes und des Datenschutzes zu konzipieren und einzurichten. Die (personenbezogenen) Informationen der Bürgerinnen und Bürger wie beispielsweise Namen, Adressen, Geburtsdaten, Steuerinformationen und ähnliche sind nach den modernsten technischen Sicherheitsmaßstäben zu schützen. Der Schutz der Daten ist von entscheidender Bedeutung, um das Vertrauen der Nutzerinnen und Nutzer zu den Anwendungen und Diensten zu erhalten. Das Wissen um die Folgen der technologischen Neuerungen ist für Entscheidungen bedeutsam, insbesondere die Sozialen und ökologischen Tendierten und nicht intendierten Wirkungen. Diese sind abzuschätzen und zu monitoren.

1.7. Grundsätze der Datensouveränität und Sicherheit

In ganz Europa werden derzeit nur etwa 15% der bestehenden Daten genutzt. Wir müssen auch den unerschöpflichen Datenschatz Österreichs besser einsetzen – und brauchen daher neue Antworten für die Vielzahl an Herausforderungen in diesem Bereich. Der Staat soll seine Aufgaben datengestützt und damit besser erfüllen. Die Transparenz gegenüber Bürgerinnen und Bürgern muss dabei gesichert sein. Daten sollen anonymisiert für das Gemeinwohl genutzt werden können.

Wir wollen eine Datensouveränität, also die größtmögliche Kontrolle über die im öffentlichen Bereich nutzbaren Daten in Österreich. Bürgerinnen und Bürgern soll eine möglichst weitgehende Datensouveränität zukommen, also die größtmögliche Kontrolle über ihre Daten.

Wir wollen eine Datensolidarität, in der die Bereitstellung der eigenen Daten ein Akt der gesellschaftlichen Solidarität ist. Ergänzend zur Datensouveränität können Bürgerinnen und Bürger ihre Daten in diesem Rahmen mit ihrer datenschutzrechtlichen Einwilligung für die Nutzung durch z.B. Forschungseinrichtungen bereitstellen, welche so innovative Lösungen für aktuelle Herausforderungen entwickeln können.

Wir wollen mehr aus Daten für die Gesellschaft machen. Die Nutzung von Daten fördert Innovationen und die Schaffung gesellschaftlicher Mehrwerte. Die "Datensouveränität" der Akteure im Rahmen der Systempartner muss dabei gesichert sein.

Österreichs Datenpolitik folgt daher im Sinne einer digitalen Verantwortungsgesellschaft folgenden Grundsätzen:

  • Die erfolgreiche Nutzung von Daten erfordert von allen Akteuren die notwendige Datenkompetenz.
  • Nicht nur wenige, sondern viele unterschiedliche Akteure sollen Daten rechtskonform nützen können. Wertschöpfung entsteht verstärkt erst durch die "Veredelung" von Rohdaten.
  • Für die Nutzung von Daten für Innovationen und Forschung braucht es zukunftsweisende rechtliche Grundlagen unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Datenschutzes.
  • Damit Daten überhaupt genutzt werden können, müssen sie in einer entsprechenden Qualität zur Verfügung stehen. Dies ist von den zuständigen Stellen laufend sicherzustellen. Die Bereitstellung und der Austausch von Daten erfordern Standards.
  • Datensouveränität und Datenschutz des Einzelnen sind laufend neu zu bewerten.
  • Maßnahmen zur Förderung der Datensouveränität und des Datenschutzes sind laufend neu zu bewerten.
  • Das Prinzip der Datensolidarität stellt sicher, dass Daten für Forschungs- und Gesundheitszwecke genutzt werden können.
  • Die Nutzung von Daten darf nicht dazu führen, dass schutzwürdige Interessen Dritter missachtet werden. Es braucht ausgewogene Lösungen des gemeinschaftlichen Umgangs mit Daten.


Der Staatssekretär für Digitalisierung und Telekommunikation wird mit der Erstellung einer gesamtheitlichen Datenstrategie für die Verwaltung betraut.

1.8. Digitalisierungstauglichkeit neuer Gesetze ("Digi-Check")

Insbesondere neue Rechtsvorschriften enthalten zahlreiche Vorkehrungen, die eine digitale Abwicklung von (Verwaltungs-) Verfahren ermöglichen. Gleichzeitig zeigt gerade auch die Erfahrung der letzten Jahre, dass eine Vielzahl an Rechtsvorschriften noch nicht "digitalisierungstauglich" sind. Diese gilt es zu bereinigen. Zusätzlich ist aber auch sicherzustellen, dass neu erlassene Regelungen (Gesetze und Verordnungen sowie sonstige Regelungen) von vornherein so konzipiert werden, dass sie "digitalisierungsfit" sind. Zusätzlich muss sichergestellt werden, dass neue Regelungen daraufhin von den jeweils zuständigen Stellen unter Achtung der Grundrechte und des Datenschutzes untersucht werden, ob sie für eine digitale Abwicklung tauglich sind, dass sie möglichst automatisierte Verfahren erlauben, dass sie eine moderne Verwaltungsführung durch Nutzung der Register ermöglichen und vollständig medienbruchlose Verfahren vorsehen. Gemäß Regierungsprogramm soll dafür als standardisierter Bestandteil der wirkungsorientierten Folgenabschätzung ein “Digi-Check” eingeführt werden.

1.9. Barrierefreie digitale Zugänglichkeit

In unserer heterogenen Gesellschaft geht vor allem die jüngere Generation mit einem gewissen Selbstverständnis mit digitalen Medien und Services um. Dennoch gibt es zahlreiche Menschen denen aus verschiedenen Gründen der Zugang zu einer digitalen Gesellschaft verwehrt ist. Sei es durch mangelnde digitale Skills, sei es durch andere Hemmnisse, um die Möglichkeiten der virtuellen Welt zu nutzen.

Die österreichische Verwaltung hat ihre Services selbstverständlich im Lichte von EU-Recht so gestaltet, dass die Websites und mobilen Anwendungen auf der Grundlage gemeinsamer Anforderungen an einen barrierefreien Zugang besser zugänglich gemacht werden, um die Nutzung von E-Government-Services insbesondere auch Menschen mit Behinderung zu ermöglichen (sog. WCAG-Konformität).

Wir verstehen den Begriff der digitalen Zugänglichkeit allerdings viel breiter. Unser Anliegen ist es neben den E-Government-Services auch sonst ein Umfeld zu schaffen, um allen Menschen den Zugang zur digitalen Welt zu ermöglichen. Hierfür werden diverse Maßnahmen gesetzt, die auch in dieser Beilage ihren Niederschlag finden.

Wir wollen somit den positiven Mehrwert der Digitalisierung allen möglich machen und werden hierfür Maßnahmen setzen, welche den "digital gap" langfristig schließen sollen.

Ein zentrales Element sind hierfür die notwendigen digitalen Kompetenzen. Hier wurden bereits diverse Maßnahmen ergriffen und diese werden nun im Rahmen der sog. Digitalen Kompetenzoffensive gebündelt und vorangetrieben.

1.10. IT-Konsolidierung

Der Ministerratsvortrag "IT Konsolidierung der Österreichischen Bundesregierung" vom 22. November 2019 und das aktuelle Regierungsprogramm sprechen bereits explizit die Notwendigkeit und das gemeinsame Bekenntnis einer IT-Konsolidierung an.

Das Vorhaben der IT-Konsolidierung betrifft alle Bundesministerien und soll eine nachhaltige Konsolidierung der IT-Systeme des Bundes herbeiführen.

Auf diesen Grundlagen sind bereits erste Schritte gesetzt worden.

Eine Analyse und Konzeption des einheitlichen Videokonferenzsystems konnte bereits im Kalenderjahr 2021 abgeschlossen werden. Die Umsetzung der zentralen technischen Infrastruktur erfolgte im Kalenderjahr 2022. Derzeit wird der Produktivbetrieb des einheitlichen Videokonferenzsystems vorbereitet. Im Zuge dessen soll die gemeinsame Lösung in den ersten Bundesministerien (BKA, BMAW, BMF, BMSGPK, BMK) eingesetzt werden und sukzessive in den weiteren Bundesministerien zum Einsatz kommen.

Zu den Themenbereichen IT-Arbeitsplatz und Hotline/Servicedesk wurde die Konzeption bis zu dem Punkt, zu dem eine Abschätzung der Kosten für Umsetzung und Einführung in den Ressorts sowie der Folgewirkungen möglich war, durchgeführt.

Das Analyse- und Konzeptionsprojekt für die gemeinsame Beschaffung und Verwaltung von (Bundes-)Lizenzen wird gegenwärtig durchgeführt. Die Konzeptionsergebnisse werden in einer Entscheidungsgrundlage aufbereitet und sollen demnächst vorliegen.

Dazu sollen gemeinsam nutzbare Dienste, sogenannte Shared Services, geschaffen, ausgebaut und in den Ministerien möglichst breitflächig zum Einsatz kommen. Somit können die Ministerien sich verstärkt ihren ressortspezifischen IT-Anwendungen und Digitalisierungsaufgaben widmen. Weiters sollen möglichst frühzeitig kostenintensive Doppelgleisigkeiten reduziert und Synergien zwischen den Ministerien geschaffen werden.

Die Bestrebungen einer umfassenden IT-Konsolidierung sollen unter den Prämissen der Wirtschaftlichkeit, der Wahrung der Ressortzuständigkeiten sowie der Berücksichtigung der Ressort-Anforderungen weiter konsequent verfolgt und umgesetzt werden.

Um die konsequente Umsetzung der in diesem Ministerratsvortrag beschriebenen Maßnahmen sicherzustellen, wird die CDO-Task Force beauftragt, die Umsetzung dieser Maßnahmen zu koordinieren.

  • Einheitliche Servicequalität und marktübliche Leistungserbringung beim Betrieb von IT-Anwendungen;
  • Hohe Skalierbarkeit der betrieblichen Leistungsfähigkeit;
  • Reduktion von Redundanzen, insbesondere massive Reduktion auf wenige Infrastrukturstandorte bzw. Schwerpunktrechenzentren;
  • Bündelung von Services und Lizenzvolumina;
  • Kosten- und Ressourcendämpfungen;
  • Zuverlässige Sicherheitsarchitektur und -plattform;
  • Erhöhung zeitgemäßer Kompetenzen zur Digitalisierung im Bund;
  • Erhöhung der technischen digitalen Leistungskapazitäten im Bund;
  • Hohe Transparenz der Leistungserbringung / Aufwendungen und effektive Steuerung

1.11. Staatssekretär für Digitalisierung und Telekommunikation

Die Rolle des Staatssekretärs für Digitalisierung und Telekommunikation soll auch weiterhin durch die proaktive Wahrnehmung der im BMG (Bundesministerien-Gesetz) festgelegten Koordinierungsfunktion wahrgenommen werden. Jedes Ressort hat seine spezielle Herausforderung in Hinblick auf Digitalisierung. Durch den Staatssekretär für Digitalisierung sollen weiter Digitalisierungshemmnisse identifiziert und eliminiert werden und Best-Practice-Beispiele auf möglichst breiter Basis zum Einsatz kommen.