9.1. Digitaltransformationsförderung

Der Fonds soll zur Stärkung der Medienunternehmen und ihres digitalen Angebots beitragen sowie insgesamt die zentrale Rolle der Medien in einer modernen demokratischen Gesellschaft festigen.

Im Rahmen der Digitaltransformationsförderung wurden im letzten Jahr rund
54 Mio. Euro bereits ausgezahlt und ab diesem Jahr werden jährlich rund
20 Mio. Euro an heimische Medien ausgeschüttet.

Die Digitaltransformationsförderung dient der Erhaltung der Vielfalt an Medienanbietern und dem Auf- und Ausbau des digitalen Angebots in der privaten Medienlandschaft. Damit leisten wir als Bundesregierung unseren Beitrag zur Absicherung der heimischen Medien im stetig steigenden Wettbewerb mit großen Internetplattformen und digitalen Medienriesen.

Die Inhalte der förderbaren Projekte müssen aus einem der drei folgenden Bereiche stammen:

  • Digitale Transformation (Maßnahmen zur Transformation und Ausbau der Digitalisierung der Medienlandschaft)
  • Digital-Journalismus (Stärkung der journalistischen Tätigkeit oder der Aus-, Fort- und Weiterbildung von journalistischen Mitarbeitern im Digitalbereich)
  • Erhöhung des Jugendschutzes und von Maßnahmen im Bereich der Barrierefreiheit von Inhalten im Digitalbereich.

9.2. Qualitätsjournalismusförderung

Die neue sich im parlamentarischen Prozess befindliche Qualitätsjournalismusförderung zielt darauf ab, alle Medien unabhängig von der Erscheinungsweise und vom Verkaufsmodell (inklusive reiner Online-Medien) zu fördern und vor allem journalistische Strukturen zu unterstützen. Die neue Förderung setzt sich wie folgt zusammen:

  • Für alle Medien unabhängig von der Erscheinungsweise und vom Verkaufsmodell (inklusive reiner Online-Medien) werden 15 Mio. Euro Journalismus-Förderung ausgezahlt.
  • Die Höhe der Förderung orientiert sich an der Anzahl angestellter Journalistinnen und Journalisten nach Kollektivvertrag oder kollektivvertragsähnlichen Verträgen, der Anzahl von Auslands-korrespondentinnen und Auslandskorrespondenten und weiteren Rahmenbedingungen in den Verlagen wie Redaktionsstatut, Fehlermanagement-System, Qualitätssicherungs-System und Frauenförderpläne.
  • Zusätzlich stehen rund 2,5 Mio. Euro für Förderungen im Sinne der inhaltlichen Vielfalt zur Verfügung. Darüber hinaus werden in Zukunft 1,5 Mio. Euro für die Förderung der Aus- und Weiterbildung in Medienunternehmen ausgezahlt.
  • Die bereits existierenden Fördermittel für die Medienkompetenz werden um rund 50% auf die Summe von 700.000 Euro jährlich erhöht. Davon umfasst ist auch die Förderung von kostenfreien Abonnements von Zeitungen oder Magazinen oder von deren E-Paper für Schülerinnen und Schüler.
  • Insbesondere in Zeiten von technologischem Wandel ist das Bekenntnis zum Journalismus ein essentielles und bewusstes Signal zur Stärkung der Demokratie und Medienvielfalt. Dies vor dem Aspekt der Notwendigkeit der essentiellen Medienkompetenz und des Medienwissens.

9.3. Digitale Transformation Kunst und Kultur

Mit der Förderausschreibung "Kulturerbe digital" werden ab 2023 Fördermittel mit einem Gesamtvolumen von 16,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Unterstützt werden die Erstellung von Digitalisaten von Kulturerbe-Objekten, die damit zusammenhängende digitale Erfassung, Katalogisierung, Veröffentlichung und Vermittlung sowie der damit zusammenhängende Anschluss an die Online-Plattform zum kulturellen Erbe Österreichs "Kulturpool". Diese soll in einem umfassenden Prozess neu konzipiert und programmiert werden, ein Projekt, dass unter breiter Einbeziehung der Vertreterinnen und Vertreter des Kulturerbe-Sektors umgesetzt wird.