Projekt Unternehmensservice-portal

Wirtschaft ohne Digitalisierung funktioniert nicht mehr. Ein Standort ohne leistungsstarke digitale Infrastruktur kann sich nicht erfolgreich entwickeln.

Im Vordergrund steht bei der Umsetzung neuer Services für Unternehmen die Schaffung von No-Stop oder One-Stop Shops, womit sich die Zahl der erforderlichen Behördenkontakte auf ein Minimum reduzieren soll.

Der digitale Zugangspunkt für Unternehmen

Über 300.000 am Unternehmensserviceportal (USP) registrierte Unternehmen profitieren bereits davon, dass durch einen einzigen Zugang, Melde- und Informationspflichten rund um die Uhr und effizient erledigt werden können.

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Das digitale Unternehmensservice - Verwaltung, einfach online.

Das usp.gv.at ein zentrales Internetportal für Unternehmen und bietet direkten Zugang zu zahlreichen E-Government-Anwendungen sowie unternehmens-relevante Informationen. Die Anzahl der elektronisch eingebrachten Anträge von Unternehmen an Behörden über die Serviceplattform USP wächst durch moderne digitale End-to-End Prozesse stetig.

Chatbot "Mona"

Mit dem Chatbot "Mona" sollen relevante Fragen für Unternehmen zu bestimmten Themen abgedeckt werden.

Umsetzung des Once-Only-Prinzips

Durch Digitalisierung die Entbürokratisierung der Amtswege zu fördern, ist ein wichtiges Ziel der Bundesregierung. Im Mittelpunkt steht dabei die Schaffung einer digitalen Infrastruktur zur Umsetzung des Once-Only-Prinzips. Dokumente und Informationen sind nur beim Erstkontakt der Behörde vorzulegen, bei allen weiteren Behördengängen soll die Verwaltung auf die vorhandenen Daten zugreifen.


Das Bundeskanzleramt (BKA) stellt die digitale Infrastruktur für eine Once Only Plattform, bestehend aus dem dadeX (Digital Austria Data Exchange/Register- und Systemverbund) und einer Informationsverpflichtungs-datenbank sowie Rahmenbedingungen zur Umsetzung von optimierten digitalen Services.
Diese kann dann als zentrale E-Government Basisinfrastruktur von allen Ressorts beziehungsweise Ländern und Gemeinden genutzt werden. Damit sollen Datenmeldungen zwischen Unternehmen und Verwaltung massiv vereinfacht und verringert werden: Unternehmensbezogene Daten sollen unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und des Datenschutzes nur mehr einmal gemeldet werden.

Services

Erste Anwendungsfälle sind umgesetzt. In weiteren Schritten folgen die Infrastruktur auch zur Abwicklung von Lebenssituationen für Bürgerinnen und Bürger sowie für grenzüberschreitende Anwendungsfälle im Sinn der "Single Digital Gateway Verordnung" der Europäischen Union.


Elektronische Gründung

Die Elektronische Gründung eines Einzelunternehmens ist seit 2017 möglich. Seit 1. Jänner 2018 können auch Ein-Personen-GmbH inklusive Firmenbuchanmeldung über das Unternehmensserviceportal gegründet werden. Alle dafür erforderlichen Behördenwege sind elektronisch verfügbar.

Gewerbeanmeldung, Finanzamtsmeldung, Versicherungsmeldung bei der SVA und die Erklärung nach dem Neugründungsförderungsgesetz können auf usp.gv.at angestoßen und per ID Austria elektronisch unterschrieben werden. Für die Ein-Personen-GmbH wird zusätzlich noch die Eintragung in das Firmenbuch angeboten. Alle Meldungen werden elektronisch den jeweiligen Verfahren der Behörden übergeben.

Im Zuge der elektronischen Gründung von Einzelunternehmen und Ein-Personen-GmbH kommt die digitale Infrastruktur zur Umsetzung des Once-Only-Prinzips erstmalig zum Einsatz. Das bedeutet eine Entlastung und optimierte Prozesse.


Moderner digitaler End-to-End Prozess
Angehende Gründerinnen und Gründer registrieren sich im ersten Schritt mittels ID Austria am Unternehmensserviceportal und legen ein Gründungskonto an.
Im nächsten Schritt wählen sie die Rechtsform ihres neuen Unternehmens aus.
Zur Durchführung wird ein eigener Gründungskontobereich zur Verfügung gestellt, in dem alle für die Gründung des Unternehmens notwendigen Formulare sowie ausführliche Informationen zum Vorgang angezeigt werden.
Die Formulare können direkt im Gründungskonto online bearbeitet und an die zuständigen Behörden abgeschickt werden.
Im Fall der Ein-Personen-GmbH muss beim Befüllen der Finanzamtsmeldung der Firmenbuchauszug nicht mehr zusätzlich übermittelt werden, da die Daten im Hintergrund, also behördenintern, zur Verfügung gestellt werden. Dadurch werden Zeit und Kosten gespart.
Nach dem Absenden aller Formulare bearbeiten die zuständigen Behörden die übermittelten Anträge. Nach Abschluss der erfolgreichen Gründung des Unternehmens erfolgt im Gründungskonto eine automatische Benachrichtigung.

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Best Practice: Grants4Companies

Im Verfahren Grants4Companies werden im Unternehmensserviceportal passende Förderungen für Unternehmen angezeigt.
Mit Erlaubnis des Unternehmens werden die vorliegenden Registerdaten über den Register- und Systemverbund (dadeX) bezogen und in Kombination mit logischen Regeln verwendet, um passende Förderungen automatisch zu erkennen.
Die standardisierte Schnittstelle des Register- und Systemverbund vereinfacht die Verwendung von Daten aus unterschiedlichen Registern.

Kinderbetreuung Beitragsförderung Stadt Graz

In vielen Bereichen der öffentlichen Verwaltung sind Einkommensnachweise zur Abwicklung von Anträgen notwendig. Daher ist eine zentrale Verfügbarkeit von strukturierten Einkommensdaten wichtig. Das betrifft auch die Förderung von Kinderbetreuung der Stadt Graz, bei der betroffene Erziehungsberechtigte finanziell entlastet werden. Als Bemessungsgrundlage für die Förderbeiträge wird das Familien-Nettoeinkommen herangezogen.
Im Rahmen des Projekts "Kinderbetreuung Beitragsförderung" wurden erstmalig Einkommensnachweise der Transparenzdatenbank über den Digital Austria Data Exchange (dadeX), legistisch auch als Register- und Systemverbund bezeichnet, automatisiert an die Stadt Graz bereitgestellt. So werden dort pro Jahr rund 17.000 Anträge automatisiert bearbeitet werden.

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Vollmachtenservice

Im Ergänzungsregister für sonstige Betroffene, Firmenbuch oder Vereinsregister eingetragene Vertretungsbefugnisse werden automatisch vom Vollmachtenservice übernommen.

Möchten Sie für Ihr Unternehmen eine spezifische Vollmacht (zB. für Zoll- und Importverfahren oder Postvollmachten) einem anderen Unternehmen oder einer natürlichen Person ausstellen, können Sie dies im Unternehmensserviceportal (USP) erledigen.

Die USP-Administratorin bzw. der USP-Administrator oder von dieser bzw. diesem berechtigte Benutzerinnen und Benutzer haben hier mit dem Vertretungsmanagement die Möglichkeit, etwa 200 vorbereitete Vollmachten zu verwalten.

Voraussetzung dafür ist lediglich, dass das Unternehmen im Unternehmensserviceportal registriert ist.

Auf der Webseite Vollmachtenservice erhalten Sie einen Überblick, wem Sie die Befugnis eingeräumt haben, Sie mit Hilfe elektronischen Identität (ID-Austria) zu vertreten.

Elektronische Zustellung "Mein Postkorb"

Das elektronische Postfach "Mein Postkorb" ist Ihr zentrales und sicheres Postfach für Ihre behördlichen Nachrichten.

Nach der einmaligen Registrierung, können Sie Schriftstücke von Behörden sicher über Ihr kostenloses elektronisches Postfach empfangen. Profitieren Sie von der Möglichkeit, Ihre behördlichen Dokumente digital zu erhalten.
Unternehmen steht "Mein Postkorb" im Unternehmensserviceportal (usp.gv.at) zur Verfügung.

Bei jeder neuen Nachricht in "Mein Postkorb", werden Sie unverzüglich darüber per E-Mail benachrichtigt. Sie die Nachricht abholen, ausdrucken, per 
E-Mail weiterleiten etc.

Achten Sie stets darauf, dass die im "Mein Postkorb" hinterlegten E-Mail-Adressen aktuell und gültig sind. Sie können jederzeit über den Menüpunkt "Einstellungen" geändert, gelöscht oder neu angelegt werden.
Eine Adresse muss für Verständigungen immer aktiviert sein.

Ausschreibungssuche

Mit dem Service "Ausschreibungssuche" ist es möglich, ohne zusätzliche Anmeldung alle nach dem österreichischen Bundesvergabegesetz veröffentlichten Ausschreibungen an einer Stelle zu suchen und einzusehen. Darüber hinaus bietet das Service viele Features wie eine Volltextsuche und verschiedene Filter- und Sortiermöglichkeiten. Weitere Informationen zum Service "Ausschreibungssuche" am USP.

Diese Regelungen gelten für alle Unternehmerinnen bzw. Unternehmer aus EU-Mitgliedstaaten in Österreich.

Standortentwicklung

Aktuelle Informationen über Standortentwicklung und beschleunigtes Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren von standortrelevanten Vorhaben etc. sind am USP zu finden.

Das Standort-Entwicklungsgesetz ermöglicht ein beschleunigtes Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren von standortrelevanten Vorhaben, die im besonderen öffentlichen Interesse der Republik Österreich liegen.